Der Pensionskassenverband hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zu den Entwürfen des Bundesrates für die Verordnungen über die Strukturreform geäussert. Der Verband hat darin seine bisherige, allgemein gehaltene Kritik konkretisiert und ausführlich begründet.
Zu den neuen Bestimmungen zum Thema “Loyalität” heisst es: “Die ASIP-Charta ist ein ab 1. Januar 2009 für alle ASIP-Mitglieder verbindlicher Verhaltenskodex. Es handelt sich um die Grundsätze der Loyalität und Integrität konkretisierende, praxistaugliche Verhaltensregeln. Jedes ASIP-Mitglied verpflichtet sich, für die Einhaltung der Grundsätze besorgt zu sein und hierfür geeignete Massnahmen zu treffen. Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass die ASIP-Charta in der Fassung vom November 2008 analog den Swiss GAAP FER 26 Fachempfehlungen (vgl. Art. 47 Abs. 2 BVV 2) als allgemeinverbindlich für alle Pensionskassen erklärt werden könnte. Mit einem solchen Vorgehen würden zu detaillierte, nicht praxistaugliche Bestimmungen auf Verordnungsstufe überflüssig werden.”
Weiter schreibt der ASIP: “Verfehlt sind nämlich neue, nicht durchdachte Verordnungsbestimmungen. Dies gilt insbesondere für solche, die im Sinne von „Beruhigungspillen“ vorgeben, eine Wunderwaffe zur Verhinderung von Fehlverhalten darzustellen. Führung kann nicht durch Reglementierung ersetzt werden. Als Leitmotiv sollte das in der Führungspyramide zum Ausdruck kommende Zusammenspiel zwischen oberstem Führungsorgan, der Geschäftsführung, dem Experten für die berufliche Vorsorge, der Revisionsstelle und der Aufsicht dienen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen liegt klar beim obersten Organ. Diese Aufgabe kann nicht durch die Revisionsstelle übernommen werden. Insbesondere kann diese nicht das oberste Organ überwachen. Mit den vorliegenden Vorschlägen wird der Handlungsspielraum der obersten Führungsorgane einmal mehr eingeschränkt. Die Bestimmungen führen zu einem stark steigenden Kontrollaufwand und damit zu einer Kostensteigerung. Es ist zudem festzuhalten, dass verschiedene Bestimmungen nicht gesetzeskonform sind, da es an einer entsprechenden Delegationsnorm des Gesetzgebers an den Bundesrat fehlt.”

Eingereichter Text: Der Bundesrat hat letzte Woche im Rahmen der Verstärkung der Aufsicht für Krankenkassen entschieden, diese alternativen Anlagen wie Hedge Funds usw. zu verbieten. Ist er nicht der Auffassung, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die spekulativen Anlagen auch für Pensionskassen neu zu überprüfen (nachdem die Pensionskassen genauso zur sozialen Sicherheit gehören wie die Krankenkassen)?
Anfrage Rechsteiner
Der Bundesrat hat die Botschaft zur "Verbesserung der Durchführung der AHV“ zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese technische Gesetzesänderung bringt Verbesserungen in der Durchführung der AHV, die seit Jahren hängig und unbestritten sind. Sie sollen bereits 2012 in Kraft treten. Im Laufe des Jahres 2011 will der Bundesrat zudem die Grundlagen für eine tief greifende AHV-Revision vorbereiten, die einerseits die mittelfristig erwarteten, demografisch bedingten finanziellen Probleme der AHV lösen und anderseits ihren Vollzug modernisieren soll. Diese AHV-Revision soll auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses der interessierten Kreise in Bezug auf die zu erwartenden Entwicklungen erarbeitet werden, wie es in einer Mitteilung des EDI heisst. Die Teilnehmer der Anhörungen, die das EDI in den vergangenen Wochen durchgeführt hat, haben dieses Vorgehen zur Reform der AHV begrüsst.