imageEine im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen durchgeführte Studie hat die Folgen eines Kapitalbezugs aus der 2. Säule auf die Ergänzungsleistungen (EL) untersucht. Doch wegen methodischen Mängeln sind die Resultate stark verzerrt. Ein objektiver Vergleich mit der Gesamtbevölkerung unter Einbeziehung der Rentner, die ihr Kapital bezogen, aber keine EL beantragt haben, fehlt. Ungeachtet dessen beantragt der Bundesrat, den Kapitalbezug zu beschränken, schreibt Jérôme Cosandey von Avenir Suisse mit Bezug auf die geplante EL-Revision in der Schweizer Personalvorsorge. Und hält weiter fest:

Die Kosten für Ergänzungsleistungen haben zwischen 2003 und 2012 um 1.9 Milliarden Franken zugenommen. Ein Drittel dieser Zunahme hängt mit den Invalidenrenten (IV) zusammen, ein Drittel mit gesetzlichen Anpassungen für den erleichterten Zugang zu EL und ein Drittel mit AHV-Renten. Nur für dieses letzte Drittel kann der Kapitalbezug tatsächlich eine Rolle spielen. Entscheidend sind aber die Kosten für die Langzeitpflege. Ein 65-jähriger Versicherter mit einem BVG-Guthaben von weniger als 50’000 Franken (ein Drittel der Personen, die sich in erwähnter Studie für den Kapitalbezug entschieden) hat die Wahl zwischen einem Kapitalbezug und einer Rente von 285 Franken pro Monat. Um monatlich 8000 Franken für ein Altersheim zu bezahlen, reicht dies nicht.

Der Angriff auf den Kapitalbezug in der 2. Säule gleicht einer Nebelpetarde. Man schwimmt auf einer populistischen Welle mit: Jedermann kennt jemanden, der jemanden kennt, der seine 2. Säule verspielt hat. Die Problematik der immer jüngeren IV-Rentner und jene der Finanzierung der Alterspflege, die den öffentlichen Haushalt immer stärker belastet, wird absichtlich ausser Acht gelassen. Solange wir diese grundsätzlichen Probleme nicht lösen, werden die Ergänzungsleistungen weiter explodieren.

  Artikel Cosandey