Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats nimmt erneut die Verteilung der Überschüsse, welche die Lebensversicherer im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge erzielen, unter die Lupe. Am 27.8. hört ein Ausschuss der GPK gemäss NZZ einerseits Vertreter des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und anderseits unabhängige Fachleute, namentlich den Berner Pensionskassenexperten Werner C. Hug, an. Im Fokus steht die Mindestquote für den Gewinnanteil, der den Versicherten zugeteilt werden muss, die sogenannte Legal Quote, und deren Auslegung durch Bundesrat und Verwaltung auf Verordnungsstufe.
Gesetzgebung
Erich Walser: "An den Grenzen der Politik"
In seiner Kolumne in der Schweizer Versicherung stellt SVV-Präsident Erich Walser fest, dass bei der Diskussion um die richtigen Bestimmungsgrössen in der beruflichen Vorsorge die Politik an ihre Grenzen stösst. Walser: «Die politische Bühne ist nicht der zweckmässige Bestimmungsort für versicherungstechnische Grössen. Das öffentliche Feilschen um Prozentpunkte löst nämlich die zugrundeliegenden Probleme nicht. Bleibt demnach nur die Hoffnung, dass der Nationalrat seine grosse Verantwortung wahrnimmt.»
Beitrag in der Handelszeitung
Postulat Robbiani: Temporärarbeit und berufliche Vorsorge
Text des Postulats: Ich beauftrage den Bundesrat, in einem Bericht detailliert aufzuzeigen, welche Auswirkungen die gegenwärtige Zunahme der Temporärarbeit und der atypischen Arbeitsformen überhaupt auf die berufliche Vorsorge hat. Der Bericht soll ebenfalls darlegen, wie das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge dahingehend geändert werden kann, dass entsprechende Lücken im Vorsorgeschutz verhindert oder zumindest verringert werden können.
07.3461 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Postulat Heberlein: Flexibilisierung des Pensionsalters. Einführung einer Zusatzrente im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells
Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion über die Flexibilisierung des Pensionierungsalters die Einführung einer Zusatzrente (im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells) zu prüfen, die möglichen Finanzierungsmodalitäten, sowie deren finanziellen Auswirkungen auf die bestehenden Sozialversicherungen (namentlich die AHV) aufzuzeigen und dem Parlament einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten.
Die Zusatzrente ergänzt die reguläre Altersrente und ist für Personen vorgesehen, welche über das Renten-Regelalter (von bspw. 65 Jahren) hinaus erwerbstätig bleiben und bis zu einem maximalen Rentenalter (von bspw. 68 oder 70 Jahren) Lohnbeiträge zahlen, sowie während dieser Zeit auf den regulären Rentenanspruch verzichten. Bei der Berechnung der für die Finanzierung der Zusatzrente notwendigen finanziellen Mittel sind die im Rahmen der zweiten Säule (BVG und BVV3) bereits getroffenen Massnahmen für ältere Arbeitnehmende zu berücksichtigen.
07.3325 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Interpellation Heberlein: Legal Quote. Unstimmigkeiten zwischen BVG und Versicherungsrecht
Text der Interpellation:
1. Ist es richtig, dass nach Abzug der Legal Quote durch die Versicherer die für die Versicherten verbleibenden Überschüsse einen Überschussfonds zugewiesen werden, der nur zu zwei Dritteln ausgeschüttet werden kann, der Versicherung als Solvenzkapital zur Verfügung steht und nicht vorsorgekonform verzinst wird?
2. Unterliegt der Überschussanteil der Versicherungsgesellschaften gemäss Legal Quote denselben Restriktionen?
3. Wird Artikel 39 VAG in dieser Form nicht viel zu einschränkend angewendet, wonach Versicherungen zumindest die gesetzlichen Mindestleistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge erbringen müssen sofern ihnen das Eigentum an den Vermögenswerten der von ihnen errichteten und wirtschaftlich oder organisatorisch abhängigen Vorsorgeeinrichtungen übertragen worden ist?
