Aus der Studie des Bundesamtes für Statistik «Vorsorge- und Einkommenssituation von Rentnern und Frühpensionierten» (info social, 13/2006) wird deutlich, dass, unabhängig vom Geschlecht, die berufliche Vorsorge die häufigste Finanzierungsquelle bei der Frühpensionierung ist. Die finanzielle Situation der Frühpensionierten kann für einen Grossteil als gut bezeichnet werden. Der Median des Bruttoäquivalenzeinkommens liegt bei den Frühpensionierten mit 62’000 Franken z.B. nur unwesentlich tiefer als bei den gleichaltrigen Nicht-Frühpensionierten oder den 40 bis 54-jährigen Erwerbstätigen. Ausserdem ist er deutlich höher als bei den 20 bis 29- oder den 30 bis 39-Jährigen.
Versicherte
Interpellation Hubmann: Geschiedene Witwen in der Armutsfalle?
NR Vreni Hubmann sorgt sich um das Schicksal von geschiedenen Frauen, deren Ex-Mann nach dem Vorsorgefall stirbt und die nach Gesetz lediglich das BVG-Minimum erhalten.
NZZ: Minimalrenten für geschiedene Witwen
Geschiedene Frauen erhalten nach dem Tod ihres Ex-Mannes oft nur eine BVG- Minimalrente, sofern die Ehe nach der Pensionierung aufgelöst wurde und kein Vermögen vorhanden ist. Das Bundesamt für Sozialversicherung verweist auf die Freiheit und Verantwortung der Vorsorgeeinrichtungen. Die Betroffenen haben sich in einem Verein organisiert.
NZZ: Probleme bei der grenzüberschreitenden beruflichen Altersvorsorge
Die Unternehmen rufen nach mobilen, flexiblen Arbeitskräften – doch wer während seiner Karriere das Land wechselt, stösst bei der Altersvorsorge in der zweiten Säule häufig auf Probleme. Mit der Globalisierung erschliessen Schweizer Unternehmen weltweit neue Märkte. Gleichzeitig trocknet hierzulande der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus, und die Firmen sind auf ausländische Experten angewiesen. Diese Entwicklungen erfordern mobile und flexible Arbeitnehmer. Besonders bei Führungskräften ist grenzüberschreitende Mobilität in den meisten Unternehmen an der Tagesordnung. Diese wirft aber einige Fragen im Sozialversicherungsrecht auf, die sich besonders bei der beruflichen Vorsorge über Pensionskassen (zweite Säule) stellen.
Gemäss den Beratern von Watson Wyatt behindert die jetzige Gesetzeslage an einigen Stellen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die hierherkommen, als auch für Schweizer, die in anderen Ländern arbeiten. Dabei ist das grundsätzlich geltende «Erwerbsortprinzip» klar definiert: Es besagt, dass Berufstätige dem Sozialversicherungssystem desjenigen Landes unterstehen, in dem sie arbeiten.
NZZ: Probleme bei der grenzüberschreitenden beruflichen Altersvorsorge
Die Unternehmen rufen nach mobilen, flexiblen Arbeitskräften – doch wer während seiner Karriere das Land wechselt, stösst bei der Altersvorsorge in der zweiten Säule häufig auf Probleme. Mit der Globalisierung erschliessen Schweizer Unternehmen weltweit neue Märkte. Gleichzeitig trocknet hierzulande der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus, und die Firmen sind auf ausländische Experten angewiesen. Diese Entwicklungen erfordern mobile und flexible Arbeitnehmer. Besonders bei Führungskräften ist grenzüberschreitende Mobilität in den meisten Unternehmen an der Tagesordnung. Diese wirft aber einige Fragen im Sozialversicherungsrecht auf, die sich besonders bei der beruflichen Vorsorge über Pensionskassen (zweite Säule) stellen.
Gemäss den Beratern von Watson Wyatt behindert die jetzige Gesetzeslage an einigen Stellen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer, die hierherkommen, als auch für Schweizer, die in anderen Ländern arbeiten. Dabei ist das grundsätzlich geltende «Erwerbsortprinzip» klar definiert: Es besagt, dass Berufstätige dem Sozialversicherungssystem desjenigen Landes unterstehen, in dem sie arbeiten.
