parlament Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats nimmt erneut die Verteilung der Überschüsse, welche die Lebensversicherer im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge erzielen, unter die Lupe. Am 27.8. hört ein Ausschuss der GPK gemäss NZZ einerseits Vertreter des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und anderseits unabhängige Fachleute, namentlich den Berner Pensionskassenexperten Werner C. Hug, an. Im Fokus steht die Mindestquote für den Gewinnanteil, der den Versicherten zugeteilt werden muss, die sogenannte Legal Quote, und deren Auslegung durch Bundesrat und Verwaltung auf Verordnungsstufe.