4. Wird damit den Versicherten im Quervergleich das Anrecht auf einen der Alters- und Hinterlassenenvorsorge der 2. Säule angemessenen Kapitalertrag bzw. eine angemessene Freizügigkeitsleistung gewährt?
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Motion Robbiani: System zur Quellenbesteuerung der Zweiten Säule
Text der Motion: Anlässlich der Beratungen über die parlamentarische Initiative 04.440 betreffend die Quellenbesteuerung der Vorsorgeleistungen wurde fast einhellig anerkannt, dass die Überlegungen, die dieser Initiative zugrundeliegen, begründet sind. Diejenigen, die sich unschlüssig oder ablehnend äusserten, führten in erster Linie den administrativen Mehraufwand an, den die Umsetzung der Initiative verursacht hätte.
Angesichts der breiten Zustimmung zur Zielsetzung der Initiative und der deutlichen Unterstützung im Nationalrat und in den vorberatenden Kommissionen beider Räte beauftrage ich den Bundesrat, ein vereinfachtes Verfahren für die Rückerstattung der Quellensteuer an die Kantone, in denen die versicherte Person erwerbstätig war, auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Ich ersuche insbesondere darum, dass die Möglichkeit geprüft wird, die erhobenen Steuerbeträge dem Bund zuzuleiten; dieser wird sie dann nach einem Verteilschlüssel, der die durchschnittliche Anzahl Fälle pro Kanton berücksichtigt, auf die Kantone verteilen. Sollte auch diese Lösung nur schwer umsetzbar sein, so ersuche ich den Bundesrat, ersatzweise eine Kompensationslösung zugunsten derjenigen Kantone in Betracht zu ziehen, die unter dem geltenden Modell der Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen besonders zu leiden haben.
07.3454 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Anfrage Rechsteiner: Temporärarbeit. Umgehung des BVG
Text der Anfrage Rechsteiner Paul:
Die soziale Sicherheit von Temporärbeschäftigten (im Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenfall) wird empfindlich beeinträchtigt, wenn die Unterstellung unter das BVG fehlt. Nach Gesetz ist diese erst nach einem Arbeitsverhältnis von drei Monaten unabdingbar. Das BSV hat auch diesen Schutz offenbar auf Betreiben der Temporärbranche weiter eingeschränkt, als bei wiederholten Temporäreinsätzen dann auf eine Unterstellung unter das BVG verzichtet wird, wenn zwischen den einzelnen Einsätzen zwei Wochen liegen. Das widerspricht nicht nur den sozialen Schutzbedürfnissen, sondern auch der Intention des Gesetzes. Die künstliche Verbilligung der Temporärarbeit durch das Vorenthalten der sozialen Schutzbestimmungen schadet zudem den regulären Arbeitsverhältnissen.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist er nicht der Ansicht, dass auch die Temporärbeschäftigten dem BVG unterstellt sein sollen?
2. Ist er bereit, die ihrem Sinn nach gesetzwidrige Weisung vom 6. April 2006 zu widerrufen?
3. Welche Massnahmen können darüber hinaus getroffen werden, um den sozialen Schutz der Temporärbeschäftigten zu gewährleisten?
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Sonderausgabe BSV-Mitteilungen über Teilliquidation
In einer Sonderausgabe seiner Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge – die Nr. 100 – orientiert das BSV als «Stellungnahme» über die neuen Vorschriften zur Teilliquidation und wie diese zu handhaben seien. So hält das Amt u.a. fest, dass es nicht genügt, für das Reglement den Art. 53 BVG abzuschreiben. Die Vorsorgeeinrichtungen seien verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Teilliquidation «konkret auf ihre Verhältnisse angepasst zu regeln.»
BSV-Mitteilungen Nr. 100
Finanzierung der öffentlichen PKs: erste Online-Vernehmlassung
Der Hinweis ist gut versteckt, in einer Unterrubrik mit jüngsten Mitteilungen zur beruflichen Vorsorge. Wer an der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über die künftige Finanzierung öffentlichrechtlicher Pensionskassen teilnehmen will, kann dies auch in elektronischer Form tun.
