Die «Caisse de pensions de la Société Générale d’Affichage et de Sociétés du groupe» wird ab dem 1. Januar 2013 auf das Beitragsprimat umstellen. Die Affichage Holding AG geht davon aus, dass dieser Beschluss zu einer Reduzierung ihrer Verpflichtung gegenüber der Pensionskasse im Betrag von etwa 18 bis CHF 22 Mio. Franken für das Geschäftsjahr 2012 führt. In diesem Zusammenhang wird die Affichage Holding AG zudem eine einmalige Zahlung von etwa 24 Mio. in die Pensionskasse zur Verbesserung des Deckungsrades vornehmen. In einer Mitteilung heisst es dazu: “Gemäss den Rechnungslegungsvorschriften IFRS hat diese einmalige Zahlung einen Einfluss auf die Bilanz 2012 der Affichage Holding AG dermassen, dass die flüssigen Mittel und die Verpflichtungen im Umfang des gezahlten Betrages abnehmen.”
Pensionskassen
Wechsel und Klagen bei der Profond
Wie einem Beitrag von Werner Enz in der NZZ zu entnehmen ist, wurde bei der Vorsorgeeinrichtung Profond der langjährige Stiftungsratspräsidenten Herbert Brändli durch Olaf Meyer, Professor an der Universität Freiburg, abgelöst. Enz schreibt: “Dass das Haus gut bestellt sei, kann nicht behauptet werden, denn der Deckungsgrad sank 2011 infolge der negativen Performance von 5% um 6,8 Punkte auf 92,8%. Notabene werden Verbindlichkeiten mit einem (sehr stolzen) technischen Zins von 4% diskontiert.”
Weiter hält er fest: “Ein Blick in die Bilanz zeigt, dass die Wertschwankungsreserve nicht nur null beträgt, sondern das Stiftungskapital als Folge der Unterdeckung mit minus 269,7 Mio. Fr. verbucht ist. Weiter fällt auf, dass das Deckungskapital für Rentner 2011 um satte 65% auf 1,1 Mrd. Fr. stieg; Profond verbuchte 470 Mio. Fr. Einlagen aus dritten Stiftungen.”
“Brändli wäre nicht Brändli, wenn er zum Abschied nicht einigen die Leviten lesen würde. Ein Vorwurf lautet, in Sammelstiftungen der Versicherer verschwinde viel Geld. Den Politikern sodann wird vorgehalten, sie hätten mit Art. 46 BVV2 eine «Lex Profond» geschaffen; es geht in besagtem Artikel um Einschränkungen von Leistungsverbesserungen, wenn Wertschwankungsreserven nicht in genügendem Masse geäufnet sind. Die Profond mag diverse Probleme haben, doch gewiss nicht in diesem Kontext, denn sie hat seit 2008 dem Crash am Aktienmarkt gar keine Reserven mehr, um Wertschwankungen abfedern zu können. Eine Aktienquote von fast 50% ist auf diesem Hintergrund gerade aus Sicht der Rentner zu hinterfragen.”
La caisse CERN prend des risques
Stupéfaction jeudi parmi les experts helvétiques de la prévoyance professionnelle! Le quotidien britannique Financial Times annonce que la caisse de pension du CERN (Centre européen de recherche nucléaire) investira plus de 500 millions de dollars sur des hedge funds (fonds spéculatifs, alternatifs et non traditionnels), soit 15% des actifs qu’elle gère. Il s’agit du triple de la moyenne helvétique .
«En fait, cette évolution de notre allocation alternative s’est faite entre janvier 2011 et aujourd’hui. Et nous n’utilisons pas le terme de hedge fund dans notre organisation», précise l’administrateur de la caisse de retraite, Théodore Economou. Il est vrai que cette structure prend des précautions contre les démons auxquels les hedge funds sont le plus souvent associés.
BLVK: Technischer Zins auf 3%
Die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) senkt den technischen Zinssatz von 3,5 Prozent auf 3,0 Prozent. Das entschied die Verwaltungskommission. Sie spricht von einem «ersten Schritt», denn mittelfristig plant sie weiterhin eine Senkung auf 2,5 Prozent. Beobachter hatten eine starke Senkung in einem Schritt infrage gestellt. Keine kantonale Kasse ausser Appenzell Innerrhoden hat heute einen technischen Zins von weniger als 3 Prozent, schreibt der Bund. Eine Senkung auf 2,5 Prozent hat allerdings kürzlich die Bernische Pensionskasse beschlossen, die andere grosse Kasse der bernischen Staatsangestellten.
