BS_3Das Basler Universitätsspital, das Felix Platter-Spital und die Psychiatrische Klinike sollen mit der Revision des kantonalen Spitalgesetzes in öffentlich-rechtliche Anstalten im Kantonseigentum umgewandelt werden. Anlass ist neues Bundesrecht, namentlich die 2012 landesweit kommende, neue Spitalfinanzierung.

Knackpunkt der Vorlage waren die Anstellungsbedingungen und die Pensionskasse. Mit Stichentscheid des CVP-Ratspräsidenten folgte der Grosse Rat in der Detaildebatte den Anträgen der bürgerlichen Mehrheit der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) und nicht, wie von der SP beantragt, jenen der Regierung.

Den einen Pol der harten Kontroverse markierten SP und Grünes Bündnis. Sie bestanden auf öffentlich-rechtlichen Arbeitsverträgen, welche die Bedingungen des kantonalen Personal- sowie des Lohngesetzes festschreiben sollten. Dies entsprach im Wesentlichen dem Wunsch der Regierung. Die Ratsrechte hingegen pochte auf privatrechtliche Verträge respektive Gesamtarbeitsverträge (GAV). Sie forderte maximale Flexibilität für die Spitäler im künftigen Wettbewerb; sonst würden letztlich die lokale Gesundheitsversorgung und der Forschungsstandort leiden.

In der Schlussabstimmung nach fast acht Stunden Debatte kam die Spitalgesetzrevision mit 50 gegen 16 Stimmen bei 24 (zumeist linken) Enthaltungen durch. Das Personal kann in der Kantons-Pensionskasse bleiben und bekommt öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge, die allerdings nicht dem kantonalen Lohngesetz entsprechen müssen. Die SVP verzichtet auf das im Vorfeld angedrohte Referendum. Der VPOD entscheidet am Dienstagabend über das angedrohte Referendum. Es scheint wahrscheinlich.

 Baz