Das BSV hat die Stelle des Präsidenten resp. Präsidentin der Oberaufsichtskommission ausgeschrieben. Just in case, dass Sie interessiert sein sollten, hier das Inserat. Voraussetzungen sind u.a. gute Kenntnisse der 2. Säule, eine unabhängige Persönlichkeit und “das Geschick, die Kommission zu Entscheiden von hoher Qualität zu führen”. Und das selbst gegen deren entschiedenen Widerstand, wie wir hier ergänzend anfügen möchten.
Aktuell
Swiss Pensions Conference: Über den Gletscher in die Eigernordwand
Die Organisatoren der Swiss Pensions Conference vom 9.3.11 in Rüschlikon umschreiben das Umfeld der BV höchst anschaulich: “Die Pensionskassen-Führung gleicht einer Gletschertour. Gletscher verändern ihre Formen, so dass neue Pfade gefunden werden müssen. Droht der zweiten Säule ein „Wegschmelzen“ oder können die Herausforderungen gemeistert werden?”
Die Swiss Pensions Conference bietet sich an als “neuartiges Forum für langfristige, auf eigenes Risiko tätige institutionelle Anleger wie Pensionskassen, Versicherungen, Anlagestiftungen und ähnliche sowie deren Berater”. Die Swiss CFA Society SCFAS und die Liechtenstein Society of Investment Professionals LSIP als Trägerschaft sind nicht gewinnorientiert.
Die Swiss Pensions Conference richtet sich exklusiv an langfristig orientierte Endinvestoren, die Vermögen ihrer Arbeitgeber verwalten, wie: Anlageverantwortliche von Pensionskassen, Anlagestiftungen und Versicherungen, Geschäftsleiter von Pensionskassen und Anlagestiftungen, Stiftungsräte von Pensionskassen CEOs, CFOs und Personalverantwortliche.
BS: Spitalpersonal bleibt bei kantonaler PK
Das Basler Universitätsspital, das Felix Platter-Spital und die Psychiatrische Klinike sollen mit der Revision des kantonalen Spitalgesetzes in öffentlich-rechtliche Anstalten im Kantonseigentum umgewandelt werden. Anlass ist neues Bundesrecht, namentlich die 2012 landesweit kommende, neue Spitalfinanzierung.
Knackpunkt der Vorlage waren die Anstellungsbedingungen und die Pensionskasse. Mit Stichentscheid des CVP-Ratspräsidenten folgte der Grosse Rat in der Detaildebatte den Anträgen der bürgerlichen Mehrheit der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) und nicht, wie von der SP beantragt, jenen der Regierung.
Den einen Pol der harten Kontroverse markierten SP und Grünes Bündnis. Sie bestanden auf öffentlich-rechtlichen Arbeitsverträgen, welche die Bedingungen des kantonalen Personal- sowie des Lohngesetzes festschreiben sollten. Dies entsprach im Wesentlichen dem Wunsch der Regierung. Die Ratsrechte hingegen pochte auf privatrechtliche Verträge respektive Gesamtarbeitsverträge (GAV). Sie forderte maximale Flexibilität für die Spitäler im künftigen Wettbewerb; sonst würden letztlich die lokale Gesundheitsversorgung und der Forschungsstandort leiden.
In der Schlussabstimmung nach fast acht Stunden Debatte kam die Spitalgesetzrevision mit 50 gegen 16 Stimmen bei 24 (zumeist linken) Enthaltungen durch. Das Personal kann in der Kantons-Pensionskasse bleiben und bekommt öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge, die allerdings nicht dem kantonalen Lohngesetz entsprechen müssen. Die SVP verzichtet auf das im Vorfeld angedrohte Referendum. Der VPOD entscheidet am Dienstagabend über das angedrohte Referendum. Es scheint wahrscheinlich.
