Das Personal des öffentlichen Verkehrs hat in Bern gegen «Pensionskassenbschiss» demonstriert. Das Personal wolle nicht bezahlen für Fehler von Bund und Kantonen in der Rentenfinanzierung, lautete der Tenor. An der Protestaktion im Vorfeld der gewerkschaftlichen Kundgebung zur Wirtschaftskrise nahmen laut den Organisatoren über 5000 Teilnehmenden teil. Ihre Kritik richtete sich gegen Bund und Kantone wegen der fehlenden Ausfinanzierung der Pensionskassen von SBB und Ascoop. Die Kundgebung wurde durch Lokomotivführer akustisch unterstützt, die auf der Fahrt über die Lorrainebrücke beim Bahnhof Bern mit lautem Pfeifen der Lokomotiven ihre Solidarität bekundeten.
Versicherte
BE: Staatsangestellte zahlen (vorläufig) keine Sanierungsbeiträge
Im April hatte die Bernische Pensionskasse (BPK) angekündigt, auf Anfang 2010 zeitlich befristete Sanierungsbeiträge von 3,5 Prozent zu erheben. Dank der Erholung an den Börsen und des Anstiegs des Deckungsgrads auf 92 Prozent, sei diese Massnahme aber derzeit nicht nötig, teilte die Verwaltungskommission der BPK am Dienstag mit. Allerdings hält sie an den zwei weiteren, bereits angekündigten Massnahmen fest: Die ordentlichen Beiträge steigen um 2,2 Prozent, während der technische Zinssatz zur Berechnung der Leistungen und der dafür nötigen Prämien von 4,0 auf 3,5 Prozent sinkt.
Auf den 1. Januar 2010 steigen somit die Beiträge der Versicherten um 0,8 Prozent, jene der Arbeitgeber um 1,4 Prozent. Hierzu muss allerdings noch der Regierungsrat grünes Licht geben. Die Verwaltungskommision der BPK will eine erneute Lagebeurteilung vornehmen, sobald die Jahresrechnung 2009 vorliegt. Dann werde sie allenfalls auch die Option für eine zeitlich befristete Staatsgarantie prüfen, wie sie der Regierungsrat angeboten hat.
Kapital oder Rente – hat auch die Witwe diese Wahl?
Anfrage an den “heissen Draht” des Blick: “Der Mann meiner Mutter (61) ist nach 20-jähriger Ehe gestorben. Er arbeitete noch voll. Nun geht es ums Geld seiner Pensionskasse. Meine Mutter möchte das Todesfallkapital — rund 200 000 Franken. Die Pensionskasse sagt aber, sie habe nur Anspruch auf die Witwenrente. Stimmt das? Das Geld gehört ja eigentlich ihr, sie müsste doch selber entscheiden können.”
Die Antwort von Redaktor Silvio Bertolami: “Kapital statt Rente – diese Wahl gibt es also, wenn der Versicherte einer Pensionskasse pensioniert wird. Bei einer Witwe oder bei einem Witwer muss eine Pensionskasse diese Wahl aber nicht offerieren.”
GE: Mieux payés, les policiers devront travailler plus
Les policiers de Genève seront mieux payés, mais devront travailler plus, (40 heures par semaines), et jusqu’à 58 ans au lieu de 52. C’est en substance les grandes lignes directrices du projet de loi présenté ce mercredi matin par le Conseil d’Etat. Cette réforme qui sera soumise en urgence au Grand Conseil fait suite aux rapports de la Cour des comptes et à l’audit du conseiller d’Etat bernois Mario Annoni. Des documents qui relèvent notamment un manque de clarté ainsi que des dysfonctionnements dans le système de traitement salarial et d’organisation des forces de l’ordre.
Beobachter: Rente oder Kapital – das ist hier die Frage
Wollen Sie eine Rente beziehen? Oder lieber das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal bekommen? Ein wichtiger Entscheid, bei dem es Vor- und Nachteile abzuwägen gilt – immerhin geht es in vielen Fällen um mehrere hunderttausend Franken. Der Beobachter zeigt in einem Beitrag die diversen Möglichkeiten auf.
Gleichstellung von Frau und Mann: Die Schweiz im internationalen Vergleich
Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden unter anderem in der Arbeitsteilung zwischen Partner und Partnerin gesucht und zeigen sich anschaulich an den Erwerbsmodellen in Paarhaushalten. Die Schweiz, Österreich, Deutschland, die Niederlande und Belgien zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Paarhaushalten aus, in denen der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit arbeitet und einen relativ tiefen Anteil mit zwei Vollzeit erwerbstätigen Partnern. Die Lebenssituation von Paaren verändert sich grundlegend sobald Kinder im Haushalt leben. Dies sind einige Ergebnisse einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und weiteren europäischen Ländern.
