Der Bundesrat hat den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge verabschiedet und unterbreitet ihn zur Stellungnahme. Die Reform soll dafür sorgen, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleibt, dass die 1. und 2. Säule langfristig ausreichend finanziert sind und dass die Leistungen von AHV und beruflicher Vorsorge den geänderten Bedürfnissen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Reform erneuert die Altersvorsorge gemäss Darstellung es BSV “umfassend, in einem ausgewogenen und gesamtheitlichen Paket, und stellt die Interessen der Versicherten in den Mittelpunkt.”

Die Reform Altersvorsorge 2020 basiert auf den Leitlinien vom 21. November 2012 und den Eckwerten vom 21. Juni 2013, die der Bundesrat verabschiedet hat. Sie enthält die folgenden Kernelemente:

    • Referenzalter für den Rentenbezug in beiden Säulen bei 65 Jahren harmonisieren
    • Flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung ermöglichen
    • Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge anpassen und deren Leistungsniveau erhalten
    • Überschussverteilung, Aufsicht und Transparenz im Geschäft mit der 2. Säule verbessern
    • Leistungen und Beiträge an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen
    • Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende in der AHV gleich behandeln
    • Verbleibende Finanzierungslücke in der AHV mit Mehrwertsteuern statt mit Leistungsabbau überbrücken
    • Liquidität der AHV in schlechten Zeiten schützen
    • Finanziellen Handlungsspielraum des Bundes erhalten

    Gleichzeitig mit dem Vorentwurf der Reform Altersvorsorge 2020 wurde ein Bericht zur Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen verabschiedet. Der Bericht erfüllt die Forderung verschiedener Postulate aus dem Parlament. Er beschreibt das geltende Finanzsystem der AHV, der Invalidenversicherung, der Ergänzungsleistungen, der beruflichen Vorsorge, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Erwerbsersatzordnung, der Arbeitslosenversicherung sowie der Familienzulagen und macht Aussagen zur möglichen Entwicklung im Projektionszeitraum 2013 bis 2035. Die demographischen Szenarien und ökonomischen Eckwerte, die den Projektionen zugrunde liegen, werden ausführlich beschrieben.

    Der Bundesrat hat zudem den Bericht über die Kostenentwicklung und den Reformbedarf bei den EL verabschiedet. Dieser gibt Aufschluss über die Gründe der Kostensteigerung und zeigt Möglichkeiten auf, wie das EL-System optimiert werden könnte. Der Anteil Pensionierter, die zusätzlich zur AHV-Rente auch auf EL angewiesen sind, ist mit rund 12 Prozent seit Jahren ziemlich konstant, aber die Ausgaben für die EL sind kontinuierlich gestiegen. Das hat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Anlass gegeben.

      Mitteilung BSV und weitere Unterlagen / Vorentwurf Bundesgesetz