Die VK ist der Auffassung, dass die neue Höhe des technischen Zinssatzes kein Präjudiz für die Wahl einer Teil- oder Vollkapitalisierung und den kommenden Primatwechsel schaffen wird. Für die Versicherten der BLVK wird die Senkung keine direkten Konsequenzen haben, weil die Leistungen gleich bleiben, und dank vorhandenem Spielraum die Beiträge nicht erhöht werden müssen.
BLPK: “Staatsangestellte werden geschont”
Bei den Pensionskassenbeiträgen und zwei weiteren zentralen Punkten hat die Baselbieter Regierung das Reformpaket überarbeitet. Nach der Vernehmlassung habe der Regierungsrat die Vorlage für die Reform der Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) im Sinne eines «fairen und ausgewogenen Pakets optimiert», sagte Finanzdirektor Adrian Ballmer vor den Medien. Die Vorlage geht nun an den Landrat.
Entgegengekommen ist die Regierung den Kantonsangestellten auf Druck der Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP) bei den Pensionskassenbeiträgen. Die aktiven Versicherten werden während der Dauer der Amortisation über eine temporäre Erhöhung ihrer Pensionskassenbeiträge von bisher 40 auf neu 45 Prozent an den Kosten beteiligt (Beitrag Arbeitgeber: neu 55 Prozent). Geplant war ursprünglich, dass sich der Kanton und das Personal die Beiträge teilen. Der Kanton, der bisher 60 Prozent trug, übernimmt nun aber künftig 55 Prozent. Damit steigt die durchschnittliche Mehrbelastung der Kantonsangestellten statt um 2,6 nur um 1,4 Prozent an.
Der Kanton hingegen will seinen Anteil von 1,1 Milliarden Franken nicht auf einmal einzahlen, sondern über 40 Jahre amortisieren. Bei einer Einmalzahlung bestehe die Gefahr, dass ein grosser Teil des Geldes je nach Entwicklung der Finanzmärkte in kurzer Zeit wieder verloren gehe, hiess es an der Medienkonferenz. Festgehalten hat die Regierung trotz Kritik in der Vernehmlassung am Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, das der BLPK zu mehr Flexibilität und einfacheren Abläufen verhelfen soll. Schon heute gelte bei 20 Prozent der rund 240 der Pensionskasse angeschlossenen Institutionen das Beitragsprimat, darunter die BLKB und die FHNW.
Das Reformpaket sieht auch eine Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre bei gleichzeitiger Flexibilisierung vor. So können sich Kantonsangestellte künftig frühestens mit 58 pensionieren lassen. Spätestens mit 70 kommt der Ruhestand. Die BLPK mit 22’000 Versicherten und 7500 Rentnern wies 2011 bei einem Deckungsgrad von 76,8 Prozent eine Deckungslücke von 1,6 Milliarden Franken auf. Künftig soll die Pensionskasse im System der Vollkapitalisierung geführt werden. Zudem wird die Pensionskasse in eine Sammeleinrichtung umgewandelt.
Basler Zeitung / Mitteilung BL
BLPK: Debatte über Finanzbedarf
Der Kanton habe in der Frage, wie viele Mittel er für die Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) zurückstellen muss, «gravierende Fehlbeurteilungen» begangen, heisst es in der Basler Zeitung. Die Regierung, die 48 Millionen für die BLPK reserviert hat, gehe etwa davon aus, dass 50% der Sanierungskosten von den Arbeitnehmern getragen werden, was «offenkundig nicht realistisch» sei, so die Subkommission der Finanzkommission: «Der Kanton dürfte nicht in der Lage sein, mehr als 30% auf die Arbeitnehmer zu überwälzen.» Die Subkommission geht von einem «minimal vertretbaren Rückstellungsbedarf » von 287 Millionen per Ende 2011 aus.
NZZ: Sanierung der BVK startklar
Die Sanierung der kantonalen Pensionskasse BVK kann planmässig Anfang des nächsten Jahres beginnen. Gegen die Einmaleinlage von 2 Milliarden Franken aus öffentlichen Geldern, die der Kantonsrat Anfang April bewilligt hatte, ging kein Referendum ein.