Blick: Schöne Ferien
Ein erkenntlich genervter Versicherter hat sich an den Blick mit folgendem Problem gewandt: “Ich werde Ende August geschieden und muss meiner Ex-Frau dann 40 000 Franken aus meiner Pensionskasse überweisen. Meine Frau ist seit sieben Jahren selbständig und verfügt über keine eigene Altersvorsorge oder Pensionskasse mehr. Nun hat sie mir gesagt, dass sie das Geld benutze, um mit ihrem neuen Mann Ferien zu machen. Kann ich sie daran hindern?” Gerd Löhrer hat für den Mann und seinen Ärger viel Verständnis, aber wenig Trost parat.
K-Tipp: Vorschnelle Kürzung der FZ-Leistung
Der K-Tipp berichtet über die Kürzung einer Freizügigkeitsleistung durch die Pensionskasse der Basler Zeitung, weil eine vermutete Teilliquidation bei Unterdeckung vorlag. Der K-Tipp schreibt: “Die Pensionskasse der Basler Zeitung, die VBG-Print Vorsorgestiftung, schrieb im April 2009, das Altersguthaben zum Mitnehmen betrage 273’000 Franken. Doch sie werde die Summe provisorisch kürzen und nur 244’000 überweisen. Begründung: Die VBG-Pensionskasse befinde sich in einer Unterdeckung, und beim Betrieb zeichne sich eine erhebliche Verminderung der Belegschaft ab – was zu einer Teilliquidation der Pensionskasse führe und damit zu einer Kürzung des mitgegebenen Altersguthabens.” Diese Begründung sei falsch gewesen, meint der K-Tipp. Auf seine Intervention hin schrieb die VBG-Print Vorsorgestiftung dem Versicherten umgehend, ihr sei nachträglich mitgeteilt worden, er habe die Arbeitsstelle bei der Basler Zeitung freiwillig verlassen und sei deshalb von keiner Teilliquidation betroffen. Die fehlenden 29’000 Franken wurden inzwischen überwiesen.
L’illustré: Ce que les entreprises pourraient exiger de vous
Attention danger! Difficultés économiques ou pandémie possible de grippe, les mois qui viennent seront ceux des remises en question dans les entreprises. Que risquent les salariés romands? Les réponses et conseils du SECO (Secrétariat d’Etat à l’économie) et de Jean-Michel Dolivo, avocat spécialiste en droit du travail.
Lebensbescheinigung für die Pensionskasse
Der “Sonntag” berichtet über die Pensionskasse der Rhätischen Bahn, welche von ihren Versicherten periodisch eine amtlich beglaubigte Lebensbescheinigung verlangt. Im Beitrag heisst es: “Wie Felix Bruseghini, Sachbearbeiter bei der RhB-Pensionskasse, betont, sollen mit dem Vorgehen Missbräuche vermieden werden. In den letzten Jahren sei allerdings kein solcher Fall zu verzeichnen gewesen. Die Kasse sei aber von der Revisionsstelle aufgefordert worden, die Lebensbescheinigungen einzuholen.”
Wie eine Umfrage des “Sonntag” bei Pensionskassen zeigt, werden die Kassen in der Regel von ihrer Kontrollstelle aufgefordert, die Lebensbescheinigungen einzuholen, so wie bei der RhB. Bei der Erfüllung dieser Pflicht gibt es aber verschiedene Vorgehensweisen. Die 22’000 bis 24’000 Versicherten im Pensionsalter der SBB-Pensionskasse zum Beispiel bekommen dank eines diskreten Vorgehens von der Uberprüfung gar nichts mit. Die Pensionskasse gelangt direkt an die Wohngemeinden ihrer Rentenbezüger. Die Kasse schicke den Einwohnerkontrollen eine Liste mit den Namen undAdressen der Rentner zu, verbunden mit der Bitte, diese zu kontrollieren, beschreibt SBB-Pressesprecher Reto Kormann das Vorgehen.
Ein anderes, ebenfalls diskretes Vorgehen kommt bei der Pensionskasse des Kantons Graubünden zur Anwendung: Die Kasse nehme periodisch bei der AHV-Kontrollstelle Kontakt auf und frage nach, ob die AHV-Nummern der Rentenbezüger noch aktiviert seien, sagt Werner Buchmann, Direktor-Stellvertreter der kantonalen Pensionskasse. Dieses Vorgehen sei einfacher und kostengünstiger als das Einholen von Lebensbescheinigungen bei den jeweiligen Wohngemeinden. Gleich wie die RhB geht dagegen die Pensionskasse der Migros vor. Auch sie fordert ihre Rentenbezüger alle vier Jahre auf, bei einer amtlichen Stelle eine Lebensbescheinigung einzuholen, wie Geschäftsleiter Thomas Hohl sagt.
