Das “Portal für Steuerberater” STB behandelt den Fall eines deutschen Grenzgängers, der bei der Pensionierung seine Berufliche Vorsorge als Kapital bezog.

Mit Urteil vom 10. März 2010 (Az.: 14 K 4048/08) hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass diese Einmalzahlung als Altersrente der ausschließlichen Besteuerung im Inland unterliegt und als Leistung einer gesetzlichen Rentenversicherung unter die sog. ‹Sonstigen Einkünfte› nach Einkommensteuergesetz zu subsumieren ist. Bei der in der Schweiz obligatorischen „betrieblichen Vorsorge“ handelt es sich nach Ansicht erkennenden Senats um keine betriebliche Altersversorgung, weil sie kraft Gesetzes eingerichtet wurde.

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