Mercer: Vergütungen im Finanzsektor
2010 sind die Gehälter für Führungskräfte um durchschnittlich 2 Prozent gestiegen; für 2011 sind durchschnittliche Steigerungen um 2,5 Prozent zu erwarten. Der Anteil des Grundgehalts für Führungspositionen stieg von 25% im Jahr 2008 auf 34% im Jahr 2010. Der Anteil langfristiger Incentives an der Gesamtvergütung für CEOs nahm von 36% im Jahr 2008 auf 46% im Jahr 2010 zu. Dies sind Ergebnisse einer Studie von Mercer, an der 38 westeuropäische Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor teilgenommen haben.
Die Studie zeigt, dass immer mehr Unternehmen einen Teil ihrer kurzfristigen variablen Gehaltskomponenten aufschieben: Waren es 2009 noch 45 Prozent, lag die Zahl 2010 schon bei 67 Prozent. Der durchschnittliche Zeitraum für aufgeschobene Bonuszahlungen liegt derzeit bei drei Jahren, was den Minimalanforderungen entspricht.
Etwa zwei Drittel der europaweit befragten Unternehmen sind bereits dazu übergegangen oder werden dazu übergehen, ein Malus-/Bonus-System einzusetzen, bei dem ein erheblicher Anteil der Bonuszahlung nicht sofort verfügbar ist und verringert werden kann, wenn Verluste auftreten oder sich die Wirtschaftslage innerhalb des mehrjährigen Aufschubzeitraumes deutlich verschlechtert.
Avadis: Dank Währungsabsicherung gutes 2010
An ihrer 11. Mitstifterversammlung konnte die Avadis Anlagestiftung auf ein erfolgreiches Anlagejahr 2010 zurückblicken. Je nach Anlagestrategie der einzelnen Pensionskassen erreichten die von Avadis im Gesamtmandat verwalteten Portfolios eine Rendite zwischen 3,9% und 5,6%. Insbesondere die Währungsabsicherung hat sich für die Kunden ausbezahlt. Aber auch die relativen Resultate der einzelnen Anlagegruppen von Avadis zu den jeweiligen Benchmarks zeugen von einem sehr guten Jahrgang 2010, heisst es in der Mitteilung.
Ethos zu Say on Pay
“2011 werden 33 der hundert grössten Schweizer börsenkotierten Unternehmen ihre Generalversammlungen konsultativ über die Manager-Vergütungen abstimmen lassen. Das sind dreizehn mehr als im Jahr 2010. Dieser Fortschritt ist unter anderem auf die Sensibilisierungsbemühungen von Ethos zurückzuführen und zeigt den Willen der Unternehmen zur Selbstregulierung. Allerdings sind diesbezüglich weitere Fortschritte nötig, um den Forderungen institutioneller Investoren zu genügen und dem Regulierungsdruck standzuhalten”, schreibt Ethos in einer Mitteilung.
Aber auch über Wahlen in den Verwaltungsrat, die Decharge oder Kapitalerhöhungen müssen die Investoren professionell und in Kenntnis der Sachlage entscheiden, heisst es weiter. Ethos hat zu diesem Zweck seine Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance überprüft und den jüngsten rechtlichen Änderungen und Entwicklungen der Best Practice im Bereich Corporate Governance angepasst. Sie enthalten insbesondere Kriterien zur Beurteilung von Vergütungssystemen. Die Ethos Richtlinien sind auf der Ethos website offengelegt. Dort können auch die Stimmempfehlungen von Ethos zwei Tage vor der Generalversammlung von schweizerischen Unternehmen eingesehen werden.
Say on Pay in der Schweiz / Ethos Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte
Burkhalter: BVG-Probleme “ungelöst”
In einer Rede am 17. Rheintaler Wirtschaftsforum in Widnau (SG) hat Bundesrat Didier Burkhalter zu mehr Selbstverantwortung aufgerufen. Nicht der Staat sei für alles zuständig, sondern jeder Einzelne müsse mehr Verantwortung tragen. Er gab ausserdem Auskunft über die Reform der Sozialversicherungen, insbesondere des BVG und der IV.
