Hewitt Associates hat 600 Personen nach ihrer Meinung zum Thema „Pensionierung“ befragt, von denen 95 Prozent erwerbstätig sind. Die Studie zeigt, dass sich die Einstellung der Mitarbeiter zum Pensionierungsalter mit zunehmendem Alter verändert. Je älter die befragten
Teilnehmer sind, umso länger planen sie, im Unternehmen weiterzuarbeiten. Hingegen streben Erwerbstätige mit junger Familie einen vorzeitigen Ruhestand an. Die Umfrage führt aber zum Schluss, dass diese Erwerbstätigen mit zunehmendem Alter ihre Meinung ändern. Firmeninhaber und leitende Angestellte wollen mit 17 Prozent am längsten arbeiten. 43 Prozent der Befragten streben eine vorzeitige Pensionierung von ein bis fünf Jahren an. 27 Prozent wollen im vorgeschriebenen AHV-Pensionsalter den Ruhestand antreten. Lediglich 7 Prozent der Befragten würden gerne länger als 65 bzw. 64 arbeiten. Hewitt sieht Anzeichen, dass «sich das Rücktrittsalter in der Wirtschaft schneller dem demografischen Wandel anpassen wird als das Rücktrittsalter der Sozialversicherung (AHV)».
Versicherte
Rentner erhalten mehr Kindergeld
Wer als AHV-Rentner noch Kinder aufzieht, erhält für diese bis zu sechs Mal mehr Geld als Erwerbstätige. Daran will der Bund – trotz Harmonisierung der Kinderzulagen – festhalten, schreibt der Tages-Anzeiger.
Tages-Anzeiger Online | Schweiz | Rentner erhalten mehr Kindergeld
Immer mehr ältere Menschen sind konkurs
Die Zahl der Privatkonkurse hat in der Schweiz trotz guter Konjunktur dramatisch zugenommen. Im ersten Halbjahr wurde ein neuer Höchststand verzeichnet. Für immer mehr ältere Menschen scheint der Konkurs der letzte Ausweg zu sein.
Wirtschaft, Aktuell, NZZ Online
Pressetext Creditreform
Publica: "Den Frauen droht die Armutsfalle"
Mehrere Pensionskassen lassen geschiedene Witwen im Stich. Dazu gehört die Publica, die Kasse des Bundes. Lässt sich ein Bundesangestellter nach der Pensionierung scheiden, droht seiner Exgattin die Minimalrente.
espace.ch – Den Frauen droht die Armutsfalle
Unia: Arbeitsbedingungen im Detailhandel
An einer Medienkonferenz sind die Ergebnisse der Studie zu den Arbeitsbedingungen im Detailhandel präsentiert worden. Die unabhängige Ratingagentur INrate hat im Auftrag der Gewerkschaft Unia die Arbeitsbedingungen der grössten Detailhändler der Schweiz auf den Prüfstand gestellt. Bei Coop und Migros, die über einen Gesamtarbeitsvertrag verfügen, sind die Arbeitsbedingungen besser als bei den übrigen Detailhändlern.
Unia: Arbeitsbedingungen im Detailhandel
SGB: Trotz Wirtschaftsboom finden ältere Beschäftigte nur schwer Arbeit
Trotz boomender Konjunktur und Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in vielen Branchen stellen Unternehmen weiterhin nur ungern ältere Mitarbeiter ein. Wer ab 50 eine Stelle sucht, stösst laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund auf grösste Schwierigkeiten. Der SGB fordert deshalb für ältere Arbeitnehmer Verbesserungen wie das flexible Rentenalter ab 62 Jahren. Die Forderungen sind in einem ausführlichen Katalog zusammen gefasst.
AHV-Alter als Stigma
AHV-Alter als Stigma
Renten sollen flexibler werden
Vor 65 im Beruf zurückstecken oder darüber hinaus arbeiten: Für beides soll die berufliche Vorsorge kein Hindernis mehr sein. Das will der Bundesrat. Und erntet breite Zustimmung. Angesichts der immer älteren Bevölkerung sei diese Flexibilität wünschenswert, sagte Bundesrat Pascal Couchepin vor den Medien. Konkret schlägt die Regierung in ihrer Botschaft ans Parlament drei Massnahmen vor:
- Wer ab dem 58. Altersjahr sein Arbeitspensum auf bis zu zwei Drittel reduziert oder eine entsprechende Lohneinbusse erleidet, weil er eine Arbeit mit weniger Verantwortung übernimmt, soll bei der Pensionskasse weiterhin seinen alten Lohn versichern können. Damit erhält der Betreffende die volle Rente, wenn er mit 65 in Pension geht. Allerdings steht es dem Arbeitgeber offen, ob er seinerseits Rentenbeiträge auf dem zwar versicherten, real aber nicht verdienten Lohn zahlen will.
- Wer 65 bis 70 Jahre alt ist und weiterhin arbeitet, kann die normalen Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Damit erhöht sich seine Rente, sobald er in den Ruhestand geht. Diese Beiträge sind jedoch freiwillig, um den älteren Arbeitnehmenden die Möglichkeit offen zu lassen, durch einen Verzicht auf weitere Pensionskassenbeiträge auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu werden.
- Wer über 65 hinaus arbeitet, soll zudem den Bezug seiner Rente aus der Säule 3a (private Vorsorge) aufschieben und statt dessen weitere Beiträge einzahlen können.