Die Kasse kann die ersten Schritte zur Sanierung nun einleiten, wie BVK-Chef Thomas Schönbächler sagt. In den nächsten Wochen werden die über 500 angeschlossenen Arbeitgeber neue Anschlussverträge erhalten. Bis Ende November haben sie Zeit, bei der BVK zu kündigen. Im letzten Jahr hatten rund 5 angeschlossene Partner gekündigt, unter ihnen die Gemeinde Stäfa. Im neuen Vertrag sind die Leistungsversprechen gesenkt und die Beiträge erhöht. Laufende Renten sind allerdings nicht betroffen. Zugleich sorgt die Finanzspritze des Kantons dafür, dass der Deckungsgrad der Kasse – zurzeit liegt er bei 84,9 Prozent – um 4 Prozentpunkte steigt.
Tiefe Zinsen–Chancen für die Ausfinanzierung
Während generell das aktuelle Zinsumfeld für die Pensionskassen schwere Probleme bringt, könnte es für die Ausfinanzierung unterdeckter Kassen natürlich auch von Vorteil sein. PK-Experte Martin Wechsler hat für die BLPK , die kant. Kasse Baselland, gerechnet, welche Einsparungen durch die Fremdfinanzierung der anstehenden Sanierung über den Kanton erzielt werden könnten. Wechsler schreibt in seinem Papier: “Der Regierungsrat Baselland hat sich für das System der Vollkapitalisierung entschieden. Die bestehende Deckungslücke von rund 2.3 Milliarden Franken soll ausfinanziert werden. Der Fehlbetrag soll der Pensionskasse jedoch nicht einmalig überwiesen werden, sondern es wird eine Forderung der Pensionskasse gegenüber dem Staat begründet. Diese Forderung soll mit 3% verzinst werden und wird im Verlaufe der nächsten 40 Jahre zurückbezahlt. Zusätzlich zur Deckungslücke von 2.3 Milliarden Franken kommen so noch 1.7 Milliarden Franken Zinszahlungen dazu. Insgesamt werden Versicherte und Arbeitgeber mit über 4 Milliarden Franken belastet.
Eine teure Lösung, wenn man die aktuelle Zinssituation ansieht. „Gute Schuldner“ wie der Kanton Basellandschaft müssen für eine 10-jährige Anleihe heute nur 0.5% zahlen, für eine 30-jährige Anleihe 0.9%. Die Zinslast von 3%, welche den Versicherten und Arbeitgebern sprich dem Steuerzahler aufgebürdet wird, ist also viel zu hoch. Als weitaus günstigere Variante könnte der Kanton den Fehlbetrag von 2.3 Milliarden Franken auf dem Kapitalmarkt zu tiefen Zinsen aufnehmen. Die Pensionskasse würde dann zu genau diesen Konditionen die Schuld an den Kanton zurückbezahlen. Die Anleihen könnten vom Kanton über mehrere Jahre und Tranchen gestuft werden, woraus aktuell eine Zinsbelastung von unter 1% resultieren würde. Bereits im ersten Jahr spart man 46 Millionen Franken Zinszahlungen. Auf den ersten Blick scheint die Zinsdifferenz von 1 % zu 3 % gering. Doch der Zinseszinseffekt und die damit einhergehende schnelleren Amortisation summieren diese kleine Differenz zu riesigen Beträgen. Dies zeigt die beiliegende Rechnung. Muss die Pensionskasse ihre Schuld nur mit 1 % und nicht 3 % verzinsen, spart sie insgesamt 1.35 Milliarden Franken. Die Zusatzbelastung von Versicherten und Steuerzahler sinkt um rund ein Drittel. Mit 1% statt 3% Zinssatz ist die Pensionskasse auch viel schneller saniert – in 27 statt 40 Jahren.”
APK vor Bundesverwaltungsgericht
Insgesamt 60 Millionen Franken sollen die 33 Gemeinden und weitere Institutionen der Aargauischen Pensionskasse (APK) nachträglich bezahlen. Sie sind per Ende 2007 aus der Kasse ausgetreten, weil diverse Umwälzungen bevorstanden. Mit dem Austritt von fünf Prozent der Arbeitnehmenden wurde eine Teilliquidation nötig. Dazu braucht es ein Reglement, das die Teilliquidation regelt. Dieses wurde Ende August 2008 vom APK-Vorstand abgesegnet.
Dagegen haben 32 Gemeinden, diverse Institutionen sowie aktiv Versicherte und Rentner – insgesamt 109 Parteien – im Januar 2009 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, die nun Anfang Mai abgewiesen wurde. Das Urteil liegt der Aargauer Zeitung vor. Bereits klar ist, dass die Beschwerdeführer das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen.
