Paul Rechsteiner hat unter dem (reisserischen) Titel “Korruption in der zweiten Säule” vom Bundesrat wissen wollen, ob der vom BSV in Auftrag gegebene Bericht zu den Vorfällen bei der Gemini Sammelstiftung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde. Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass eine Publikation nicht angezeigt sei. Bei der Gemini selbst sei der Fall abgeschlossen, allfälligen Lehren, die daraus gezogen werden müssten, würde gegebenenfalls Rechnung getragen.
Gesetzgebung
Erweiterte Anlagen für FZ-Stiftungen
Der Bundesrat ermöglicht den Freizügigkeitsstiftungen der beruflichen Vorsorge, ihren Versicherten ab dem nächsten Jahr eine breitere Angebotspalette für die Vermögensanlage anzubieten. Diese Marktöffnung soll den Wettbewerb unter den Einrichtungen fördern, ohne dass die Sicherheit für die Anleger zusätzlich tangiert wird.
Die Freizügigkeitsstiftungen verwalten Vorsorgekapital von Versicherten der 2. Säule. Sie kommen insbesondere dann zum Zug, wenn jemand z.B. eine Stelle verlässt, ohne eine neue anzutreten und somit das gebundene Vorsorgekapital nicht an eine neue Pensionskasse überwiesen wird.
Mit der Verordnungsänderung, die der Bundesrat beschlossen hat, haben die Versicherten künftig mehr Auswahlmöglichkeiten, wie sie ihre Freizügigkeitsgelder anlegen möchten. Bisher waren zusätzlich zum Kontosparen nur schweizerische Kollektivanlagen (insbesondere Fonds) zugelassen. Neu dürfen die Freizügigkeitsgelder auch in ausländische Fonds investiert werden, welche die FINMA in der Schweiz zum Vertrieb zulässt. Ausserdem werden Direktinvestitionen in bestimmte verzinsliche Anlagen wie Bundes- oder Kassenobligationen zugelassen. Ebenso können die Stiftungen Vermögensverwaltungsaufträge an Banken, Fondsleitungen, Effektenhändler und Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen erteilen. Diese unterstehen einer direkten und präventiven Aufsicht der FINMA.
NR: 80 Prozent-Deckung für öffentliche Kassen
Die Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden müssen nicht innert 40 Jahren voll ausfinanziert werden. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat sich mit grosser Mehrheit für einen Deckungsgrad von 80 Prozent ausgesprochen. Der Bundesrat hatte eine vollständige Ausfinanzierung innert 40 Jahren vorschreiben wollen. Dies wäre für viele Städte und Kantone mit hohen Kosten verbunden – vor allem in der Westschweiz.
Bei einer vollen Ausfinanzierung rechnen die Kantone mit Kosten von 31 Milliarden Franken, wie Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP/FR) ausführte. Sollen gar noch Schwankungsreserven aufgebaut werden, rechnen sie mit 100 Milliarden Franken. Der Bundesrat beziffert den Bedarf auf 24, respektive 50 Milliarden Franken.
Die Kantone hatte mit einem Referendum gedroht für den Fall, dass das Parlament dem Bundesrat folgt. Der Ständerat senkte deshalb im März die Zielvorgabe auf 80 Prozent. Dem schloss sich der Nationalrat am 15.9. 2010 nun an: Mit 106 zu 73 Stimmen folgte die grosse Kammer dem Ständerat und lehnte einen Antrag aus den Reihen von SVP und FDP ab, den Deckungsgrad auf 90 Prozent festzulegen.
Die vollständige Ausfinanzierung wäre zwar theoretisch «wünschenswert und richtig», sagte Hansjörg Hassler (BDP/GR). In Anbetracht der hohen Kosten für die Kantone seien die 80 Prozent ein «pragmatischer und gangbarer Kompromiss».
Selbst der Bundesrat rückte von seinem ursprünglichen Vorschlag ab und schloss sich den 80-Prozent an. Diese Variante sei «die vernünftigste», sagte Bundesrat Didier Burkhalter. Denn sie berücksichtige sowohl die Kantone als auch das bundesrätliche Ziel, die Pensionskassen zu sichern.
Keine Chance hatten Anträge von Linken und Grünen, die von den Kantonen weniger finanzielle Opfer fordern und den Deckungsgrad auf 60 oder 70 Prozent festlegen wollten. Es sei fragwürdig, dass auch die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen immer stärker an die Finanzmärkte gebunden werden sollten, hatte Paul Rechsteiner (SP/SG) argumentiert.
