PKBS wieder bei über 90 Prozent
Mit einer Jahresperformance von +10.4% auf dem Gesamtvermögen erzielte die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) im Jahr 2009 eines der besten Ergebnisse ihrer Geschichte. Der Deckungsgrad stieg um 5.4% auf 91%. Zusammen mit den ergriffenen Sanierungsmassnahmen wird das finanzielle Gleichgewicht wieder hergestellt, heisst es in einer Mitteilung der Pensionskasse Basel-Stadt.
Die Deckungslücke beträgt gesamthaft CHF 896 Mio. (Vorjahr 1.38 Mia.). Davon entfallen auf den Bereich Staat CHF 721 Mio. (Vorjahr 1.12 Mia.) mit einem Deckungsgrad von 90.8% (Vorjahr 85.4%). Der Saldo der Unter- und Überdeckungen der angeschlossenen Institutionen beträgt CHF 174 Mio. (Vorjahr 262 Mio.). Der Deckungsgrad der angeschlossenen Institutionen beträgt im gewichteten Durchschnitt 92.2% (Vorjahr 86.8%).
Die Pensionskasse Basel-Stadt ist mit rund 34’000 Destinatären und einem Vermögen von 9 Mia. Franken eine der grössten Pensionskassen der Schweiz. Die Vorsorgeleistungen
(Leistungsprimat) werden im System der vollen Kapitaldeckung finanziert.
Die im 2009 initiierten Sanierungsmassnahmen wurden inzwischen teilweise in Kraft gesetzt
(bei verschiedenen angeschlossenen Institutionen). Das Konzept sieht eine Einmaleinlage des Staates in der Höhe der Deckungslücke im Zeitpunkt der Wirksamkeit, mindestens jedoch von CHF 795 Mio. vor. Die Hälfte davon wird durch die Destinatäre über eine Laufzeit von voraussichtlich etwa 12 Jahren amortisiert (höhere Beiträge / Verzicht auf Rententeuerung). Damit wird die Auflage gemäss PK-Gesetz, wonach sich Destinatäre und Arbeitgeber paritätisch an der Sanierung zu beteiligen haben, erfüllt. Nachdem die Referendumsfrist inzwischen unbenutzt abgelaufen ist, wird nun der Regierungsrat den Zeitpunkt der Wirksamkeit bestimmen.
SonntagsZeitung: Profond darf nicht zügeln
Der Stiftungsrat hat den Beschluss bereits vor Wochen gefasst: Die Profond-Vereinigung soll ihren Sitz von Thalwil ZH nach Freienbach SZ verlegen. Dort läuft bereits die Suche nach Büros. Denn die Sitzverlegung sei «per sofort» beschlossen worden, sagt Herbert Brändli, Chef von B+B-Vorsorge zur SonntagsZeitung. Doch dazu kommt es nicht, denn die BVG-Aufsicht des Kantons Zürich hat «das Veto eingelegt», wie Brändli bestätigt.
Erich Peter, Chef des Zürcher Amts sagt: «Eine Sitzverlegung bedarf der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde, welche grundsätzlich nur dann erteilt wird, wenn keine offenen Geschäfte mehr bestehen. Daraus ist laut SonntagsZeitung zu schliessen, dass Auflagen des Amts noch nicht umgesetzt worden sind. Sie könnten in Zusammenhang stehen mit der Unterdeckung von 82 Prozent, in die Profond 2008 geriet. Ende April 2010 lag der Deckungsgrad wieder bei fast 100 Prozent.
FT: Passive funds are tops with UK pensions
UK pension funds show no sign of losing interest in passive investment as an FTfm survey found passive and fixed income investment managers the big winners in 2009.
SGB: Doris Bianchi folgt auf Colette Nova
Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat Doris Bianchi zur Verantwortlichen für den Sozialversicherungsbereich gewählt. Die 35jährige promovierte Juristin übernimmt das Dossier von Colette Nova. Diese wird Vizedirektorin im Bundesamt für Sozialversicherungen. Doris Bianchi arbeitet seit 2005 als Zentralsekretärin für den SGB. Sie betreut das Dossier Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit. Sie wird ihre Erfahrung in den Bereich der Altersvorsorge sowie der Invaliden- und Unfallversicherung einbringen.
Die verheiratete Doris Bianchi ist Mutter eines Sohnes und wohnt in Bern. Bald wird sie zum zweiten Mal Mutter, wie der SGB schreibt. Wegen des bevorstehenden Mutterschaftsurlaubs nimmt sie die neue Funktion erst Anfangs 2011 auf. Bis dann ist SGB-Sekretariatsleiter Rolf Zimmermann für das Dossier Sozialversicherungen verantwortlich.
