AHV-Zuschlag: “Umverteilung von unten nach oben”
Auf der Website des Arbeitgeberverbands äussert sich Wirtschaftsprofessor Christoph Schaltegger zur Altersvorsorge 2020 und insbesondere zum vorgeschlagenen Zuschlag von 70 Franken für Neurentner. Auszüge:
Die Reform der Altersvorsorge ist eines der wichtigsten innenpolitischen Geschäfte derzeit. Wieso genau?
Mit einer Flexibilisierung des Rentenalters würden wir die älteren Arbeitnehmer mehr wertschätzen. Heute ist mit 64 bzw. 65 Jahren Schluss; das ist entmündigend. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten und könnten noch länger arbeiten. Das hat nicht zuletzt einen positiven Gesundheits- und Sozialisierungseffekt: Wer länger arbeitet, bleibt gesünder und gesellschaftlich integriert. Ich finde es unglücklich, dass bei dieser Reform das Naheliegende – eine Erhöhung des Referenz-Rentenalters – tabuisiert wird. Last but not least hat die Altersvorsorge-Reform einen staatspolitischen Aspekt. Die zentrale Frage lautet hier: Ist unser Staat in der Lage, wichtige Reformen rechtzeitig und zuverlässig auf den Weg zu bringen?
Nun will der Ständerat die AHV-Renten erhöhen – künftige AHV-Rentner sollen monatlich 70 Franken mehr erhalten. Warum ist dieser Leistungsausbau problematisch?
Zunächst: Dieser Ausbau ist nicht finanziert. Der Ständerat vergrössert damit das Finanzloch in der AHV per 2030 um 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Die demografische Alterung sorgt zudem für eine ungesunde Dynamik: Bereits 2035 kostet uns dieser Leistungsausbau jährlich 2,1 Milliarden. Das zweite Problem: Der Rentenausbau erfolgt per Giesskanne und damit nicht zielgenau; Leute mit mittleren und hohen Löhnen haben keinen Bedarf – und für Leute mit tiefem Einkommen ist die Rentenerhöhung ein Nullsummen-Spiel.
Sie erwähnten es: Der Rentenausbau ist auch für Bezüger von Ergänzungsleistungen ungünstig. Warum genau?
Der Ausbau schiesst wie gesagt am Ziel vorbei. Leuten mit tiefem Einkommen werden die Ergänzungsleistungen um 70 Franken gekürzt. Unter dem Strich erhalten diese sogar weniger als vorher. Denn: Das Mehr an Rente muss versteuert werden – im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen. Und diejenigen, welche die 70 Franken nicht benötigen, die mittleren und oberen Einkommen, erhalten sie trotzdem. Der Leistungsausbau führt also zu einer Umverteilung von unten nach oben. Das ist grotesk.
Wie sieht in Ihren Augen eine zukunftsfähige Reform der Altersvorsorge aus? Anders gefragt: Was müssen wir tun, um unsere heutigen Renten zu sichern?
Wir müssen das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anpassen und auf 67 Jahre erhöhen. Parallel dazu müssen wir aber auch mehr Einnahmen generieren – über eine Anhebung der Lohnbeiträge oder der Mehrwert-Steuer.
Egerszegi neue Präsidentin der BVG-Kommission
Die ehemalige Aargauer Ständerätin präsidiert neu ab 1.1.2016 die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge. “Auf das Amt freut Sie sich, zumal das Interesse an AHV und BVG schon lange da ist. Darum will sie dort Erfahrung aus den letzten 20 Jahren brauchen”, meint die AZ. Die Zeitung schreibt weiter:
Was reizt Christine Egerszegi an der neuen Aufgabe? «Ich finde es spannend, dass ich die in den letzten 20 Jahren erworbene Erfahrung und Kompetenz im Bereich Vorsorge nun in neuer Funktion nutzen und erweitern kann und ich hoffe, dass die Kommission davon profitieren wird.»
Mit ihrer politischen Meinung wird sie sich eher zurückhalten. «Ich sehe mich als Moderatorin in der Diskussion zwischen verschiedenen Interessen», erklärt Egerszegi. Denn die höchstens 21 Mitglieder zählende Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundes und der Kantone sowie mehrheitlich aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vorsorgeeinrichtungen.
