stgallen Der Kanton St. Gallen hat Erfolgshonorare für die Verwaltung von Pensionskassengeldern eingesteckt. Rechtswidrig, beschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Regierung ruft Lausanne an, schreibt das St.Galler Tagblatt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Wochen eine Beschwerde des St. Galler Staatspersonals gutgeheissen und den Kanton verpflichtet, die Honorare zurückzuerstatten. Die Bezüge seien rechtswidrig gewesen – zwar nicht grundsätzlich, doch der Kanton dürfe Anlagegewinne der Versicherungskasse des Staatspersonals nur bis zur Deckung der Verwaltungskosten abschöpfen.

«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weist Widersprüchlichkeiten auf», begründet die St. Galler Regierung ihren Schritt. Es entziehe dem Kanton insbesondere auch die Grundlage, Erfolgshonorare für die Verwaltung der Vermögen der Gebäudeversicherungsanstalt zu erheben.

Die St. Galler Konferenz der Personalverbändespricht von 30 bis 40 Millionen Franken, die seit 1999 von der Regierung vereinnahmt worden seien. Dieser Betrag sei zu hoch gegriffen, meint die Regierung und weist daraufhin, dass das Reglement 2006 abgeändert wurde.

St.Galler Tagblatt