Beobachter: Selbständig – auch in Sachen Vorsorge
Wer sich selbständig macht, hat nicht nur in unternehmerischer Hinsicht mehr Entscheidungsfreiheit. Auch die Vorsorge kann selber an die Hand genommen werden.
Auszahlung von Altersguthaben bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
Auf der Website von «Angestellte Schweiz» werden die neu ab Juni geltenden Regelungen bezüglich Auszahlung der Freizügigkeit bei der Verlegung des Wohnsitzes in ein EU-Land erläutert.
Le Temps: Retraite anticipée: faut-il renoncer au rêve?
Revendiquée par les syndicats, encouragée par les caisses de pension à travers des incitations financières dans les années 1990, la préretraite fait débat. La formule de la retraite anticipée semble atteindre ses limites. Profiter avant l’heure de vieux jours paisibles?
(Beat Pasina, Mathématicien et futur expert en assurances de pension. Il travaille au sein du secteur Pension Solutions de Credit Suisse)
Le Temps: Stratégie d’investissement des caisses de pension, évitons la subjectivité!
A la lecture des performances réalisées par le portefeuille des caisses de pension ces trois dernières années, il est légitime que les assurés, tant actifs que rentiers, se posent les questions suivantes: vont-ils directement profiter de ces performances? Est-il possible en 2007 de réaliser de telles performances en accroissant par exemple l’exposition du portefeuille au marché des actions, la principale source de ces excellents résultats?
UK: Pension payouts fall 78% in 10 years
The figures of a report by Watson Wyatt show that a 60-year-old who retired in January 1997 after paying £200 a month into a personal pension for 20 years received a typical annuity of a little over £20,500 a year. Yet a 60-year-old man who retired in January of this year after making identical contributions would receive only £4,613 a year, 78% less.
Vorsorge und Steuern im Alter
Für die meisten Schweizer ist die Pensionskasse der grösste Vermögenswert. Es geht um viel Geld, und wer dem Fiskus nicht mehrere tausend Franken schenken will, sollte eine gute Steuerplanung betreiben. In der Erwerbsphase bleibt Einkommen, das man in die Säulen 2 oder 3A einzahlt, von Steuerzahlungen verschont. Erst wenn man die Gelder nach der Pensionierung bezieht, schlägt der Fiskus zu.
Pensionäre sparen auch im Alter
Den Schweizer Senioren geht es finanziell gut. Obwohl sie sich etwas leisten könnten, greifen sie nicht auf ihre Ersparnisse zurück, sondern legen sogar auf die Seite, schreibt Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger.
Anfrage: Vergüngstigungen für Pensionierte im OeV
In seiner Anfrage wollte NR J.C. Rennwald wissen, ob der Bundesrat denn nicht auch meine, dass die Rentnerinnen und Rentner dank ermässigten Tarifen im öffentlichen Verkehr noch besser als heute die familiären, sozialen und wirtschaftlichen Dienste (Kinderhüten, ehrenamtliche Tätigkeiten, Vereinstätigkeit usw.) erbringen könnten, die sie der Gesellschaft leisten? Der Bundesrat meinte in seiner Antwort, eher nicht.
Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz
Der Schweizer Arbeitsmarkt befindet sich in einem tief greifenden Wandel. Unbefristete, vollzeitliche Anstellungen werden zunehmend ersetzt durch atypische Beschäftigungsverhältnisse. Dazu gehören die Teilzeiterwerbstätigkeit, die befristete Anstellung, die Mehrfachbeschäftigung sowie die selbständige Erwerbstätigkeit. Besonders verbreitet sind atypische Beschäftigungsverhältnisse im Kultursektor. Der Bundesrat hat einen Bericht zur Kenntnis genommen, der die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden analysiert und Lösungen zur Verbesserung ihrer beruflichen Vorsorge vorschlägt. Ergänzend fordert der Bericht die Kulturschaffenden und ihre Verbände zu mehr Eigeninitiative und Eigenverantwortung auf.
UK: "Mugging the over-75s"
An awful scheme is being hatched in the Treasury to punish anyone who has had the temerity to live to 75. Given life expectancies, that may be you one day – or even now – so take heed. It does not get worse than this – that some personal pension funds could end up being taxed at 170% on death. The Soviet Union never aspired to such malefactions.