«Dieses Zusammenspiel finde ich faszinierend: Der Bund gibt die Spielregeln vor. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmen dann gemeinsam, wie sie umgesetzt werden – und es funktioniert seit Jahren gut.» Christine Egerszegi tritt ihr neues Amt am 1. Januar 2016 an. Sie übernimmt damit die Nachfolge von Alt-Nationalrat Claude Frey.
EL-Reform: Für Arbeitgeber ungenügend
Der Arbeitgeberverband schreibt zur Vorlage des Bundesrates zur EL-Reform:
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen (EL) explodieren. Sie stiegen innerhalb der letzten 10 Jahre um mehr als 50 Prozent auf 4,5 Milliarden Franken pro Jahr. Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. Bis 2020 dürfte das EL-System 5,5 Milliarden Franken pro Jahr kosten. Eine gründliche Reform des EL-Systems ist deshalb unabdingbar. Der Bundesrat hat den Reformbedarf grundsätzlich erkannt und legt nun einen Entwurf für eine EL-Reform vor. Das ist positiv. Nur: In seiner Vorlage geht der Bundesrat zu wenig weit, die grundlegenden Probleme des EL-Systems tastet er nicht an.
Die Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen ist eines dieser Probleme. Heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt. Das macht das EL-System kompliziert, intransparent und teuer. Der Arbeitgeberverband fordert daher eine Entflechtung der Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. «Wer zahlt, befiehlt», muss die Maxime lauten. Handlungsbedarf orten die Arbeitgeber auch bei den Ergänzungsleistungen zur IV. Falsche Anreize und fehlende Erwerbsanreize führen auch hier zu vermeidbaren Kosten. Es gilt deshalb, Schwelleneffekte zu beseitigen und positive Erwerbsanreize zu setzen.
EL-Reform: Warnung vor “unverhältnismässigen Massnahmen”
Der Pensionskassenverband ASIP schreibt in einer Mitteilung zur geplanten EL-Reform:
Der ASIP begrüsst die Absicht des Bundesrates, den Finanzhaushalt der Ergänzungsleistungen (EL) in den Griff zu bekommen. Ergänzend zu grundsätzlichen Anpassungen im Recht der EL, schlägt der Bundesrat aber unter anderem auch vor, die Kapitalbezüge – mit Ausnahme des Bezuges für den Erwerb von Wohneigentum – im BVG zu untersagen. Der ASIP wird die Unterlagen im Detail prüfen, die Vor- und Nachteile der Vorschläge abwägen sowie die Auswirkungen umfassend analysieren.
Die Argumente für eine Einschränkung der bis anhin den Versicherten gewährten Wahlfreiheit überzeugen aber bis anhin nicht. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl führt zu falschen Schlüssen.
Pensionskassen müssen den Versicherten weiterhin Wahlfreiheiten anbieten können, insbesondere in einer Zeit der Senkung der BVG-Umwandlungssätze, wie sie im Projekt des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 vorgesehen sind. Dabei steht für eine Pensionskasse natürlich immer der Rentenbezug im Sinne der Gewährung eines Ersatzeinkommens im Vordergrund. Die Beibehaltung der Kapitaloption kann aber das Vertrauen der Versicherten in seine Vorsorgeeinrichtung stärken.
Immer wieder wird pauschal behauptet, Kapitalbezüger würden ihr BVG-Geld verprassen und seien anschliessend auf von den Steuerzahlern finanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen. Argumentiert wird mit dem Anteil Kapital-bezüger an den EL-Bezügern. Diese Zahl sagt jedoch nichts darüber aus, wie die Kapitalbezüger generell mit ihrem Kapital umzugehen wissen und ob die Problemfälle lediglich eine klare Minderheit darstellen. Um der behaupteten Gefahr der zweckwidrigen Verwendung von Vorsorgegeldern zu begegnen, ist vielmehr bei den Kriterien, die einen EL-Bezug rechtfertigen, anzusetzen. Es darf nicht sein, dass eine grosse Mehrheit bestraft wird, aufgrund blosser Spekulation darüber, dass eine Minderheit Probleme bereiten könnte.
Der ASIP warnt daher davor, an der heutigen Lösung ohne grundlegend neue Erkenntnisse etwas zu ändern. An der erst 2005 eingeführten Liberalisierung im BVG-Bereich (Art. 37 BVG) ist grundsätzlich festzuhalten.