Mit 99 zu 55 Stimmen abgelehnt wurde auch der linke Antrag, für künftige Leistungsverbesserungen keine Ausfinanzierung zu verlangen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 125 gegen 39 Stimmen gutgeheissen. Sie geht mit wenigen Differenzen von geringer Tragweite zurück in den Ständerat.
2. Säule in der Herbstsession 2010
EFK gegen Frauenrentenalter 65
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF lehnt die in der 11. AHV-Revision vorgesehene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Im Prinzip ist die EKF selbstverständlich für eine Gleichbehandlung der Geschlechter – das ist auch ihre Aufgabe. Die EKF ist aber der Meinung, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters aus Gleichstellungsgründen nicht zwingend ist, schreibt das EDI in einer Medienmitteilung.
Detailregelungen für das Familienzulagenregister
Mit dem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Zulagen bezogen werden können. Nachdem das Parlament das Familienzulagengesetz (FamZG) entsprechend ergänzt hat, hat der Bundesrat nun die nötigen Detailregelungen in die Familienzulagenverordnung aufgenommen. Das Register soll Anfang 2011 in Betrieb genommen werden.
FK-S: Eintreten auf das Geschäft PK SBB
Mit den Anhörungen hat die Finanzkommission die Beratungen zur Botschaft betreffend die Sanierung der Pensionskasse SBB aufgenommen (10.036). Neben dem Verwaltungsrat, bzw. der Geschäftsleitung der SBB AG wurden auch die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) sowie ein externer Pensionskassenxperte eingeladen, die der Finanzkommission jeweils ihre Optik des Geschäftes darlegten. Im anschliessenden, von Bundesrat Hans-Rudolf Merz gehaltenen Eintretensreferat wurde der Kommission die vom Bundesrat beantragte Lösung, die einen Beitrag des Bundes in der Höhe von 1,4 Mrd. Franken vorsieht, präsentiert.
Mit ihrem Eintretensentscheid anerkennt die Kommission, dass die Pensionskasse der SBB so auszufinanzieren ist, dass sie gegenüber anderen Pensionskassen ausgelagerter Unternehmungen nicht benachteiligt wird.
In der Eintretensdiskussion kam zum Ausdruck, dass die Kommission die Vorlage als einmalige, auf die Institution SBB beschränkte Sanierungsmassnahme versteht. Das klare Ergebnis des Eintretensbeschlusses (10:0) ist insbesondere auch darauf zurückzuführen, dass es sich beim grössten Teil der Rentnerinnen und Rentnern der SBB AG um ehemalige Bundesangestellte handelt. Entscheidend war für die Kommission zudem, dass es sich bei der SBB AG um eine Unternehmung handelt, die zu 100% im Besitz des Bundes ist.
Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung vom 10./11. Oktober 2010 durchführen und das Geschäft voraussichtlich für die Wintersession zuhanden des Erstrates überweisen.
Motion: Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Analogie zur Regelung der eingliederungsorientierten Rentenrevision gemäss der Botschaft vom 24. Februar 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket), eine Regelung zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen zu unterbreiten. Dabei ist insbesondere eine Anpassung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzusehen, die sowohl für die Vorsorgeeinrichtungen wie für die Sozialpartner (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) Klarheit schafft. Das gilt speziell bei Probeanstellungen, zu Anschlussverpflichtungen an Vorsorgeeinrichtungen und zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz FZG). Eingereicht von Otto Ineichen.
SGK-N: Knapp für SR-Lösung bei öffentlichen Kassen
Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80 Prozent erreichen. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) empfiehlt ihrem Rat knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diesen Vorschlag des Ständerats einzuschwenken. Wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer sagte, liegen zwei Minderheitsanträge vor, diese Zielgrössen auf 70 respektive 90 Prozent festzulegen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen innert 40 Jahren voll ausfinanziert werden müssen, diese Forderung dann aber reduziert. Laut Meyer werden die Kosten dieser Variante für Kantone und Gemeinden auf 10 Mrd. Franken geschätzt. Ist das Ziel ein Deckungsgrad von 70 Prozent, würde das 4.4 Mrd. Franken kosten. Bei 90 Prozent wären es 17 Mrd. und bei 100 Prozent 30 Mrd. Franken. In der Frage der Aufhebung der Staatsgarantie will die SGK höhere Anforderungen stellen als der Bundesrat. Dieser will sie bereits aufheben, wenn die Kassen voll ausfinanziert sind. Die SGK will die Staatsgarantie erst aufheben, wenn zusätzlich genügend Reserven gebildet worden sind. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die SGK ihrem Rat die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen zur Annahme.
