Die Berner Zeitung befasst sich mit dem BVG-Mindestzins und kritisiert die Kritik der Gewerkschaften zu der nach ihrer Ansicht zu tiefen Festlegung. Fabian Schär schreibt:

Trotzdem offenbart der zweite Blick, dass es sich die Gewerkschafter und Konsumentenschützer mit ihren Attacken sehr einfach machen. Zunächst einmal gibt es zwei offensichtliche Gegenargumente:
Aufholbedarf nach 2008. Nach den Verlusten aus dem Schreckensjahr 2008 setzten die Pensionskassen einen Teil der Renditen ein, um die Reserven wieder aufzufüllen.
2015 reicht es nicht. Gerade zurzeit zeigt sich, wie labil die Situation ist. Für 2015 liegt der Mindestzins bei 1,75 Prozent, was dieselben Kritiker im Voraus ebenfalls als gnadenlos tief verurteilt hatten. Inzwischen ist klar, dass der Wert eher zu hoch ist. Per Ende September lag die durchschnittliche Performance bei –1,3 Prozent. Das zeigt, dass man die hohen Renditen der letzten Jahre nicht zum Nennwert nehmen darf. Das Dilemma der Pensionskassen ist ungelöst: In der Ära der Negativzinsen gibt es keine sicheren Anlagen mit vernünftigen Renditen.

Weniger offensichtlich ist ein dritter Punkt, der aber umso gewichtiger ist:
Die Rentner bekamen mehr Zins gutgeschrieben. Wenn jemand pensioniert wird, rechnet die Pensionskasse aus, wie hoch seine Rente ist. Diese ist dann ein für alle Mal garantiert und kann nicht mehr gesenkt werden. Die Kassen haben hier null Spielraum und müssen daher vorsichtig rechnen.

  BZ