Der umstrittene Entscheid des Bundesgerichts über den Kapitalbezug nach PK-Einkäufen ist auch Gegenstand eines Beitrags in der Finanz & Wirtschaft. Stephanie Eichenberger von Tax Partner Zürich schreibt u.a.: “Damit wird deutlich, dass man sich bei steuerplanerischen Überlegungen im Zusammenhang mit der PK nicht auf den Gesetzeswortlaut verlassen darf und bei Einkäufen mit anschliessendem Kapitalbezug grosse Vorsicht walten lassen sollte. Will man sich absichern, muss man sich ans Steueramt wenden und darf sich nicht auf Auskünfte der Pensionskasse oder der Sozialversicherungsbehörden verlassen.”
Versicherte
Was geschieht mit den Zuschüssen des Sicherheitsfonds?
Peter Kyburz, Geschäftsführer des KV Schweiz, geht in der Thurgauer Zeitung auf die Frage ein, wie die Zuschüsse des Sicherheitsfonds bei ungünstiger Altersstruktur einer Pensionskasse zu verwenden seien. Kyburz betont: “Empfänger dieser Zuschüsse ist immer das Vorsorgewerk und nicht etwa der Arbeitgeber selbst. Über die Verwendungsmöglichkeiten dieser Zuschüsse schweigt sich das Gesetz allerdings aus. Wenn man sich aber am Zweck dieser Zuschüsse orientiert, sollte damit primär eine Reduktion der Beitragslast des Arbeitgebers erzielt werden und nicht etwa eine Verbesserung der Leistungen des Arbeitnehmers.”
Référendum contre les mesures d’assainissement de la CIA
Les mesures d’assainissement de la CIA, principale caisse de prévoyance de l’Etat, ne sont pas encore acquises. En effet, le SSP-VPOD, syndicat de la fonction publique, lance un référendum interne contre les modifications statutaires adoptées par l’assemblée des délégués le 26 août.
Hubatka: «Habe das Gefühl, Gutes zu tun»
In einem Artikel im Zürcher Oberländer schildert Martin Hubatka (Allvisa) seine Tätigkeit im Verein “BVG-Auskünfte”, den er vor 12 Jahren (mit-)begründete.
Temporärarbeit: “Von prekär kann keine Rede sein”, junge PK
“HR Today” widerspricht dem gängigen Vorurteil, Temporärarbeit sei “prekär”. In einem Beitrag auf der Website werden die in der Schweiz geltenden Bestimmungen und die Vorteile der Temporärarbeit dargestellt, welche von vielen Arbeitnehmern gezielt gewählt werde und für eine Mehrheit den Übergang zu einer Festanstellung biete. Dabei wird auch auf die Vorsorgeeinrichtung des Branchenverbandes swissstaffing hingewiesen. “Punkto BVG sind die temporär Arbeitenden zuverlässiger versichert als die meisten Schweizer Arbeitnehmenden: Dank ihrem häufig jungen Alter und ihrer in der Regel nur kurzen Verweildauer bei der Temporärarbeit tragen sie dazu bei, dass ihre Pensionskassen bei Top-Gesundheit sind. Die grösste Pensionskasse für temporär Arbeitende ist jene des Branchenverbandes swissstaffing. Die Stiftung 2. Säule swissstaffing zählt 14′750 Versicherte (Stichtagsbetrachtung). Davon beziehen nur gerade 670 – also 4,6 Prozent – eine Rente. Eine solch günstige Altersstruktur kennen nur wenige andere Pensionskassen in der Schweiz.”
Dank dem phänomenalen Aktive-Rentner-Verhältnis kann die Stiftung 2. Säule praktisch nicht aus dem Lot geraten. Für den schlimmsten Fall weist sie eine exzellente Sanierungsfähigkeit auf. Doch Sanierung war in der letzten Krise nicht nötig. Weil die Stiftung 2. Säule swissstaffing mit einer relativ aktienintensiven Anlagepolitik operiert, hat sie die Börsenbaisse im Jahr 2008 zwar deutlich zu spüren bekommen.