EU-Kommission klagt gegen Deutschland wegen Pensionsfonds
Die EU-Kommission hat Deutschland im Streit über Steuervorschriften für ausländische Pensionsfonds vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die ausländischen Anbieter kommen anders als deutsche Pensionsfonds und Pensionskassen nicht in den Genuss von steuerlichen Vorteilen bei Dividenden oder Zinszahlungen, die die Fonds von ihren Finanzanlagen erhalten. Dies sei eine Beschränkung des in der Europäischen Union garantierten freien Kapitalverkehrs, denn die ausländischen Fonds würden dadurch von Investitionen in deutsche Unternehmen abgehalten, erklärte die Kommission am Donnerstag. Nun müssen die europäische Richter entscheiden, ob Deutschland die Regeln ändern muss.
Strafuntersuchung gegen Kadermitglied der Zürcher BKV
Ein Kadermitglied der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) soll sich unrechtmässig bereichert haben. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren wegen Korruptionsvorwürfen eingeleitet, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Der Angeschuldigte wurde am 26. Mai verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Es bestehe der Verdacht, dass er aus seiner amtlichen Tätigkeit privat unrechtmässig Nutzen gezogen hat. Der Umfang sei noch unklar.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihren Ermittlungen auf einen Hinweis aus der Finanzdirektion. Derzeit werden gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich umfangreiche Unterlagen ausgewertet und Befragungen durchgeführt. Es gelte die Unschuldsvermutung, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.
Wie hoch kann das Rücktrittsalter gehen?
St.Gallen: Kein Erfolgshonorar für Vermögensverwaltung
Der Kanton St. Gallen hat Erfolgshonorare für die Verwaltung von Pensionskassengeldern eingesteckt. Rechtswidrig, beschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Regierung ruft Lausanne an, schreibt das St.Galler Tagblatt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Wochen eine Beschwerde des St. Galler Staatspersonals gutgeheissen und den Kanton verpflichtet, die Honorare zurückzuerstatten. Die Bezüge seien rechtswidrig gewesen – zwar nicht grundsätzlich, doch der Kanton dürfe Anlagegewinne der Versicherungskasse des Staatspersonals nur bis zur Deckung der Verwaltungskosten abschöpfen.
«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weist Widersprüchlichkeiten auf», begründet die St. Galler Regierung ihren Schritt. Es entziehe dem Kanton insbesondere auch die Grundlage, Erfolgshonorare für die Verwaltung der Vermögen der Gebäudeversicherungsanstalt zu erheben.
Die St. Galler Konferenz der Personalverbändespricht von 30 bis 40 Millionen Franken, die seit 1999 von der Regierung vereinnahmt worden seien. Dieser Betrag sei zu hoch gegriffen, meint die Regierung und weist daraufhin, dass das Reglement 2006 abgeändert wurde.
Parlamentarische Initiative Hutter: BVG-Einkäufe von Selbstständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe
Der Nationalrat hat der parlament. Initiative von Markus Hutter “BVG-Einkäufe von Selbstständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe” gegen den Antrag der Kommission mit 104 gegen 79 Stimmen folge geleistet. Gemäss Darstellung von Hutter im Parlament will “die Initiative die Vorsorgemöglichkeit von Erwerbstätigen nach deren definitiver Erwerbsaufgabe sicherstellen. Es geht also darum, auch Selbstständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe und Erreichen des Pensionierungsalters den Einkauf in die berufliche Vorsorge zu ermöglichen und damit ihr Altersrisiko zu versichern. Dies aber ist im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge heute nicht vorgesehen. Die Initiative bezweckt ausdrücklich keine weitere steuerliche Privilegierung der Sonderkategorie der Selbstständigerwerbenden.” Reto Wehrli erläuterte, weshalb die Initiative von der (knappen) Kommissionsmehrheit abgelehnt würde. Sie widerspreche dem Grundkonzept des BVG und würde Ungerechtigkeiten provozieren.
Mehr Flexibilität bei der Pensionierung
Gleitende Ruhestandslösungen bringen Bewegung in die berufliche Versorge. Bei den BVG-Lösungen der Axa Winterthur können sich die Arbeitnehmer in 20-Prozent-Schritten pensionieren lassen, schreibt Kurt Speck in der Schweizer Versicherung.