Mehr oder weniger einheitlich ist das Vorgehen der Pensionskassen bei Rentenbezügern mit Wohnsitz im Ausland. Von ihnen verlangen alle Kassen amtlich bestätigte Lebensbescheinigungen, Unterschiede gibts lediglich bei den Intervallen.
Blick: PK will Geld zurück
Über den “heissen Draht” des Blick erkundigt sich ein Versicherter, ob seine Pensionskasse ausbezahlte FZ-Leistungen zurückfordern kann, wenn nachträglich der Tatbestand der Teilliquidation festgestellt wird.
Herbert Brändli: Schwank um Reserven
“Vorsorgesysteme sind im Gleichgewicht, wenn ihre Finanzierungs- und Leistungsseite übereinstimmt. Gegen Unterdeckungen sollen Pensionskassen mit Reservepolstern vorkehren. Sie gefährden damit aber die gesetzlich geforderte Gleichbehandlung der Destinatäre” schreibt Herbert Brändli in Stocks zum Thema Reserven von VE. Er hält fest: “Die Reservenbildung verleitet Pensionskassen in Phasen günstiger Vermögensentwicklung zum Missbrauch von kleinen sich abspaltenden Minderheiten, die insgesamt eine Mehrheit bilden. In Phasen von Unterdeckungen werden anderseits oft Neueintritte benachteiligt, die Überschüsse mitbringen. Die geltende Freizügigkeitsordnung nimmt keine Rücksicht auf die gesetzlich verankerte Gleichbehandlung der Versicherten. Die Ungleichbehandlung kann beseitigt werden, indem Einzelaustritten die anteiligen Vermögenswerte, inklusive Reserven, übertragen, oder ihre Ansprüche in der alten Kasse liegen bleiben dürfen. Zumindest müsste den einzelnen Versicherten ein Wahlrecht bezüglich Zeitpunkt des Übertrags der Freizügigkeitsleistungen zustehen.”
Hewitt: Personalabbau in jedem zweiten Unternehmen
Aufgrund des Wirtschaftsabschwungs befinden sich immer mehr Unternehmen unter zunehmendem Druck. Personalabbau ist dabei eine zentrale Massnahme, wie dies auch aus der aktuellen Studie von Hewitt Associates in der Schweiz hervorgeht. Jedes zweite befragte Unternehmen hat in den vergangenen zwölf Monaten die Belegschaft reduziert, und jedes dritte befragte Unternehmen plant Entlassungen in den kommenden zwölf Monaten.
Die Untersuchung wurde im Frühjahr 2009 durch Hewitt Associates in der Schweiz durchgeführt. Insgesamt haben 81 Unternehmen verschiedener Grössen und Industriesektoren teilgenommen, darunter auch 13 SMI kotierte Unternehmungen. Die Untersuchung liefert detaillierte Resultate über die momentane Entlassungssituation in der Schweiz, wobei auch Aspekte wie Abfindungszahlungen, Kündigungsfristen und Outplacement Services analysiert werden.
Blick: Kündigung, um an das PK-Kapital zu kommen
Eine Leserin hat den Blick mit folgenden Zeilen angefragt: “Ich bin Mutter von drei erwachsenen Kindern, geschieden. Bei meinem Tod erhalten die Kinder von der Pensionskasse (PK) meines neuen Arbeitgebers nur ein Todesfallkapital, das knapp einem Fünftel des Altersguthabens entspricht. Deshalb will ich kündigen. Wird die allenfalls folgende Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet eingestuft und mit Einstelltagen bestraft?”
Gerd Löhrer macht in seiner Antwort klar, dass die Pensionskasse mit ihren Todesfallleistungen keineswegs kleinlich ist und eine Verringerung der Arbeitslosigkeitversicherung durchaus gerechtfertigt wäre, da es sich hier sogar um ein schweres Selbstverschulden handelt.
Seco: Mehr Zuwanderung dank Personenfreizügigkeit
Der erleichterte Zugang zu Fachkräften aus dem EU-Raum begünstigte das hohe Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre. Die Konkurrenz für die inländischen Arbeitnehmenden dürfte durch die Öffnung des Arbeitsmarktes tendenziell gestiegen sein. Eine Verdrängung ansässiger Erwerbspersonen oder eine wegen der Personenfreizügigkeit höhere Arbeitslosigkeit waren jedoch nicht feststellbar. Eine negative Entwicklung bei tiefen Löhnen konnte durch die Flankierenden Massnahmen weitgehend verhindert werden. Das sind die Ergebnisse des 5. Observatoriumsberichts über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU am 1. Juni 2002.
