Radio DRS hat in “Espresso” einen Bericht über die Online-Info “Renten-ABC” von Martin Wechsler gesendet und schreibt dazu: das «Renten ABC» will die komplexen Details der Altersvorsorge mit der Pensionskasse entwirren und spielerisch beibringen, welche Entscheide in einer Berufskarriere zu welcher Veränderung der Rente aus der 2. Säule führen. Wann kann Wohneigentum mit Geldern aus der Pensionskasse gekauft werden? Wie wirken sich Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung auf die Rente aus? Solche Fragen können mit dem Internetspiel ausprobiert und simuliert werden.
Versicherte
Bilanz: Wahlfreiheit in der 2. Säule
McKinsey macht es, ABB, Schindler und andere ebenso. Ihre Pensionskassen bieten den Kadermitarbeitern beim überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge eine Auswahl von Anlagemöglichkeiten. Bis jetzt ist diese Individualisierung bei der 2. Säule «rechtlich nicht ganz abgesichert», wie es Christoph Oeschger, Geschäftsführer der Avadis, formuliert. Mit der nächsten Revision des BVG-Gesetzes (Strukturreform) wird die freie Wahl der überobligatorischen Anlagen ab nächstem Jahr auch offiziell erlaubt. «Klar begrüssen wir dies», ergänzt Chrstoph Oeschger; unter anderem fallen nun Diskussionen mit kantonalen Steuerbehörden dahin, die sich daran gestört haben, dass die Vorsorgegelder individuell statt kollektiv angelegt werden, schreibt Bilanz.
Die Frage, ob ein Vorsorgeplan von der Steuer absetzbar ist, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich bewertet. Das neueste Paket von Verordnungen soll nun Klarheit schaffen. Einige der neuen Bestimmungen – etwa die Regelung von Frühpensionierungen erst ab 60 Jahren – sind in der Vernehmlassung heftig zersaust worden. Die Individualisierung der Anlagemöglichkeiten ist dagegen nicht bestritten. Schliesslich gibt es für die Versicherten kein Recht auf eine freie Anlagewahl, die Pensionskassen erhalten bloss die Möglichkeit, dies ganz legal zu tun. Der Aufwand für die Kassen ist recht gross, sagt Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes ASIP. Viele Vorsorgeeinrichtungen schrecken wohl davor zurück, sagt auch Oeschger. Man habe nun jahrelange Erfahrung und habe gelernt, mit dem administrativen Mehraufwand umzugehen, ergänzt der Avadis-Geschäftsführer. Die genauen Kosten der Individualisierung kann er allerdings nicht beziffern.
Publica: “Gegen übermässige Bevorteilung des Kaderpersonals beim Bund”
An der Delegiertenversammlung vom 01.12.2009 der Pensionskasse des Bundes Publica fand ein Antrag grosse Unterstützung , welcher die am 14.10.2009 vom paritätischen Organ des Vorsorgewerkes Bund beschlossene Regelung der Weitergabe der Senkung des Risikobeitrages missbilligt, weil sie die oberen Lohnklassen überproportional entlastet.
Lesehilfe für Ihren PK-Ausweis
Für die meisten ist er ein Buch mit sieben Siegeln: der Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Doch er enthält wichtige Informationen für die Versicherten: Lernen Sie, ihn richtig zu lesen, und verschaffen Sie sich den Durchblick – es geht um Ihr Vorsorgeguthaben.
Beobachter: Wohin mit dem Vorsorgegeld?
Wer die Arbeitsstelle verliert, wird auch aus der Pensionskasse entlassen. Dann muss das Vorsorgekapital neu angelegt wreden: auf einem Konto, in einem Fonds oder einer Police.
Beobachter: “Pensionskassen zahlen zu viel”
Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den Rentnern den gewohnten Lebensstandard sichern. Das funktioniert schon heute nur auf Kosten der Jungen, schreibt der Beobachter. Weiter heisst es: “Vorsorgeexperte Martin Janssen sieht schwarz: «Unser Pensionskassensystem wird gegen die Wand fahren.» Die heute neu fixierten Renten seien im Schnitt einen Drittel zu hoch, sagt der Zürcher Finanzprofessor. «Die Pensionskassen versprechen Leistungen, die sie gar nicht mehr finanzieren können. Doch das will niemand hören.» Man schweige lieber und sitze das Problem aus – nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Warum das niemand zur Kenntnis nehmen will? Weil jene, die heute in Pension gehen, noch immer mit einer anständigen Rente rechnen können.
Der Beobachter-Vergleich bestätigt die Ergebnisse einer breitangelegten Studie von Swisscanto. Bei ihren Berechnungen ging die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken von einem Verdienst von 80’000 Franken aus. Ergebnis: 16 Prozent der Kassen zahlen heute weniger als 32’000 Franken BVG-Rente. Umgekehrt zahlen 29 Prozent der Kassen BVG-Renten zwischen 40’000 und 60’000 Franken. «Es gibt Kassen mit relativ bescheidenen, aber auch solche mit sehr grosszügigen Leistungen», folgert Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorge der Swisscanto-Gruppe. «Insgesamt ist unser Vorsorgesystem heute gut aufgestellt.»
