parlament Text der Interpellation:

1. Ist es richtig, dass nach Abzug der Legal Quote durch die Versicherer die für die Versicherten verbleibenden Überschüsse einen Überschussfonds zugewiesen werden, der nur zu zwei Dritteln ausgeschüttet werden kann, der Versicherung als Solvenzkapital zur Verfügung steht und nicht vorsorgekonform verzinst wird?
2. Unterliegt der Überschussanteil der Versicherungsgesellschaften gemäss Legal Quote denselben Restriktionen?

3. Wird Artikel 39 VAG in dieser Form nicht viel zu einschränkend angewendet, wonach Versicherungen zumindest die gesetzlichen Mindestleistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge erbringen müssen sofern ihnen das Eigentum an den Vermögenswerten der von ihnen errichteten und wirtschaftlich oder organisatorisch abhängigen Vorsorgeeinrichtungen übertragen worden ist?
4. Wird damit den Versicherten im Quervergleich das Anrecht auf einen der Alters- und Hinterlassenenvorsorge der 2. Säule angemessenen Kapitalertrag bzw. eine angemessene Freizügigkeitsleistung gewährt?

 
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