EU Die EU-Kommission hat Deutschland im Streit über Steuervorschriften für ausländische Pensionsfonds vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die ausländischen Anbieter kommen anders als deutsche Pensionsfonds und Pensionskassen nicht in den Genuss von steuerlichen Vorteilen bei Dividenden oder Zinszahlungen, die die Fonds von ihren Finanzanlagen erhalten. Dies sei eine Beschränkung des in der Europäischen Union garantierten freien Kapitalverkehrs, denn die ausländischen Fonds würden dadurch von Investitionen in deutsche Unternehmen abgehalten, erklärte die Kommission am Donnerstag. Nun müssen die europäische Richter entscheiden, ob Deutschland die Regeln ändern muss.

Süddeutsche Zeitung