parlament Text der Anfrage Rechsteiner Paul:

Die soziale Sicherheit von Temporärbeschäftigten (im Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenfall) wird empfindlich beeinträchtigt, wenn die Unterstellung unter das BVG fehlt. Nach Gesetz ist diese erst nach einem Arbeitsverhältnis von drei Monaten unabdingbar. Das BSV hat auch diesen Schutz offenbar auf Betreiben der Temporärbranche weiter eingeschränkt, als bei wiederholten Temporäreinsätzen dann auf eine Unterstellung unter das BVG verzichtet wird, wenn zwischen den einzelnen Einsätzen zwei Wochen liegen. Das widerspricht nicht nur den sozialen Schutzbedürfnissen, sondern auch der Intention des Gesetzes. Die künstliche Verbilligung der Temporärarbeit durch das Vorenthalten der sozialen Schutzbestimmungen schadet zudem den regulären Arbeitsverhältnissen.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist er nicht der Ansicht, dass auch die Temporärbeschäftigten dem BVG unterstellt sein sollen?
2. Ist er bereit, die ihrem Sinn nach gesetzwidrige Weisung vom 6. April 2006 zu widerrufen?
3. Welche Massnahmen können darüber hinaus getroffen werden, um den sozialen Schutz der Temporärbeschäftigten zu gewährleisten?

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