(Schweiz, NZZ Online)
Parlament. Initiative SP: Erträge aus den BVG-Vermögen
Die gesetzlichen Bestimmungen über die berufliche Vorsorge sind so anzupassen, dass die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet sind, direkt Eigentümer aller Aktiven zu sein, die zur Deckung der Versicherungs- beziehungsweise der Austrittsleistungen bestimmt sind.
Weiter möglich sein soll die Rückversicherung für die Risiken Todesfall, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und hohes Alter, soweit dies gemäss den versicherungstechnischen Grundsätzen notwendig ist, die von den Experten der beruflichen Vorsorge je nach Grösse der Vorsorgeeinrichtung angewandt werden.
07.401 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Interpellation Rechsteiner: BVG-Anlagen in Hedge-Funds und in andere hochriskante Anlagen
Der Bundesrat wird gebeten, zur Anlagestrategie von BVG-Einrichtungen in Hedge-Funds und andern hoch riskanten Anlageformen folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch (Summen und Kapitalanteile) schätzt er die Anlagen der schweizerischen Pensionskassen in Hedge-Funds und andere hoch riskante Anlageformen?
2. Wie erfasst er mit den statistischen Erhebungen bei den BVG-Einrichtungen die hochriskanten Anlageformen und deren Ausmass? Respektive, ist er bereit, diese in Zukunft zu erfassen und zu veröffentlichen?
3. Ist es nicht angezeigt, dass jede BVG-Einrichtung die Summe und den Kapitalanteil der Risikopapiere und der hoch riskanten Anlagen transparent macht und veröffentlicht?
4. Ist er bereit, für die Anlage von zwangsersparten Mitteln der Zweiten Säule in hoch riskante Anlageformen die Anlagevorschriften in der BVV-2 zu ergänzen und zu detaillieren?
07.3378 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Postulat Bruderer: Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Handlungsfelder aufzuzeigen, in welchen die Voraussetzungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen verbessert werden können. Dabei soll u.a. auch der Aspekt der berufichen Vorsorge unter die Lupe genommen werden.
07.3514 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
IV-Zusatzfinanzierung: Ständeratskommission noch unentschieden
Wenn es nach dem Willen von Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) geht, wird die Sozialkommission (SGK) des Ständerates die im Nationalrat gescheiterte IV-Zusatzfinanzierung wieder aufnehmen. Ein Entscheid ist aber noch nicht gefallen. Wie Forster den Medien darlegte, hat die SGK intensiv über die Sanierung des mit über 9 Milliarden verschuldeten Sozialwerks diskutiert. Hängig ist ein Rückweisungsantrag an den Bundesrat mit dem Auftrag, Möglichkeiten zur längerfristigen Sicherung der IV und die Trennung vom AHV-Fonds aufzuzeigen.
Die SGK tagt am 27./28. August wieder. Dann werde auch ein Zusatzbericht des Bundesrates vorliegen, in dem dargelegt werde, wie die mittel- und langfristigen Probleme der IV gelöst werden könnten, sagte Forster. Gefragt seien auch Ideen zur Überprüfung der bereits gesprochenen IV-Renten.
Medienmitteilung
Caisses de pension: les cantons romands sous pression
Le gouvernement veut obliger les institutions publiques à couvrir en permanence la totalité des rentes de vieillesse. Cette contrainte ne fait pas l’unanimité.
Le Temps – Suisse
Vernehmlassung zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen
Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen in die Vernehmlassung geschickt. Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen grundsätzlich wie privatrechtliche voll ausfinanziert sein. Das System der Teilkapitalisierung wird allerdings während 30 Jahren weiterhin zugelassen. Dabei gelten aber strengere Rahmenbedingungen als bisher und die Vorsorgeeinrichtungen müssen bis in 30 Jahren voll ausfinanziert sein. Vorgesehen ist zudem während dieser Zeit eine regelmässige Berichterstattungspflicht des Bundesrates und eine institutionelle Verselbstständigung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.