EL-Reform: BR will Kapitalbezug einschränken
Der Bundesrat will gemäss eigener Aussage “das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimieren und von falschen Anreizen befreien. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden”. Bereits vom Parlament beraten wird die gezielte Erhöhung der Mietzinsmaxima in der EL. Der Bundesrat hat den Entwurf für eine EL-Reform in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 18. März 2016.
Der Bundesrat hat die verschiedenen Situationen geprüft, in welchen das Kapital aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge heute vorbezogen werden kann. Für den Erwerb von Wohneigentum soll ein Vorbezug nach wie vor möglich sein. Das Haus oder die Wohnung stelle einen Wert dar, der der Altersvorsorge erhalten bleibt. Für den Kapitalbezug bei der Pensionierung und für die selbständige Erwerbstätigkeit hingegen sieht der Bundesrat Einschränkungen vor, um das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser zu schützen. Guthaben aus der überobligatorischen Vorsorge sind nicht betroffen.
Heute müssen es die Pensionskassen ihren Versicherten im Rentenfall ermöglichen, mindestens ein Viertel des BVG-Guthabens in Kapitalform zu beziehen. Der Bundesrat will diese Verpflichtung aufheben und stellt für die Kapitalauszahlung bei der Pensionierung zwei Varianten zur Diskussion: In Variante 1 würde der Bezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen, es wären also nur noch Rentenzahlungen erlaubt; in Variante 2 könnte höchstens die Hälfte des Guthabens in Kapitalform bezogen werden. Mindestens die Hälfte des Guthabens muss in eine Rente umgewandelt werden. Für die selbständige Erwerbstätigkeit will der Bundesrat den Vorbezug ausschliessen, weil ein grosses Risiko bestehe, dass das Vorsorgekapital verlorengeht, beispielsweise nach einem Konkurs.
Der Erhalt des Vorsorgeguthabens entspricht dem verfassungsmässigen Leistungsziel der beruflichen Vorsorge. Er minimiert das Risiko, dass Versicherte wegen des Kapitalbezugs nur noch Anspruch auf eine geringe Rente haben und später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, etwa bei Heimeintritt in fortgeschrittenem Alter.
Mitteilung BSV /
Bericht und Gesetzesentwurf /
Bericht Reaktionen SRF TV /
NZZ /
Interview Berset
PPCmetrics lanciert den RTDG-Index
Der PPCmetrics RTDG Index (risikotragender Deckungsgrad Index) wurde im November 2015 lanciert und misst die aktuelle Belastung der Risikoträger. Er entspricht dem konsolidierten risikotragenden Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen des PPCmetrics Universums.
Dieses besteht aus mehreren hundert Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, die per Stichtag 1. Januar 2015 im System der Vollkapitalisierung geführt werden. Die Auswertung basiert auf den revidierten Jahresberichten der Vorsorgeeinrichtungen. Zur Ermittlung der unterjährigen Werte wurden Vorsorgekapitalien und Vorsorgevermögen unter pauschalen Annahmen fortgeschrieben.
Die unterjährigen Werte des laufenden Jahres werden jeweils per 31.08 mit der Integration der neuen Jahresberichte rückwirkend angepasst. Per 31. Dezember 2014 werden zur Berechnung des PPCmetrics RTDG Index 230 Vorsorgeeinrichtungen mit einem konsolidierten Vorsorgevermögen von über CHF 480 Mrd. berücksichtigt.
Der PPCmetrics RTDG Index beträgt aktuell 91.2% (relative Veränderung gegenüber Vormonat 3.59%).
Nach Ausklammerung der Ansprüche der laufenden Renten (zu 100%) sind somit aktuell die Freizügigkeitsleistungen der aktiven Versicherten zu 91.2% durch vorhandenes Kapital abgedeckt.
Update: Wie uns PPCmetrics auf Anfrage mitteilt, werde eine (u.E. wünschenswerte) Festlegung von Unter-Indices geprüft, sei aber noch nicht spruchreif. Eine Strukturierung der Daten nach Kategorien (bspw. Kassen mit und ohne Vollkapitalisierung etc.) dürfte die Aussagekraft steigern.
Towers Watson: Altersleistungen sinken
Die Pensionskassen reagieren zunehmend auf sinkende Anlagerenditen und steigende Lebenserwartung – mit Folgen für die Altersleistungen. Blieben diese in den letzten Jahren unverändert, sind sie im Durchschnitt nun erstmals gesunken. Dies offenbart die aktuelle Studie von Towers Watson zu den Vorsorgeplänen der im SLI zusammengefassten Unternehmen. Sie zeigt auch, dass sich die Situation je nach Pensionskasse und Firma sehr unterschiedlich darstellt.