WAK-N: Will Klarheit zur WEF
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich an ihrer Sitzung vom 29.6.10 u.a. mit der Bauspar-Initiative auseinander gesetzt. Die WAK-S hatte dazu in der Sitzung vom 22.6. einen Gegenentwurf gefordert. Die WAK-N hat sich mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für diese parlamentarische Initiative ausgesprochen. Sie befürwortete schon bei der Behandlung der beiden Volksinitiativen das Prinzip des Bausparens und teilt die Auffassung der ständerätlichen Kommission, dass der Initiativinhalt auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe zu regeln ist. Mit einem indirekten Gegenentwurf könnten die Initianten auch bewogen werden, ihre Volksinitiativen zurückzuziehen.
Schliesslich fordert die Kommission die Verwaltung auf, einen Bericht zu verfassen über die nach geltendem Recht bestehende Möglichkeit, für den Erwerb von Wohneigentum Mittel aus der 2. Säule zu verwenden. Die Kommission will in Erfahrung bringen, ob das Bausparen oder andere Modelle wie Genossenschaftswohnungen oder gemeinnützige Wohnungen sich nicht besser für die Wohneigentumsförderung eignen als die Verwendung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule, welche Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen bei der Pensionierung in ernsthafte finanzielle Verlegenheit bringen könnte.
Medienmitteilung der WAK
Interpellation: Risiken, Auswirkungen und Massnahmen betreffend Euro-Krise
Eingereichter Text: Im Zusammenhang mit den massiven Finanzproblemen verschiedener EU-Länder und dem dadurch entstandenen Abwertungsdruck auf die Gemeinschaftswährung wird der Bundesrat gebeten, bevor weitere Massnahmen ergriffen werden, folgende Fragen zu beantworten:
……
10. Wie gross sind die Wertverluste, welche die Schweizer Pensionskassen und Versicherungen mit PIIGS-Anleihen hinnehmen mussten?
Eingereicht von der SVP-Fraktion, Sprecher Hans Kaufmann.
Motion: Sicherung von Geldern in Freizügigkeitsstiftungen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen des BVG dahingehend anzupassen, dass auch die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen, unabhängigen Freizügigkeitsstiftungen sichergestellt werden. Eingereicht von Viola Amherd (CVP).
Ständerat heisst erstes Paket der 6. IV-Revision gut
Tausende IV-Rentnerinnen und Rentner sollen wieder arbeiten können. Das ist das Ziel der 6. IV-Revision, welche der Ständerat mit grosser Mehrheit gutgeheissen hat. Das erste Massnahmenpaket der IV-Vorlage bringt langfristig Einsparungen von 500 Millionen Franken pro Jahr.
Anders als bei der letzten IV-Revision geht es diesmal nicht darum, weniger neue Renten zu gewähren, sondern alte aufzuheben: Geplant ist, dass 16’800 IV-Rentner bis 2018 wieder eine Stelle finden. Kommissionssprecher Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) sprach von einem «ehrgeizigen Ziel».
In einem zweiten Paket, das der Bundesrat bis Ende Jahr vorlegen will, sollen weitere 500 Millionen eingespart werden. Die 6. IV-Revision ist Teil einer Reformkaskade, mit der die Invalidenversicherung langfristig aus den roten Zahlen geführt und der Schuldenberg von 14 Milliarden Franken abgetragen werden soll.
Motion: Steuerbefreite AHV-Leistungen
Hans Kaufmann wollte mit seiner Motion “AHV steuerfrei” die AHV-Renten steuerlich vollständig befreien. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 112 gegen 48 Stimmen ab.
Parlamentarische Initiative Hutter: BVG-Einkäufe von Selbstständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe
Der Nationalrat hat der parlament. Initiative von Markus Hutter “BVG-Einkäufe von Selbstständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe” gegen den Antrag der Kommission mit 104 gegen 79 Stimmen folge geleistet. Gemäss Darstellung von Hutter im Parlament will “die Initiative die Vorsorgemöglichkeit von Erwerbstätigen nach deren definitiver Erwerbsaufgabe sicherstellen. Es geht also darum, auch Selbstständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe und Erreichen des Pensionierungsalters den Einkauf in die berufliche Vorsorge zu ermöglichen und damit ihr Altersrisiko zu versichern. Dies aber ist im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge heute nicht vorgesehen. Die Initiative bezweckt ausdrücklich keine weitere steuerliche Privilegierung der Sonderkategorie der Selbstständigerwerbenden.” Reto Wehrli erläuterte, weshalb die Initiative von der (knappen) Kommissionsmehrheit abgelehnt würde. Sie widerspreche dem Grundkonzept des BVG und würde Ungerechtigkeiten provozieren.