Ohne eine einzige Sanierungsmassnahme ist es ihr aber gelungen, innert eines Jahres wieder einen überragenden Deckungsgrad von 115,7 Prozent (per 31.12.2009) zu erreichen.
Die angesparten Guthaben der temporär Arbeitenden sind also bestens abgesichert. Einen solch hohen Deckungsgrad erreichten Ende 2009 nur gerade 11 Prozent der privatrechtlichen Pensionskassen und keine einzige der öffentlich-rechtlichen.
Ein weiterer Vorteil, den die Stiftung 2. Säule swissstaffing den temporär Arbeitenden zu bieten hat, ist die innovative Berechnung des Minimallohns für die BVG-Unterstellung. Während Festangestellte mindestens CHF 20 520.– pro Jahr verdienen müssen, um in eine Pensionskasse aufgenommen zu werden, sind temporär Arbeitende ab der ersten Einsatzstunde versichert (sofern der Einsatz länger als 13 Wochen dauert). Das wurde möglich, indem man die Eintrittsschwelle für die BVG-Unterstellung auf die Stunde umgerechnet hat. Sie beträgt 9.50 Franken. Da jede und jeder temporär Arbeitende mehr verdient, ist auch jede und jeder BVG-versichert (wiederum natürlich in Abhängigkeit der Einsatzdauer).”
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Juni 2010
Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO waren Ende Juni 2010 144’473 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 6’601 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank damit von 3,8% im Mai 2010 auf 3,7% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 4’220 Personen (+3,0%).
Migros PK mit höherem Rentenalter
Mit einer deutlichen Mehrheit stimmten die Mitglieder des Genossenschaftsrates der Migros Zürich einer Vertragsänderung mit dem Migros Genossenschafts-Bund zu und erlauben diesem damit, das Rentenalter von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Mit dieser Massnahme wird die Beitragsdauer verlängert und die durchschnittliche Leistungsdauer verkürzt. In seinem einführenden Referat erläuterte der Geschäftsleiter der Migros Pensionskasse, Christoph Ryter,dass diese Reglementsanpassung zu einer langfristigen Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Kasse beitrage.
Auswanderung: Bezug aus Pensionskasse
Der Finanzmonitor beschreibt die Situation in der BV bei Auswanderung in ein EU-oder ein anderes Land.
Vortrag zur Grenzgängerbesteuerung – ein “Beitrag zur Chaosforschung”
Vom 12. bis 17. Juli 2010 findet in Baden-Württemberg die "Woche der Justiz" statt, die Gerichte informieren über Ihre Arbeit und stehen für Fragen rund um die Justiz zur Verfügung. Seitens der “Interessengemeinschaft Pensionskasse” wird auf folgenden Vortrag hingewiesen: "Die Vorstellungen der deutschen Finanzverwaltung, der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der deutschen Steuergerichte zur Grenzgängerbesteuerung – Ein Beitrag zur Chaosforschung ". Referent ist Horst Willi Müller, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Baden Württemberg. Termin und Ort: Montag, 12. Juli 2010, 18.30 Uhr im Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstr. 4, Saal 1. Müller ist in Freiburg für das Thema Schweizer Pensionskasse und deren steuerliche Würdigung zuständig.
SGB lanciert Netzwerk 2. Säule
Ausbildung, Information und Austausch unter den Stiftungsräten sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende paritätische Verwaltung der erheblichen Vorsorgegelder. Zur Förderung dieser Angebote haben die sieben grössten Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Ende 2007 das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule (PK-Netz) ins Leben gerufen, schreibt der SGB in einer Mitteilung.
Das PK-Netz wurde anlässlich einer Gründungsversammlung jetzt neu formell als Verein konstituiert, getragen von derzeit 13 Schweizer Arbeitnehmerverbänden. Neben den lancierenden SGB-Verbänden Unia, SEV, Gewerkschaft Kommunikation, vpod, Comedia, Bankpersonalverband SBPV und Bundespersonalverband PVB sind neu die Verbände Syna, KV, LCH, Polizeibeamtenverband VSPB, Transfair und Kapers unter den Gründungsmitgliedern des neuen PK-Netzes. Weitere Verbände können laufend dazukommen. Die Gründerverbände repräsentieren gemeinsam mehr als eine halbe Million Mitglieder.