Simeons Befund mag heute noch zutreffend sein. Doch gilt das auch für die Zukunft? Erhalten künftige Rentner genug, um ihren Lebensstandard zu halten? Vom Beobachter befragte Pensionskassenverantwortliche sind skeptisch – insbesondere für alle, die erst nach 2020 in Pension gehen. «Tendenziell werden ihre Renten tiefer sein. Weil die Lebenserwartung weiterhin steigt, werden bei gleichbleibenden Beiträgen und gleichen Kapitalerträgen die Leistungen niedriger ausfallen», prophezeit Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP). Das heisst: Die Leistungen bleiben nur gleich hoch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft höhere Beiträge zahlen.”
Grenzgänger Information Nr. 11: neue Rechtsprechung, Aktivitäten
Die “IG-Pensionskasse”, welche die Interessen der deutschen Grenzgänger in der Schweiz hinsichtlich ihrer steuerlichen Interessen bei der 2. Säule vertritt, hat ein neues Informationsblatt publiziert. Berichtet wird über aktuelle Rechtsfälle, welche für die IG von Interesse sind und sie verweist auf einen Brief, der an Bundespräsident Merz geschickt wurde und in welchem um Berücksichtigung der Interessen der Grenzgänger beim neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gebeten wird. Schliesslich verweisen die Autoren der Information noch darauf, dass mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in Deutschland sich für diverse Personengruppen neue Konstellationen ergeben haben, für welche die Aktivitäten der IG-Pensionskassen von Bedeutung sein dürften.
Todesfallkapital: “Immer mehr Erben werden begünstigt”
Wer bekommt Geld von Vorsorgeeinrichtungen, wenn jemand stirbt? Bei der AHV niemand. Bei der 2. Säule wird der Kreis der Begünstigten laufend erweitert, nicht zuletzt auch wegen angeblicher Härtefälle. Ein Fall aus Grenchen schaffte es in den «Kassensturz», schreibt die Solothurner Zeitung.
Der Kanton Solothurn ist mit der im Kassensturz kritisierten Regelung nicht der einzige. Die Pensionskasse des Kantons Bern müsste den Fall wohl analog regeln, so hart dies für die betroffenen erscheine, erklärt der stellvertretende Direktor Hans-Peter Wiedmer. Denn auch die bernische Pensionskasse kennt kein Todesfallkapital. Eine Einführung sei kurzfristig nicht vorgesehen, werde aber im Rahmen des Reformprojektes Futura diskutiert. Ebenso ist es bei der bernischen Lehrerversicherungskasse. Verwalter Luzius Heil erklärt, warum: «Bei einer Kasse mit Leistungsprimat hat die Solidarität einen hohen Stellenwert. Wenn berufliche Vorsorge mit erbrechtlichen Ansprüchen vermischt werden, ist diese Solidarität gefährdet.»
Blick: Welche PK muss die Invalidenrente bezahlen?
“Mein Mann (39) arbeitete 10 Jahre für den gleichen Arbeitgeber, 2005 wurde ihm gekündigt: «Weil er die Leistung nicht mehr bringe». Kurz darauf verlor er ein zweites Mal die Stelle. Anfang 2006 wurde bei ihm prompt eine sogenannte progressive Paralyse diagnostiziert. Jetzt bekommt mein Mann eine halbe IV-Rente. Die Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers behauptet jedoch, sie müsse keine Invalidenrente zahlen. Stimmt das?”
Le Temps: Racheter des années dans son 2e pilier
Est-ce le bon moment, pour ceux qui ont des lacunes dans leur caisse, de procéder à des rachats? Réponse très nuancée.
Kassensturz: Auszahlung von Todesfallkapital
Jahrelang lebt ein Vater mit seinen Kindern im eigenen Haus, das er mit Geld aus seiner Pensionskasse finanziert hat. Als der Vater stirbt, will die Pensionskasse das Geld zurück. Die Kinder verlieren ihr Elternhaus. «Kassensturz» zeigt Folgen des Reglements der PK Solothurn.
ETH: Lieber höhere Reserven als tiefere Abzüge
Die Hochschulversammlung der ETH liess sich von Vertretern der Pensionskasse Publica über die aktuelle Finanzlage und die Optionen informieren. Wie sich laut einer Mitteilung auf der Website der ETH zeigte, will ein Grossteil der HV-Mitglieder allfällig frei werdende Mittel eher zur Reservenbildung nutzen als zur Reduktion der Lohnabzüge.
Publica: Entlastung für die über 45-jährigen Bundesangestellten
Seit dem Primatwechsel der Pensionskasse des Bundes Publica zahlen die über 45-jährigen Bundesangestellten überdurchschnittlich hohe Sparbeiträge in die Pensionskasse. Aufgrund einer Senkung der Risikoprämie werden Mittel frei, die zur Entlastung dieser Angestellten verwendet werden. Der Bundesrat hat die Änderung des Vorsorgereglements für die Angestellten und Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) genehmigt.
Nationale Internetplattform zu Beruf und Familie
Eine neue Internetplattform bietet erstmals einen Überblick über die kantonalen und kommunalen Politiken im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Plattform auf www.berufundfamilie.admin.ch wurde am in Bern von den Direktoren des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), Jean-Daniel Gerber und Yves Rossier, vorgestellt.