US pension fund eyes commodity investments
The US’s second-biggest public pension fund is poised to make its first investment in commodities as a hedge against the risk of rising inflation, in the latest sign of growing investor appetite for raw materials. The proposal by the California State Teachers’ Retirement System comes as US federal commodities regulators explore whether to impose limits on institutional investors’ exposure to raw material markets.
Gemini gibt Direktbesitz an Immobilien ab
Die Gemini Sammelstiftung überträgt ihr Portfolio an direkten Immobilienanlagen im Umfang von rund CHF 51 Millionen rückwirkend per 1. Januar 2010 in Form einer Sacheinlage an die Pensimo Anlagestiftung in Zürich. Gemini zeichnet mit der Transaktion im gleichen Umfang Anteilscheine. Die Organisation und Durchführung der Sacheinlage erfolgte durch Avadis, welche Gemini verwaltet.
Klagen gegen die UBS, Bund soll Prozessrisiko tragen
Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat haben in ihrem Bericht zur UBS-Rettung zahlreiche Empfehlungen formuliert. Um die Rolle der UBS in der ganzen Geschichte zu klären, schlagen die GPK-Mitglieder vor, dass «die Eidgenossenschaft beziehungsweise Organe des Bundes mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit als Aktionäre oder andere Aktionärsgruppen in die Lage versetzt werden, straf- beziehungsweise zivilrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Verwaltungsräte, die Mitglieder der Konzernleitung und allenfalls die Revisionsstelle in die Wege zu leiten». Die Eidgenossenschaft würde im Falle einer Klage das Prozessrisiko und die Verfahrenskosten tragen. «Das grosse öffentliche Interesse an einer Aufarbeitung, rechtfertigt dies», erklärte CVP-Nationalrat und GPK-Mitglied Ruedi Lustenberger (LU) gestern diese Empfehlung. Laut dem Politiker «könnte zum Beispiel die Publica eine Klage deponieren», schreibt die Berner Zeitung.
ZH-Regierung billigt Stellungnahme zum UWS
Im Kanton Zürich beschäftigte die abgelehnte Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge noch einmal die Verwaltung. Zwei Kantonsrätinnen hatten sich beschwert, dass der Chef der Zürcher Beamtenversicherungskasse (BVK), Thomas Schönbächler, im BVK-Organ «Kontext» die Ja-Parole für den Urnengang vom7. März 2010 publiziert hatte. In seiner Antwort auf eine Anfrage erklärt der Regierungsrat nun, dass Schönbächlers Stellungnahme nachvollziehbar und im langfristigen Interesse der Versicherten gewesen sei. Seine Äusserungen seien sachlich begründet gewesen und hätten die Pflicht zur objektiven behördlichen Stellungnahme nicht verletzt, schreibt die NZZ.
NZZ: Rundum betreute Pensionskassen
Viele niederländische Pensionsfonds setzen bei der Verwaltung ihrer Gelder auf eine Rundum-Betreuung durch Finanzdienstleister – im Gegensatz zu den Schweizer Kassen. Hierzulande wird Kritik am Konzept des «Fiduciary Management» laut, schreibt die NZZ.
Beim «Fiduciary Management» kommt all dies aus der Hand eines Finanzdienstleisters. Dies soll die Qualität der Vermögensverwaltung verbessern und diese professioneller und effizienter machen. Ein Repräsentant der Gesellschaft Van Nunen & Partners erklärte an dem Anlass, beim traditionellen Vermögensverwaltungsmodell, das auch die Schweizer Pensionskassenpraktizieren, seien die Zuständigkeiten zwischen Aktuaren, Vermögensverwaltern und Beratern unklar verteilt. In den Niederlanden hätten sich die meisten Vorsorgewerke für «Fiduciary Management» entschieden. Ende 2009 seien 77% der niederländischen Altersvorsorgegelder nach dieser Art verwaltet worden. Gemäss Sven Ebeling von Mercer hat sich das Konzept auch in angelsächsischen Ländern durchgesetzt. Banken, Beratungsfirmen und Asset-Management-Gesellschaften böten Pensionskassen mittlerweile solche ganzheitlichen Konzepte an.
Viele kleine Pensionskassen haben weite Teile der genannten Dienstleistungen outgesourct. In diesen Fällen werde aber oft bemängelt, dass es an der nötigen Transparenz fehle, sagt der Pensionskassenberater Graziano Lusenti. Deshalb stelle sich die Frage, weshalb man in der Schweiz nun denselben Weg für die grösseren Kasseneinschlagen solle.