Der Streitpunkt ist gemäss az, ob im Teilliquidations-Reglement der Deckungsgrad gemäss BVG gelten soll oder der eigene, von der APK aufgestellte Deckungsgrad von 115 Prozent, der die Wertschwankungsreserven einbezieht. Der Unterschied zwischen den beiden Deckungsgraden machen die rund 60 Millionen Franken aus, welche die Gemeinden der APK zusätzlich zum Ausgleich der damaligen Unterdeckung von 90 Prozent bezahlen müssten.
Die Pensionskasse darf diese Unterdeckung nämlich nicht den ausgetretenen Versicherten belasten, daher müssten die Gemeinden für diese 10 Prozent aufkommen. Die APK will, dass die Gemeinden zusätzlich die 15 Prozent der Wertschwankungsreserven bezahlen. Die Gemeinden sehen aber nicht ein, wieso sie nebst der 10-prozentigen Unterdeckung auch noch die 15-prozentigen Wertschwankungsreserven finanzieren sollten.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun laut az in seinem Urteil, dass im Teilliquidations-Reglement nicht geregelt werden müsse, ob der BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent oder der APK-Deckungsgrad von 115 Prozent gelten soll – und gibt damit der APK recht.
Die Beschwerdeführer möchten aber, dass der massgebliche Deckungsgrad bereits im Teilliquidations-Reglement festgehalten wird. APK-Geschäftsführerin Susanne Jäger freut sich über den Teilerfolg. Die Gemeinden sind indes nicht zufrieden.
Die Zürcher Richterschaft ist nicht befangen
Zwar sind alle Zürcher Richter der kantonalen Pensionskasse BVK angeschlossen. Dennoch müssen sie nicht wegen Befangenheit in den Ausstand treten, sobald es um die BVK geht.
PKBS: Deckungsgrad 96% – nach 800 Mio.-Sanierung
Das Geschäftsjahr 2011 der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) stand im Zeichen der Sanierungsmassnahmen und deren Umsetzung. Die per 31. Dezember 2010 für den Bereich Staat erhaltene Sanierungseinlage über 795 Mio. Franken wurde im 2011 in sechs Tranchen, d.h. alle zwei Monate, investiert, schreibt die Kasse in einer Medienmitteilung.
Mit verschiedenen Institutionen wurden im Laufe des Jahres 2011 Sanierungsmassnahmen ausgehandelt und umgesetzt. Als Konsequenz der Situation auf den Kapitalmärkten resultierte eine Performance von –0.2%. Der Gesamtdeckungsgrad per 31. Dezember 2011 beträgt 96.0% (Vorjahr 99.5%), der Deckungsgrad im Bereich Staat 96.8% (Vorjahr 100.6%).
Der durchschnittliche Deckungsgrad der angeschlossenen Institutionen beträgt 93.1% (Vorjahr 95.7%; inkl. Anrechnung der Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht), wobei zu berücksichtigen ist, dass die Sanierung der grössten Institution (Universität Basel) im Jahr 2011 noch nicht erfolgen konnte.
Die Unterdeckung beträgt inkl. Anrechnung der Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht gesamthaft 405 Mio. Franken, im Bereich Staat 252 Mio. und bei den Institutionen (Saldo inkl. Überdeckungen) 153 Mio. Franken. Aufgrund der bestehenden Unterdeckung sowie weiterer Faktoren wird im 2012 ein Gesamtkonzept erarbeitet, um die PKBS aufgrund des veränderten Marktumfelds wieder auf eine solidere finanzielle Basis zu stellen. Zur Diskussion steht neben der Primatsfrage auch die Senkung des technischen Zinses von derzeit 4%.
Zwangsrücktritt im Alter 63
Das Personal der Stadt Biel muss mit 63 in Rente gehen. Länger arbeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch andere Städte zwingen ihre Mitarbeiter in die vorzeitige Pensionierung, schreibt der Bund.
Die Möglichkeit, vor dem AHV-Alter in Rente zu gehen, galt lange als fortschrittlich, zumal auch die Pensionsbedingungen sehr gut waren. Dass dem inzwischen nicht mehr so ist, liege an den gesellschaftlichen Veränderungen, sagt Erich Fehr, Stadtpräsident und Finanzdirektor von Biel. «Vor allem Mitarbeiter, deren Pensionskassenguthaben sich wegen einer Scheidung merklich verringert hat, klagen über die Regeln zum vorzeitigen Altersrücktritt.»
