Ein aktueller Vergleich der Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals im Detailhandel zeigt, dass wir von deutschen Verhältnissen weit entfernt sind. Die deutschen Discounter stellen ihr Personal in der Schweiz zu Bedingungen an, die sich zumindest in der Theorie nicht massiv von den Konditionen anderer Anbieter unterscheiden. In der Praxis entscheiden weitere Faktoren über das Befinden am Arbeitsplatz. Dennoch wagt der Tages-Anzeiger einen Vergleich. Dazu gehört auch die Berufliche Vorsorge.

«Für das Verkaufspersonal mit seinen tiefen Löhnen ist es wichtig, einen tiefen oder gar keinen Koordinationsabzug zu haben», sagt Carlo Mathieu von der Gewerkschaft Syna. «Der Koordinationsabzug stellt eine gesetzliche Diskriminierung der Teilzeiter dar.» Die Höhe des Anteils des Arbeitgebers am Beitrag in die Pensionskasse sei zweitrangig.

Keinen Koordinationsbeitrag ziehen nur Denner und Lidl ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen aufs volle Gehalt Beiträge ein. Einen flexiblen Abzug, der sich dem Beschäftigungsgrad anpasst, kennen Coop, Migros und Aldi. Einen relativ tiefen Abzug von 12’500 Franken nimmt Manor vor. Lediglich Spar zieht die ganzen, vom Gesetzt vorgesehenen 23’940 Franken ab.

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