Die Aktivitäten des PK-Netzes werden sich in der nahen Zukunft weiterhin auf die Deutschschweiz beschränken, eine Sprachregionen übergreifende Zusammenarbeit, insbesondere mit der in der Romandie tätigen ARPIP, sei aber längerfristig gewünscht, heisst es weiter.
US: The Next Crisis – Public Pension Funds

Ever since the Wall Street crash, there has been a bull market in Google hits for “public pensions” and “crisis.” Horror stories abound, like the one in Yonkers, where policemen in their 40s are retiring on $100,000 pensions (more than their top salaries), or in California, where payments to Calpers, the biggest state pension fund, have soared while financing for higher education has been cut. Then there is New York City, where annual pension contributions (up sixfold in a decade) would be enough to finance entire new police and fire departments.
GFL: «SP hat die Büezer missbraucht»
GFL/EVP-Fraktionschef Peter Künzler kann die Proteste im Berner Stadtrat gegen die Erhöhung des Rentenalters nicht verstehen. «Wir wollen den Arbeitern ja gar nicht zwei Jahre wegnehmen», schreibt der Bund zur Auseinandersetzung über die Erhöhung des Rentenalters für die Angestellten der Stadt Bern.
Mit den Protesten sei es SP und Gewerkschaften nicht um die Männer von der Kehrichtabfuhr oder die Arbeiter vom Tiefbauamt gegangen. «In Tat und Wahrheit ging es ihnen um die Beamten des mittleren Kaders, denen sie die Pensionierung ab 63 erhalten wollten.» Die Arbeiter wiederum seien von der SP für die Proteste zugunsten der mittleren Kader missbraucht worden. «Sie schickten die Büezer vor, damit sich das Bürokader – das Wählerreservoir der SP – weiterhin mit 63 pensionieren lassen kann», wird Künzler weiter zitiert.
Wie hoch kann das Rücktrittsalter gehen?
D: Beamtenpensionen sprengen die Haushalte
Die Pensionsansprüche der deutschen Beamten explodieren. Droht den Staatsdienern eine schmerzhafte Reform? Wahrscheinlicher sind steigende Steuern und höhere Schulden, schreibt die Wirtschaftswoche. Grafik: Last des Bundes und der deutschen Länder – Die Altersbezüge von Beamten (Für die ganze Grafik auf das Bild klicken)
Info Nr. 12 der Grenzgängerinformation
Die Interessengemeinschaft Pensionskasse behandelt in Ihrer Grenzgängerinformation Nr. 12 zwei Urteile (Mitarbeitergewinnbeteiligung und vorzeitiger Ruhestand) sowie Aktualitäten zum Thema Frühpensionierung und Doppelbesteuerungsabkommen. U.a. hält die IG mit Blick auf allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem deutschen Fiskus fest: “Da die Gerichte dazu tendieren, Details rund um die Schweizer Pensionskassen sehr genau zu untersuchen und auch individuelle Vereinbarungen oder firmenspezifische Regelungen berücksichtigen, sollten Sie sämtliche Dokumente aufbewahren und dadurch in der Lage sein, allfällige Beweisführungen selbst anhand Ihrer Unterlagen zu übernehmen. Im Extremfall wird die Vorlage von Unterlagen für die gesamte (!) Beschäftigungszeit in der Schweiz gefordert. Arbeitgeber, Pensionskassen und Finanzbehörden sind nur eingeschränkt zur Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet, so dass Sie nicht darauf vertrauen können, hier eine vollständige Dokumentation Ihrer konkreten Situation und Entwicklung rund um Ihre Schweizer Pensionskasse zu erhalten.” Als Hilfe wird dabei auch auf den individuellen AHV-Kontoauszug verwiesen.