Zum Thema BVG führte Burkhalter aus: “In der beruflichen Vorsorge (BVG) sind Massnahmen erforderlich, denn das heutige System kann die Deckung der Renten durch das vorhandene Kapital früher oder später nicht mehr gewährleisten. Hier besteht das Risiko einer zunehmenden Umverteilung von den jüngeren Beitragszahlenden zu den älteren Rentnerinnen und Rentner. Dies ist besonders heikel in einem System, welches durch das Kapitaldeckungssystem finanziert ist. Das Parlament hat dieses Jahr eine Strukturreform in diesem Bereich des BVG verabschiedet, die es erlaubt, Massnahmen zu treffen, welche Risiken im System abbauen und damit das Vertrauen der Bevölkerung stärken sollen. Dazu gehört die Stärkung der Aufsicht, die Schaffung einer Oberaufsichtskommission auf Bundesebene, die Verstärkung der Transparenz- und Gouvernanz-bestimmungen sowie eine Kodifizierung der Anlagestiftungen.
Der Bundesrat wird Ende dieses Jahres einen umfassenden Bericht zum Zustand der 2. Säule und zu den erforderlichen Reformen vorlegen, für diesen Sommer ist somit eine Vernehmlassung zum Entwurf des Berichts geplant. Mit der letztjährigen Volksabstimmung hat die Bevölkerung signalisiert, welches Vorgehen sie nicht wünscht und welche Verbesserungen erwartet werden. Wir haben die Botschaft verstanden und die Strukturreform nimmt einen Teil dieser Anliegen auf, indem Aufsicht und Transparenz verstärkt werden. Allerdings bleiben die Probleme des BVG mit dieser Abstimmung ungelöst und das Projekt muss neu aufgegleist werden.”
Zürcher Info-Tage: Fokus Strukturreform
Die traditionell gut besuchten Informationstage der Zürcher BVG-Aufsicht haben am 13.1. ihre Premiere erlebt. Ein wichtiger Block bilden die Referate zur Strukturreform mit den umstrittenen Ausführungsbestimmungen. Erich Peter, Chef der ZH-Aufsicht, stellte die Neuerungen aus Sicht der kantonalen Direktaufsicht (DA) dar. Deutlich wurde, dass die Reform mit der Installation der Oberaufsichtskommission (OAK) sich wohl nicht ganz problemlos realisieren lässt. Die kantonalen Aufsichtsämter stossen sich an den Kosten der Oberaufsicht mit gut 7 Mio. Franken, denen der (bisherige) Aufwand bei den Kantonen von 13 Mio. gegenübersteht. Sowohl die Kosten wie auch die personelle Ausstattung der OAK werden als übertrieben erachtet. Peter betonte, dass bei den Kantonen die eigentliche Erfahrung und das Wissen aus der direkten Aufsicht liege und die OAK darauf achten müsse, durch eine gute Zusammenarbeit dieses nutzen zu können. Die kantonalen Ämter sehen sich selbst neu einer Aufsicht unterstellt, was möglicherweise nicht leicht zu verdauen ist. Markus Lustenberger von der Zentralschweizer Aufsicht hat dafür das Bild der “Vögte und der Untertanen” geprägt. Zürich plant eine Aufstockung des Personalbestands um 6 Mitarbeiter, wozu als Wunsch auch ein PK-Experte gehört, falls man sich diesen denn auch leisten könne.
