parlament Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion über die Flexibilisierung des Pensionierungsalters die Einführung einer Zusatzrente (im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells) zu prüfen, die möglichen Finanzierungsmodalitäten, sowie deren finanziellen Auswirkungen auf die bestehenden Sozialversicherungen (namentlich die AHV) aufzuzeigen und dem Parlament einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten.

Die Zusatzrente ergänzt die reguläre Altersrente und ist für Personen vorgesehen, welche über das Renten-Regelalter (von bspw. 65 Jahren) hinaus erwerbstätig bleiben und bis zu einem maximalen Rentenalter (von bspw. 68 oder 70 Jahren) Lohnbeiträge zahlen, sowie während dieser Zeit auf den regulären Rentenanspruch verzichten. Bei der Berechnung der für die Finanzierung der Zusatzrente notwendigen finanziellen Mittel sind die im Rahmen der zweiten Säule (BVG und BVV3) bereits getroffenen Massnahmen für ältere Arbeitnehmende zu berücksichtigen.

07.3325 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank