Die Reformagenda „Altersvorsorge 2020“ des Bundesrates stand im Zentrum der BVG-Arena vom 2. September 2013. Mit dieser Vorlage hat die Landesregierung das mit dem Bericht über die Zukunft der 2. Säule initiierte Vorhaben einer umfassenden Reform aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse stillschweigend abgebrochen. Die neue Agenda umfasst im Rahmen der beruflichen Vorsorge nur noch wenige Punkte, bei denen offenbar damit gerechnet wird, dass der Handlungsbedarf von Seiten der Stimmbürger für eine Reform der Altersvorsorge anerkannt und somit gewisse Erfolgsaussichten an einer entsprechenden Abstimmung bestehen. Die Frage ist nur: Werden damit die wichtigen, für die langfristige Entwicklung der beruflichen Vorsorge entscheidenden Probleme angepackt?
Werner Nussbaum umriss in einem Einführungsreferat die Anforderungen einer auf die wesentlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ausgerichteten Reform. Diese Veränderungen beschrieb er wie folgt: Demografische Verschiebungen: Zunehmender Rentneranteil (Alterung); Vermehrte Finanz- und Arbeitsmarktunsicherheiten; Individualisierung/Flexibilisierung der Gesellschaft (zunehmende Mobilität und Wechselfälle); Steigende internationale Mobilität der Versicherten. Nussbaum hält weiter die Rechtsform der Stiftung für Pensionskassen als ungeeignet um eine unternehmerische Führung zu erlauben und plädierte für eine präventive, integrierte und risikobasierte Aufsicht, wie sie etwa in Dänemark besteht.