Die Strukturreform wird den Revisionsstellen zahlreiche neue Aufgaben bringen. Sie stehen deshalb unter dem Generalverdacht, als Profiteure jede denkbare Verkomplizierung bei der Prüfung zu unterstützen. Bruno Christen, der die Neuerungen aus Sicht der Treuhand-Kammer beurteilte, war offenbar bestrebt, diesen Verdacht zu zerstreuen. Christen kritisierte eine Reihe von Punkten bei den Verordnungsentwürfen mit einigen unmissverständlichen Bemerkungen. Dass etwa die Revisionsstelle beim Thema Loyalität quasi geschäftsführende Funktionen übernehmen solle, bezeichnete er als systematisch falsch und die Bestimmungen in der Verordnung als nicht gesetzeskonform. Insgesamt kommen mit der Reform drei neue Elemente auf die Revisionsstellen zu. Es sind dies Ueberschussbeteiligung, Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden und das Meldewesen der VE. Der letztgenannte Teil war für Christen schon im Gesetz kaum nachvollziehbar, die Ausführungsbestimmungen seien noch schwerer verständlich und er drohte den Kassen monatliche Prüfungen an, um den Vorschriften genüge zu tun. Weniger auf der humoristischen Schiene befürchtet er, dass mit dem wachsenden Administrativaufwand patronale Stiftungen bald der Geschichte angehören könnten. Und wenig Freude hat er auch an der Aufnahme der IKS in die BVV2, für Christen ein “Damoklesschwert”. Insgesamt, so Christen, würden wohl an Gesetz und Verordnung Erwartungen geknüpft, die sich kaum erfüllen dürften, da sei ein “Gap” zu erkennen. Der Abbau der Eigenverantwortlichkeit bei den VE werde von der Treuhand-Kammer keinesfalls begrüsst.
Martin Kaiser, Vizedirektor des BSV, hat sich in Zürich zu aktuellen Fragen der Beruflichen Vorsorge geäussert. Wie es seine Aufgabe war, hat er den Verordnungsentwurf gegen die diversen Angriffe verteidigt, dabei allerdings nicht erkennen lassen, dass man in Bern die Vorbehalte ernst nimmt. Zu den Befürchtungen Christens bezüglich der Aufnahme der IKS in die BVV2 bemerkte er, dass eine gutes IKS die Revisionskosten markant verringern könne. Womit scheinbar die wahren Motive der Treuhand-Kammer offengelegt sind.
Start-Anlass mit prominenter Absenz
Mit “Vorsorge und Grenzerfahrungen” war der traditionelle Neujahres-Anlass des Pensionskassenverbands überschrieben. Eine Erfahrung ganz neuer Art war dem ASIP und den Tagungsteilnehmern dabei beschieden. Der vor dem Hintergrund der Vernehmlassung zur Strukturreform mit Spannung erwartete Vortrag von M. Kaiser, Vizedirektor des BSV, fiel wegen Absenz des Referenten aus. Als Grund wurde mitgeteilt: “zeitliche Überlastung”. Die zahlreich anwesenden Fachleute quittierten den Affront mit unmissverständlichen Kommentaren. Denn der wahre Grunde für die Absage ist wohl eher bei der Kritik zu suchen, den die Fachverbände und mit ihnen auch der Pensionskassenverband an den im BSV erarbeiteten Verordnungsentwürfen geäussert haben und die im Amt offenbar erhebliche Missstimmung ausgelöst hat. Sich der Auseinandersetzung mit den direkt Betroffenen schlicht zu verweigern, ist nicht die Art, wie in unserem Land Politik gemacht wird. Auch bei den anwesenden Parlamentariern ist das Verhalten nicht auf Verständnis gestossen. Christine Egerszegi hat angekündigt, sich beim Departement zu melden. Der Vorfall dürfte ein Nachspiel haben und ist ein schlechtes Omen für die weitere Diskussion um die Verordnungen.
Strukturreform: Führen statt reglementieren
Der Pensionskassenverband hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zu den Entwürfen des Bundesrates für die Verordnungen über die Strukturreform geäussert. Der Verband hat darin seine bisherige, allgemein gehaltene Kritik konkretisiert und ausführlich begründet.
Zu den neuen Bestimmungen zum Thema “Loyalität” heisst es: “Die ASIP-Charta ist ein ab 1. Januar 2009 für alle ASIP-Mitglieder verbindlicher Verhaltenskodex. Es handelt sich um die Grundsätze der Loyalität und Integrität konkretisierende, praxistaugliche Verhaltensregeln. Jedes ASIP-Mitglied verpflichtet sich, für die Einhaltung der Grundsätze besorgt zu sein und hierfür geeignete Massnahmen zu treffen. Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass die ASIP-Charta in der Fassung vom November 2008 analog den Swiss GAAP FER 26 Fachempfehlungen (vgl. Art. 47 Abs. 2 BVV 2) als allgemeinverbindlich für alle Pensionskassen erklärt werden könnte. Mit einem solchen Vorgehen würden zu detaillierte, nicht praxistaugliche Bestimmungen auf Verordnungsstufe überflüssig werden.”
