Die Innovation Zweite Säule wendet sich mit ihrer Stellungnahme in der Vernehmlassung zur EL-Reform entschieden gegen weitere und nicht notwendige Regulierungen in der beruflichen Vorsorge und kritisiert insbesondere die vom Bundesrat vorgesehene Einschränkung von Kapitalbezug und Wohneigentumsförderung.
Unserer Ansicht nach ist die Notwendigkeit weiterer Bestimmungen in diesem Zusammenhang durch statistisches Material zu wenig belegt, womit u.E. die Dringlichkeit der Vorlage nicht gegeben ist. Wir vermissen in den entsprechenden Unterlagen die Blickrichtung bezüglich Relation von EL-Bezügern zu Kapitalbezügern der beruflichen Vorsorge – und nicht, wie in den Unterlagen geschehen, umgekehrt! Selbst vor diesem „falschen“ Hintergrund erscheint uns das Einsparpotenzial der verschiedenen Massnahmen (für die EL) bescheiden.
Ferner möchten wir auf eine unerwünschte Nebenwirkung hinweisen: Würde der Kapitalbezug im Obligatorium gänzlich verboten, würden die Vorsorgeeinrichtungen im aktuellen Umfeld massive Pensionierungsverluste erleiden, weil die umhüllenden Umwandlungssätze (die deutlich unterhalb des BVG-Mindestumwandlungssatzes liegen) nicht mehr zur Anwendung gelangen könnten. Die Verrentung müsste demnach auch bei einer Kasse, welche heute einen versicherungstechnisch neutralen Umwandlungssatz anwendet, inskünftig zum überhöhten, verlustträchtigen BVG-Umwandlungs-satz erfolgen (es fehlen Anrechnungsmöglichkeiten in der umhüllenden Kasse). Es kann doch nicht das Ziel sein, mit einer gesetzlichen Anpassung der Selbstfinanzierung der Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche Verluste zu bescheren!