Der Pensionskassenverband ASIP hat zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates für die AV2020 Stellung bezogen. Er schreibt : “Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst das heute vom Bundesrat vorgestellte Reformpaket „Altersvorsorge 2020“. Die vorgelegte Gesamtschau betrachtet er als eine taugliche Diskussionsgrundlage, die grundsätzlich in die richtige Richtung zielt. Aufgrund der sich stellenden ökonomischen und demographischen Herausforderungen dürfe diese Reform nicht scheitern. Partikularinteressen seien zurückzustellen. Es gehe darum, ausgewogene Lösungen zu finden, das „Fuder“ nicht zu überladen, die finanzielle Belastungsfähigkeit der Bürger, Versicherten und Arbeitgeber nicht auszureizen und letztlich die Verwaltungskosten der Pensionskassen nicht weiter aufzublähen. Für den ASIP stehen insbesondere das Referenzrentenalter 65 für Mann und Frau sowie die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes unter Erhaltung des Leistungsniveaus im Vordergrund.

Der ASIP begrüsst, dass der Bundesrat mit dem Programm „Altersvorsorge 2020“ eine Gesamtreform anstrebt, die sämtliche Aspekte und Querbezüge für eine zukunftsfähige Altersvorsorge berücksichtigt. Die Leistungen der ersten und zweiten Säule sollten gesamthaft betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Trotz der notwendigen Eingriffe stehe insbesondere die Erhaltung des Leistungsniveaus der beiden Säulen im Zentrum. Wenn bezüglich der versicherungstechnischen und finanzmarktrelevanten Faktoren die „Justierung“ nicht mehr stimmt, werde das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben relativ schnell nachhaltig gestört. Die Politik habe daher keine andere Wahl, als eine ganzheitliche Reform unter ausgewogener Berücksichtigung aller Aspekte zu diskutieren.” (…).

  Mitteilung ASIP