Weiter schreibt der ASIP: “Verfehlt sind nämlich neue, nicht durchdachte Verordnungsbestimmungen. Dies gilt insbesondere für solche, die im Sinne von „Beruhigungspillen“ vorgeben, eine Wunderwaffe zur Verhinderung von Fehlverhalten darzustellen. Führung kann nicht durch Reglementierung ersetzt werden. Als Leitmotiv sollte das in der Führungspyramide zum Ausdruck kommende Zusammenspiel zwischen oberstem Führungsorgan, der Geschäftsführung, dem Experten für die berufliche Vorsorge, der Revisionsstelle und der Aufsicht dienen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen liegt klar beim obersten Organ. Diese Aufgabe kann nicht durch die Revisionsstelle übernommen werden. Insbesondere kann diese nicht das oberste Organ überwachen. Mit den vorliegenden Vorschlägen wird der Handlungsspielraum der obersten Führungsorgane einmal mehr eingeschränkt. Die Bestimmungen führen zu einem stark steigenden Kontrollaufwand und damit zu einer Kostensteigerung. Es ist zudem festzuhalten, dass verschiedene Bestimmungen nicht gesetzeskonform sind, da es an einer entsprechenden Delegationsnorm des Gesetzgebers an den Bundesrat fehlt.”
SNB führt expansive Geldpolitik fort
Die Schweizerische Nationalbank führt ihre expansive Geldpolitik fort. Sie belässt das Zielband für den Dreimonats-Libor weiterhin bei 0%–0,75%. Dabei strebt sie an, den Libor im unteren Bereich des Zielbandes um 0,25% zu halten.
Liquidationsgewinn für die 2. Säule
Auf den 1. Januar 2011 wird das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer um die Artikel 18a und 37b ergänzt. Davon wird das Gewerbe und die Landwirtschaft profitieren können. Die Änderungen finden im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II statt.
Bei Selbständigerwerbenden stellt der Betrieb den Hauptteil der Altersvorsorge dar. Diesem Umstand wurde in der Unternehmenssteuerreform II mit den Bestimmungen zum Liquidationsgewinn Art. 37b DBG Rechnung getragen. Das Modell der Liquidationsgewinne ist zweistufig und bezieht sich auf die steuerrechtlich und echt realisierten stillen Reserven der letzten zwei Geschäftsjahre. Die Liquidationsgewinne werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Das übrige Einkommen, welches auch das selbständige Erwerbseinkommen der Steuerperiode ohne den Liquidationsgewinn beinhaltet, wird ordentlich besteuert.
Der Liquidationsgewinn wird unterteilt in einen Bereich, für welchen der Steuerpflichtige einen Einkauf in eine 2. Säule geltend machen kann und einen diesen übersteigenden Betrag. Dabei spricht man von fiktivem Einkauf, wenn der Pflichtige über eine Deckungslücke in der 2. Säule verfügt. Dieser fiktive Einkaufsbetrag errechnet sich nach dem durchschnittlichen selbständigen Nettoerwerbseinkommen (ohne Liquidationsgewinn) der letzten fünf Jahre, multipliziert mit 15% sowie der Anzahl Jahre zwischen dem 25. Altersjahr und dem Liquidationsjahr. Im Maximum beträgt der fiktive Einkauf 835’200 Franken. Der fiktive Einkaufsbetrag wird gleich besteuert wie eine Auszahlung aus der 2. Säule. Der diesen Betrag übersteigende Liquidationsgewinn wird als Restbetrag bezeichnet. Dieser wird zum Steuersatz von einem Fünftel des Restbetrages besteuert, mindestens zu 2% beim Bund.