Eine Revision des Bieler Personalreglements ist bereits im Gange, und dabei soll laut Fehr auch das Rentenalter auf den Tisch kommen. Dennoch verteidigt der sozialdemokratische Stadtpräsident, der einer links-grünen Bieler Regierungsmehrheit vorsteht, die geltenden Regeln: Es sei nicht im Sinne der politischen Vorgaben, die Leute weiterzubeschäftigen. «Auch die Gewerkschaften erwarten von uns, dass wir Arbeitsplätze für junge Leute freimachen.»
Eine vorzeitige Pensionierung mit 63 ohne Anspruch auf Weiterbeschäftigung gibt es auch in anderen Städten, so etwa in Winterthur. Damit jemand länger im Job bleiben kann, brauche es in jedem Fall die Zustimmung des Arbeitgebers, sagt die Leiterin des Winterthurer Personalamtes, Eva Schwarzenbach.
Genauso war es bisher auch bei der Kantonsverwaltung St. Gallen. Doch auf den 1. Juni tritt das neue Personalrecht in Kraft, welches das Rücktrittsalter auf 65 anhebt. Damit trage man nicht zuletzt dem Wunsch von Angestellten Rechnung, länger arbeiten zu können, sagt Primus Schlegel, Leiter des kantonalen Personalamts.
Den regulären vorzeitigen Altersrücktritt hält der Pensionsversicherungsexperte Martin Hubatka für eine überholte Einrichtung. Es sei widersinnig, wenn die Politik die Leute zum länger Arbeiten auffordert und sie ausgerechnet von den Arbeitgebern davon abgehalten werden. Dem pflichtet Urs Stauffer vom Zentralverband Öffentliches Personal bei. «Jeder soll selber bestimmen dürfen, wie lange er arbeiten will.»
Zuger PK mit Teilkapitalisierung
Die Zuger Pensionskasse (PK) soll künftig nach dem System der Teilkapitalisierung geführt werden. Mit der Totalrevision des Pensionskassengesetzes schlägt der Regierungsrat vor, dass der Kanton die Beiträge bestimmt und der PK-Vorstand die Leistungen festlegt.
Mit einem Umlagebeitrag soll mittel- bis langfristig ein Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht und eine genügende Wertschwankungsreserve geschaffen werden. Ende 2011 betrug der Deckungsgrad der Zuger PK 92,1 Prozent.
Der Gesetzesentwurf sieht weiter vor, die Zeitspanne für den Beginn der Altersrente auf 58 bis 70 Jahre auszuweiten. Die Sparbeiträge betragen für die einzelnen Altersgruppen zwischen 12 und 26 Prozent. Dazu kommen 0,5 Prozent für den Teuerungsfonds und 1,4 Prozent für den Umlagebeitrag. Bei diesen Parametern beträgt das Verhältnis Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge 63 zu 37 Prozent.
Die versicherungstechnischen Annahmen gehen davon aus, dass die Lebens-, beziehungsweise Ehegattenrente, die heute 45 Prozent des versicherten Lohnes beträgt, auf 40 Prozent gesenkt wird. Der Umwandlungssatz wird stufenweise auf 6 Prozent reduziert.
Backpacker im Abendrot
Im Mai 2011 hatten sechs Winterthurer die Ausschreibung der Stiftung Abendrot mit dem Titel «Der Traum vom eigenen Backpacker-Hotel» gewonnen. Inzwischen ist das nurmehr fünfköpfige Team – ein ehemaliges Mitglied hat sich aus familiären Gründen aus dem Projekt zurückgezogen – der geplanten Eröffnung ihres «Backpacker» ein Stück näher gekommen: Der Stiftungsrat der Basler Pensionskasse hat das Hotel-Konzept der Initianten vor kurzem gutgeheissen. Die Basler sind seit 2009 Grundeigentümer des bahnhofnahen Lagerplatz-Areals, wo die Unterkunft für Rucksacktouristen und andere Gäste über dem australischen Restaurant Outback entstehen wird.
“Le personnel de Lausanne se sacrifie”
Les assurés de la Caisse de pension communale de la Ville de Lausanne (CPCL) ont accepté une réduction des rentes espérées au terme de leur vie active. C’est une petite révolution. De son côté, la commune, avec d’autres employeurs, va injecter 220 millions pour renflouer les réserves de la caisse. Les deux mesures sont destinées à ramener le taux de couverture insuffisante de la CPCL à 80% d’ici à 2052, ainsi que l’exige la Confédération. Aujourd’hui, il s’établit à 55%. L’autorité cantonale de surveillance presse d’ailleurs la CPCL d’atteindre au plus vite 60%.