Die im Vergleich zu den vorhergehenden SLI Benchmarking Studien tieferen Umwandlungssätze und technischen Zinssätze zeigen, dass die Pensionskassen der SLI -Unternehmen auf die sinkenden Anlagerenditen und die steigende Lebenserwartung der letzten Jahre reagieren. 2015 betrug der durchschnittliche Umwandlungssatz aller untersuchten Unternehmen 6.05% bei Pensionierung im Alter 65. Dies entspricht einer deutlichen Senkung, lag der Satz bei der letzten Studie 2013 doch mit 6.32% noch klar höher. Immer mehr Unternehmen nehmen in Kauf, dass der Umwandlungssatz von 6.8% für das obligatorische Altersguthaben und der Satz für das Überobligatorium weit voneinander abweichen. So liegt der reglementarisch vorgesehene, finale Umwandlungssatz bei 95% der Gesellschaften zum Teil markant unter 6.8%.
Auch bei den technischen Zinssätzen, mit denen als Diskontsatz die zukünftig zu erwartenden Rentenzahlungen in der Jahresrechnung bewertet werden, ist von einer Senkung auszugehen. Sie variieren zurzeit zwischen 2% und 3.75%; der Durchschnittswert liegt knapp unter 3%. Der seit dem 30. September 2015 gültige technische Referenzzinssatz hingegen wurde mit 2.75% festgelegt, so dass bei fast 60% der Kassen von Anpassungen auszugehen ist. Die Senkung des Referenzzinssatzes könnte eine Reduktion des Deckungsgrads bewirken, sofern nicht die erwirtschafteten Renditen auf dem Vermögen Gegensteuer geben.
Zeigten sich die Altersleistungen bei den Untersuchungen zwischen 2011 und 2013 trotz sinkender Umwandlungsätze relativ stabil, setzt sich dieser Trend nicht fort. 2015 haben sich die durchschnittlichen Leistungen erstmals verschlechtert und liegen auf einem um rund 3 Prozent tieferen Niveau. «Wir gehen davon aus, dass ein Umdenken stattfindet. Tiefere Leistungen aufgrund einer Senkung der Umwandlungssätze werden in Kauf genommen und nicht mehr zwangsläufig mittels höherer Beiträge kompensiert», kommentiert Peter Zanella, Head of Retirement Solutions bei Towers Watson, diese Entwicklung.
Mit dem Ziel, die Vorsorgepläne und die daraus resultierenden Leistungen zu vergleichen, führt Towers Watson regelmässig die SLI Benchmarking Studie durch. Sie analysiert die Hauptmerkmale der schweizerischen Vorsorgepläne der im Swiss Leader Index (SLI) zusammengefassten Unternehmen und vergleicht die effektive Höhe der Leistungen. 2015 haben 27 der 30 im Index zusammengefassten Unternehmen teilgenommen.
TA: Das Arbeitsrecht kennt kein Rentenalter
Rund 170’000 Erwerbstätige waren 2014 bereits im AHV-Alter, das sind 11,7 Prozent aller über 65-Jährigen. Die Zahl hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und liegt inzwischen mehr als ein Drittel über derjenigen von 2010. Einen ähnlich hohen Anteil an berufstätigen Rentnerinnen und Rentnern gab es zuletzt Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts, danach ging deren Zahl markant zurück, schreibt der Tages-Anzeiger.
Die Hälfte der pensionierten Arbeitnehmenden arbeitet in einem Teilzeitpensum von weniger als 50 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte ist selbstständig oder in einer Kaderposition tätig, die Übrigen sind gewöhnliche Angestellte, wie aus den Daten des Bundesamts für Statistik hervorgeht.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ändert sich nichts, wenn eine Mitarbeiterin nach dem Pensionsalter im Beruf bleibt. Das Arbeitsrecht kennt nämlich kein Rentenalter: Es gilt für alle gleichermassen. Möglich ist jedoch, einzelne Bedingungen neu auszuhandeln. So kann man zum Beispiel eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren, wenn dies den Bedürfnissen der Vertragsparteien entspricht.