«Die gewählte Lösung stärkt die Arbeitnehmer, ohne den Arbeitgebern Verpflichtungen aufzuerlegen», lobt Vizedirektor Hans Rudolf Schuppisser. Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes geht zudem davon aus, dass seine Mitglieder die neuen Möglichkeiten auch tatsächlich anbieten werden. «Es ist ein Anliegen der Kassen, möglichst flexibel zu sein.»
Tages-Anzeiger Online | Schweiz | Renten sollen flexibler werden
"Eine neue Kasse kann teuer werden"
Auf der Suche nach einer guten und preisgünstigen Pensionskasse für ihre Arbeitnehmer können Kleinbetriebe heute von der Konkurrenz zwischen den verschiedenen Sammelstiftungen profitieren. Bringt ein Kleinbetrieb allerdings neben den aktiven Arbeitnehmern auch einen Invalidenrentner mit, kann ein Wechsel der Sammelstiftung teuer werden. In Einzelfällen erweisen sich die Eintrittsbedingungen als so kostspielig, dass der gewünschte Kassenwechsel nicht zu Stande kommt, schreiben Josef Zopp und Meinrad Ballmer in der SonntagsZeitung.
sonntagszeitung.ch | Wirtschaft
info social: Vorsorge- und Einkommenssituation von Rentnern und Frühpensionierten
Aus der Studie des Bundesamtes für Statistik «Vorsorge- und Einkommenssituation von Rentnern und Frühpensionierten» (info social, 13/2006) wird deutlich, dass, unabhängig vom Geschlecht, die berufliche Vorsorge die häufigste Finanzierungsquelle bei der Frühpensionierung ist. Die finanzielle Situation der Frühpensionierten kann für einen Grossteil als gut bezeichnet werden. Der Median des Bruttoäquivalenzeinkommens liegt bei den Frühpensionierten mit 62’000 Franken z.B. nur unwesentlich tiefer als bei den gleichaltrigen Nicht-Frühpensionierten oder den 40 bis 54-jährigen Erwerbstätigen. Ausserdem ist er deutlich höher als bei den 20 bis 29- oder den 30 bis 39-Jährigen.
Link to publ.Document.86563.pdf (application/pdf-Objekt)
Interpellation Hubmann: Geschiedene Witwen in der Armutsfalle?
NR Vreni Hubmann sorgt sich um das Schicksal von geschiedenen Frauen, deren Ex-Mann nach dem Vorsorgefall stirbt und die nach Gesetz lediglich das BVG-Minimum erhalten.
Link to 07.3134 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
NZZ: Minimalrenten für geschiedene Witwen
Geschiedene Frauen erhalten nach dem Tod ihres Ex-Mannes oft nur eine BVG- Minimalrente, sofern die Ehe nach der Pensionierung aufgelöst wurde und kein Vermögen vorhanden ist. Das Bundesamt für Sozialversicherung verweist auf die Freiheit und Verantwortung der Vorsorgeeinrichtungen. Die Betroffenen haben sich in einem Verein organisiert.
NZZ: Probleme bei der grenzüberschreitenden beruflichen Altersvorsorge
Die Unternehmen rufen nach mobilen, flexiblen Arbeitskräften – doch wer während seiner Karriere das Land wechselt, stösst bei der Altersvorsorge in der zweiten Säule häufig auf Probleme. Mit der Globalisierung erschliessen Schweizer Unternehmen weltweit neue Märkte. Gleichzeitig trocknet hierzulande der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus, und die Firmen sind auf ausländische Experten angewiesen. Diese Entwicklungen erfordern mobile und flexible Arbeitnehmer. Besonders bei Führungskräften ist grenzüberschreitende Mobilität in den meisten Unternehmen an der Tagesordnung. Diese wirft aber einige Fragen im Sozialversicherungsrecht auf, die sich besonders bei der beruflichen Vorsorge über Pensionskassen (zweite Säule) stellen.
Gemäss den Beratern von Watson Wyatt behindert die jetzige Gesetzeslage an einigen Stellen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die hierherkommen, als auch für Schweizer, die in anderen Ländern arbeiten. Dabei ist das grundsätzlich geltende «Erwerbsortprinzip» klar definiert: Es besagt, dass Berufstätige dem Sozialversicherungssystem desjenigen Landes unterstehen, in dem sie arbeiten.
NZZ: Probleme bei der grenzüberschreitenden beruflichen Altersvorsorge
Die Unternehmen rufen nach mobilen, flexiblen Arbeitskräften – doch wer während seiner Karriere das Land wechselt, stösst bei der Altersvorsorge in der zweiten Säule häufig auf Probleme. Mit der Globalisierung erschliessen Schweizer Unternehmen weltweit neue Märkte. Gleichzeitig trocknet hierzulande der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus, und die Firmen sind auf ausländische Experten angewiesen. Diese Entwicklungen erfordern mobile und flexible Arbeitnehmer. Besonders bei Führungskräften ist grenzüberschreitende Mobilität in den meisten Unternehmen an der Tagesordnung. Diese wirft aber einige Fragen im Sozialversicherungsrecht auf, die sich besonders bei der beruflichen Vorsorge über Pensionskassen (zweite Säule) stellen.
Gemäss den Beratern von Watson Wyatt behindert die jetzige Gesetzeslage an einigen Stellen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die hierherkommen, als auch für Schweizer, die in anderen Ländern arbeiten. Dabei ist das grundsätzlich geltende «Erwerbsortprinzip» klar definiert: Es besagt, dass Berufstätige dem Sozialversicherungssystem desjenigen Landes unterstehen, in dem sie arbeiten.