“Die IV-Stellen müssen den Sachverhalt von Amtes wegen abklären, ohne dabei an die Anträge der Parteien gebunden zu sein. Für diese Abklärungen werden von der Invalidenversicherung jährlich tausende medizinische Gutachten in Auftrag gegeben. Davon finanzieren sich zahlreiche private Gutachterfirmen mit Auftragsvolumina von teilweise mehreren Millionen Franken jährlich. Das Bundesamt für Sozialversicherung kontrolliert diesen wachsenden Markt kaum. So fehlen insbesondere ein geregeltes Beauftragungsverfahren, ein unabhängiges Controlling und ein unabhängiges Qualitätsmanagement,” schreibt eine Vereinigung von Behindertenorganisationen.

Auch die Gerichte kontrollierten die Gutachten externer Fachspezialisten nicht detailliert, sondern erkennen ihnen vollen Beweiswert zu, solange «nicht konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit» der Expertise sprechen. Damit komme den medizinischen Gutachten im IV-Verfahren oft entscheidende Bedeutung zu.

Die Rechtsberatungsstellen von Behindertenorganisationen werden oft mit Fragen rund um Begutachtungen konfrontiert. Eine Gruppe von Juristen von Procap, Integration Handicap, Pro Mente Sana, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Behindertenforum und Schweizerischer Gehörlosenbund hat sich deshalb intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und ein 12-seitiges Positionspapier mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet.

Das Papier der Behindertenorganisationen kommt zum Schluss: In Anbetracht der einseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Begutachtungsinstitute und einzelner Gutachter einerseits und der fehlenden Kontrolle andererseits ist ein faires IV-Verfahren mit den bestehenden Regeln nicht mehr garantiert. Es ist notwendig, die Begutachtung umfassender zu regeln.

  Positionspapier