admin Der Hinweis ist gut versteckt, in einer Unterrubrik mit jüngsten Mitteilungen zur beruflichen Vorsorge. Wer an der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über die künftige Finanzierung öffentlichrechtlicher Pensionskassen teilnehmen will, kann dies auch in elektronischer Form tun.

(Schweiz, NZZ Online)