Economist: “Many unhappy returns”
Decent investment returns are vital if pensions are to be paid in full. According to NASRA, the total revenues—the money needed to pay benefits—of American public-sector pension funds have been $5.9 trillion since 1984. Of this, employers have contributed $1.5 trillion and employees $730 billion. The vast bulk—$3.7 trillion—came from investment returns.
Yet states and local governments are not putting away enough to pay pensions, even assuming their optimistic assumptions about returns are met. The last year funds made the full contribution required by their plans was 2001. They have fallen short by 10% or more in every year since 2008. As a result, the Centre for Retirement Research (CRR) estimates that the average state and local pension plan was 74% funded at the end of last year—down from fully funded in 2001. That equates to a deficit of $1 trillion or so. As the hole gets bigger, higher future contributions are needed. They have risen from 6.7% of payroll in 2001 to 18.6% now.
The realistic solutions to this mess are bigger contributions from employers (higher taxes, in other words), higher contributions from employees (pay cuts) or reduced benefits. But many pension funds seem to hope they can make up the shortfall in returns by investing in alternative assets (property, private equity and hedge funds). A survey by Towers Watson, an actuary, showed that alternative assets as a proportion of American pension portfolios (public and private) rose from 16% in 2004 to 29% in 2014.
Fischer als “Mentor” bei Fintech
finews berichtet über neue Aktivitäten von Gérard Fischer, früherer CEO von Swisscanto. Die Website schreibt:
Gérard Fischer galt als Säule des Schweizer Asset-Management-Establishment – als langjähriger Chef der Kantonalbanken-Fondstochter Swisscanto, als Vorstand des Branchenverbands SFAMA, als Präsentator der jährlichen Swisscanto Pensionskassen-Studie.
Mit der Übernahmen von Swisscanto durch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) trat Fischer von all diesen Ämtern sukzessive zurück, wie auch finews.ch berichtete.
Dennoch muss es nun überraschen, Fischer plötzlich in der Fintech-Szene anzutreffen – einer Szene, die sich notabene auf die Fahne schrieb, die Pfründen der angestammten Finanzbranche für sich zu erobern.
Doch es ist wahr: Wie einer Mitteilung des ersten Schweizer Fintech-Inkubators Fusion in Genf zu entnehmen ist, gehört Fischer nun zu den über 40 Mentoren der selbst ernannten «Fintech-Factory».
Als solcher unterstützt Fischer, der mittlerweile sein eigenes Beratungsunternehmen Fischer Horizon führt, die zehn Fintech-Startups, die nun im Rahmen von Fusion «beschleunigt» werden.
Interessant wird sein, ob das Fonds-Urgestein einer der Jungfirmen zum Durchbruch verhilft. Mindestens die Startups AceBanker und Investivity haben vor, mit ihren Innovationen die Vermögensverwaltung zu revolutionieren.
“Pensionsraub” bei FT
Der britischen Traditionszeitung «Financial Times» steht rund vier Monate nach der Übernahme durch den neuen japanischen Eigner ein Streik ins Haus. Die Journalisten sprechen von «Pensionsraub». Die Journalistengewerkschaft NUJ erklärte am Donnerstag, zwei Drittel ihrer Mitglieder bei dem lachsrosa-farbenen Wirtschaftsblatt hätten wegen umstrittener Pläne zur Altersvorsorge über einen Arbeitskampf abgestimmt. Rund 92 Prozent hätten dabei für einen Streik votiert, wie die Handelszeitung berichtet.
Die NUJ wirft dem FT-Management und der japanischen Mediengruppe Nikkei als neuem Eigner einen «Pensionsraub» von umgerechnet rund 5,7 Millionen Euro vor. Kern des Streits ist der Plan, das Altersvorsorge-System zu ändern und Einsparungen unter anderem für die Mietzahlung des Redaktionsgebäudes in London zu nutzen. Der FT-Sitz an der Southwark Bridge gehört noch dem Verlaghaus Pearson, das die Zeitung im Juli für rund 1,2 Milliarden Euro an die Japaner verkauft hatte.
Leidensweg der PK Bolligen-Ittigen-Ostermundigen
Bei der Pensionskasse Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS BIO) sind 877 Leute von 20 verschiedenen Arbeitgebern versichert. Nun muss die Kasse saniert werden. Und die 20 Arbeitgeber stehen vor der Entscheidung: Sollen sie aus der PVS BIO austreten? Oder sollen sie bleiben und damit unter Umständen mehr Geld an die Sanierung zahlen müssen?, wie die Berner Zeitung schreibt.