Gewerkschaften gründen Pensionskassen-Netzwerk
Der SGB schreibt in einer Mitteilung: “Nirgendwo verfügen die Arbeitnehmenden über mehr gesetzliche Mitspracherechte als in der beruflichen Vorsorge. Die höchsten Organe aller Schweizer Pensionskassen sind streng paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer besetzt. Diese Parität ist zum Teil auch mit Problemen verbunden, gerade da es sich bei der beruflichen Vorsorge um ein äusserst komplexes Themenfeld handelt. Ausbildung, Information und Austausch unter den Stiftungsräten sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende paritätische Verwaltung der Vorsorgegelder. Zur Förderung dieser Angebote haben sich jetzt 14 Arbeitnehmerorganisationen zum Gewerkschaftlichen Netzwerk 2. Säule (Verein PK-Netz) zusammengeschlossen.
Das PK-Netz hat zum Ziel, die Parität zu stärken und die Arbeitnehmerdelegierten in den Organen der Pensionskassen zu vernetzen. Mit Bildungsveranstaltungen und Diskussionsabenden, mit einem regelmässig erscheinenden Newsletter und einer Internetplattform sowie mit ganztägigen Thementagungen sollen Mitglieder von Stiftungsräten und Vorsorgekommissionen angesprochen werden. Das PK-Netz ist online unter www.pk-netz.ch erreichbar.
Mitglieder: Gewerkschaft Unia, Syna, KV (Käufmännischer Verband), LCH (Lehrerinnen und Lehrer Schweiz), SEV (Schweizerischer Eisenbahner- und Verkehrspersonalverband), Gewerkschaft Kommunikation, vpod (Verband des Personals öffentlicher Dienste), VSPB (Verband Schweizerischer Polizeibeamter), Comedia, Transfair, PBV (Personalverband des Bundes), SBPV (Schweizerischer Bankpersonalverband), BSPV (Bernischer Staatspersonalverband), Kapers (Gewerkschaft des Schweizerischen Kabinenpersonals). Präsident ist Urs Eicher.
SP-Parteiprogramm: Wünsche an die 2. Säule
Am ordentlichen Parteitag der SP vom 30./31.10.2010 wurde das neue Parteiprogramm verabschiedet. Im Zentrum stehen – wie schon im ersten Entwurf – die “Überwindung des Kapitalismus” und die Einführung des “demokratischen Sozialismus”. Zudem sollen rasch Beitrittsverhandlungen mit der EU aufgenommen werden. Die Forderung nach einem “unverzüglichen Beitritt” wurde hingegen abgelehnt. Nur knapp – 188:196 Stimmen – unterlag ein Antrag der SP des Kt. Jura nach Einführung der 4 Tage-Woche (kein Tippfehler!!). Zum Thema berufliche Vorsorge heisst es im Programm:
In Sozialversicherungen, namentlich Pensionskassen, kommen riesige Vermögenswerte zusammen. In den Stiftungsräten vieler Pensionskassen sind die Arbeitnehmenden paritätisch vertreten. Sie verfügen damit über
ein bisher noch nie da gewesenes wirtschaftliches Machtpotenzial, denn Pensionskassen können sich mittels Beteiligung an Aktienkapital Einfluss auf die strategischen Entscheidungen von Unternehmen verschaffen. Es braucht eine gezielte Ausbildung der Stiftungsratsmitglieder und gesetzliche Verpflichtungen, damit solche Kapitalien nur in sozial verantwortungsvolle und ökologisch nachhaltige Unternehmen investiert werden. Namentlich soll dieses Kapital zur Finanzierung von Unternehmen des Service public und öffentlicher Infrastrukturaufgaben herangezogen werden. Die Verzinsung soll möglichst konstant erfolgen und die Finanzierung der vereinbarten Sozialleistungen sicherstellen.
OECD-Bericht zum Schweizer Arbeitsmarkt
Die OECD hat ihren Bericht "Aktivierungspolitik im Schweizer Arbeitsmarkt" veröffentlicht und zeichnet insgesamt ein positives Bild der Schweizer Arbeitsmarktpolitik. Herausforderungen werden vorwiegend bei der Zusammenarbeit zwischen den involvierten Institutionen geortet.
