admin Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen in die Vernehmlassung geschickt. Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen grundsätzlich wie privatrechtliche voll ausfinanziert sein. Das System der Teilkapitalisierung wird allerdings während 30 Jahren weiterhin zugelassen. Dabei gelten aber strengere Rahmenbedingungen als bisher und die Vorsorgeeinrichtungen müssen bis in 30 Jahren voll ausfinanziert sein. Vorgesehen ist zudem während dieser Zeit eine regelmässige Berichterstattungspflicht des Bundesrates und eine institutionelle Verselbstständigung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen.

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