Im Kanton Zürich beschäftigte die abgelehnte Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge noch einmal die Verwaltung. Zwei Kantonsrätinnen hatten sich beschwert, dass der Chef der Zürcher Beamtenversicherungskasse (BVK), Thomas Schönbächler, im BVK-Organ «Kontext» die Ja-Parole für den Urnengang vom7. März 2010 publiziert hatte. In seiner Antwort auf eine Anfrage erklärt der Regierungsrat nun, dass Schönbächlers Stellungnahme nachvollziehbar und im langfristigen Interesse der Versicherten gewesen sei. Seine Äusserungen seien sachlich begründet gewesen und hätten die Pflicht zur objektiven behördlichen Stellungnahme nicht verletzt, schreibt die NZZ.