Für Fachleute wie Colette Nova, Ostermundiger SP-Parlamentarierin und Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen, ist klar: «Je mehr Arbeitgeber austreten, desto teurer werden für die Verbleibenden die Verwaltungskosten. Desto weniger Sinn macht es, dass die PVS BIO eigenständig bleibt.»
Nun könnte genau dieses Szenario eintreffen. Der Kasse gehen Ende Jahr voraussichtlich 189 Versicherte verloren. Denn 7 der 20 angeschlossenen Arbeitgeber haben bereits bei der PVS BIO gekündigt oder stehen kurz davor.
Zum Beispiel die Gemeinde Jegenstorf: Wenn sie sich einer anderen Kasse anschliesst, zahlt sie nach ihren Berechnungen 1,9 Millionen Franken. Beteiligt sie sich dagegen bei der Sanierung der PVS BIO, zahlt sie 2,3 Millionen Franken. Also 400’000 Franken mehr.
Aus Kostengründen hat sich der Gemeinderat deshalb für den Anschluss an eine andere, deutlich grössere Kasse ausgesprochen. Das Kündigungsschreiben für die PVS BIO sei bereits aufgesetzt, sagt der Jegenstorfer Gemeinderatspräsident Daniel Wyrsch (SP).
Rolf Banz und die Heiligen Kühe
finews hat ein Interview mit Rolf Banz, VR von Pictet und früher in diversen Positionen in der Finanzbranche tätig, geführt, in welchem u.a. auch die Situation der Pensionskassen zur Sprache kam. Auszüge:
Sie warnen, dass sich viele Pensionskassen-Manager auf Grund von Markowitz und der damit verbundenen Präzision einer Illusion hingeben. Können Sie das etwas genauer ausführen?
Ein Pensionskassen-Manager kann auf Grund seiner Beitragszahler relativ gute Annahmen auf der Passivseite treffen. Er weiss genau, wann beispielsweise ein 35-jähriger Arbeitnehmer pensioniert wird. Auf der Aktivseite hingegen hat man einen Zeithorizont von fünf bis sieben Jahren. Und dabei geben sich viele Pensionskassen-Manager einer Präzision hin, die absolut irreführend ist.Was soll daran falsch sein?
Eine Asset-Allocation vorzuschlagen, die beispielsweise vorsieht, exakt 42 Prozent Obligationen zu halten, ist unsinnig, weil es absolut unmöglich ist, über einen Zeitraum von fünf Jahren so etwas vorauszusagen. Mit einer solchen Annahme kann man richtig oder auch völlig daneben liegen. Mit dieser Pseudo-Präzision will man erreichen, dass der typische Miliz-Stiftungsrat einer Vorsorgeinstitution nachts gut schläft, weil er sich so auf der sicheren Seite wähnt. Aber selbst präzise Angaben sind nur Annahmen, die falsch sein können.Am Ende des Tages kommt es doch auf die richtige Diversifikation an oder etwa nicht?
Grundsätzlich schon. Doch im Vergleich zum Ausland haben wir in der Schweiz sehr viele kleine Kassen – die Publica, also die Pensionskasse des Bundes, die dank ihrer Grösse anlagemässig sehr stark diversifizieren kann, ist da eher eine Ausnahme. Für kleinere Institutionen stellt sich schnell einmal die Frage der Mindestanlage.Und da muss ich diesen Kassen dann halt auch Recht geben, dass sie nicht in Sachen investieren, die «exotisch» sind, sprich, die sie nicht verstehen. Aber letztlich ist es schon so, dass kleinere Kassen gegenüber grossen benachteiligt sind, sowohl in Bezug auf die Anlagemöglichkeiten als auch kostenseitig. Insofern relativiert sich der Aspekt der Diversifikation schon.Angesichts des wohl noch längere Zeit anhaltenden Zinsumfelds dürfte sich diese Problematik noch akzentuieren. Was empfehlen Sie in dieser Situation?
Wir werden umdenken müssen und gezwungen werden, Heilige Kühe zu schlachten. Ich selber bin heute in einem Alter, in dem ich von den Jungen profitieren kann, die sozusagen für mich arbeiten. Doch langfristig und sofern dieses Tiefzinsumfeld anhält, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Heilige Kuh wohlerworbener Rechte für die Rentner von morgen auf immer und ewig Bestand haben wird.Wieso nicht?
Sobald die Leistungsziele dereinst nicht mehr erreicht werden können, wird man bei der Sanierung einer Pensionskasse nicht umhin kommen, auch die Rentner einzubinden. Die Frage wird dann sein, wie schafft man das, ohne dabei einen allzu grossen Kollateralschaden anzurichten.
UBS PK-Performance: Fulminanter Oktober
Aus dem UBS PK-Barometer wurde die UBS Pensionskassen-Performance. An der Systematik und Darstellung wurde nichts geändert. Da die UBS keine Angaben macht zur Datenbasis, bleibt das System weiterhin eine Black Box, deren Aussagen sich über die Jahre jedoch einigermassen kohärent und nachvollziehbar erwiesen haben.
Nachdem die weltweiten Aktienmärkte im dritten Quartal den schlimmsten Einbruch seit 2011 erlitten hatten, erholten sich die Märkte im Oktober stark. Die Sorgen um China ebbten ab, die US-Wirtschaft zeigte erneute Stärke und die Anzeichen für weitere Lockerungsmassnahmen durch die Europäische Zentralbank stärkten das Vertrauen der Anleger, wie die UBS ausführt. Mit einer Monatsperformance von 2,59% erlebten die Pensionskassen den zweitbesten Monat des Jahres.
Die starke Performance im Oktober brachte die Jahresperformance zurück in den positiven Bereich. Die Peer-Gruppe mit verwalteten Vermögen über CHF 1 Mrd. schnitt dabei mit einer Jahresperformance von 1,46% besser ab als die anderen Vergleichsgruppen. Der Abstand verringerte sich allerdings seit September.
Seit Januar 2010 erzielten die untersuchten Pensionskassen im Durchschnitt eine annualisierte Rendite von 4,03%. Der Performance-Einbruch aus dem dritten Quartal konnte im Oktober beinahe wettgemacht werden. Vorsorgewerke mit Vermögen über CHF 1 Mrd. hatten über den gesamten Zeitraum die Nase vorn, mit einer durchschnittlichen Rendite von 4,37% p.a. Kleinere Pensionskassen mit Vermögen von CHF 300 Mio. bis 1 Mrd. liegen bei 4,03% p.a., gefolgt von der Gruppe mit weniger als CHF 300 Mio. bei 3,88% p.a.
“Der hohe Preis der Rentengarantie”
Die Berner Zeitung befasst sich mit dem BVG-Mindestzins und kritisiert die Kritik der Gewerkschaften zu der nach ihrer Ansicht zu tiefen Festlegung. Fabian Schär schreibt:
Trotzdem offenbart der zweite Blick, dass es sich die Gewerkschafter und Konsumentenschützer mit ihren Attacken sehr einfach machen. Zunächst einmal gibt es zwei offensichtliche Gegenargumente:
Aufholbedarf nach 2008. Nach den Verlusten aus dem Schreckensjahr 2008 setzten die Pensionskassen einen Teil der Renditen ein, um die Reserven wieder aufzufüllen.
2015 reicht es nicht. Gerade zurzeit zeigt sich, wie labil die Situation ist. Für 2015 liegt der Mindestzins bei 1,75 Prozent, was dieselben Kritiker im Voraus ebenfalls als gnadenlos tief verurteilt hatten. Inzwischen ist klar, dass der Wert eher zu hoch ist. Per Ende September lag die durchschnittliche Performance bei –1,3 Prozent. Das zeigt, dass man die hohen Renditen der letzten Jahre nicht zum Nennwert nehmen darf. Das Dilemma der Pensionskassen ist ungelöst: In der Ära der Negativzinsen gibt es keine sicheren Anlagen mit vernünftigen Renditen.Weniger offensichtlich ist ein dritter Punkt, der aber umso gewichtiger ist:
Die Rentner bekamen mehr Zins gutgeschrieben. Wenn jemand pensioniert wird, rechnet die Pensionskasse aus, wie hoch seine Rente ist. Diese ist dann ein für alle Mal garantiert und kann nicht mehr gesenkt werden. Die Kassen haben hier null Spielraum und müssen daher vorsichtig rechnen.






