Die traditionell gut besuchten Informationstage der Zürcher BVG-Aufsicht haben am 13.1. ihre Premiere erlebt. Ein wichtiger Block bilden die Referate zur Strukturreform mit den umstrittenen Ausführungsbestimmungen. Erich Peter, Chef der ZH-Aufsicht, stellte die Neuerungen aus Sicht der kantonalen Direktaufsicht (DA) dar. Deutlich wurde, dass die Reform mit der Installation der Oberaufsichtskommission (OAK) sich wohl nicht ganz problemlos realisieren lässt. Die kantonalen Aufsichtsämter stossen sich an den Kosten der Oberaufsicht mit gut 7 Mio. Franken, denen der (bisherige) Aufwand bei den Kantonen von 13 Mio. gegenübersteht. Sowohl die Kosten wie auch die personelle Ausstattung der OAK werden als übertrieben erachtet. Peter betonte, dass bei den Kantonen die eigentliche Erfahrung und das Wissen aus der direkten Aufsicht liege und die OAK darauf achten müsse, durch eine gute Zusammenarbeit dieses nutzen zu können. Die kantonalen Ämter sehen sich selbst neu einer Aufsicht unterstellt, was möglicherweise nicht leicht zu verdauen ist. Markus Lustenberger von der Zentralschweizer Aufsicht hat dafür das Bild der “Vögte und der Untertanen” geprägt. Zürich plant eine Aufstockung des Personalbestands um 6 Mitarbeiter, wozu als Wunsch auch ein PK-Experte gehört, falls man sich diesen denn auch leisten könne.
Die Strukturreform wird den Revisionsstellen zahlreiche neue Aufgaben bringen. Sie stehen deshalb unter dem Generalverdacht, als Profiteure jede denkbare Verkomplizierung bei der Prüfung zu unterstützen. Bruno Christen, der die Neuerungen aus Sicht der Treuhand-Kammer beurteilte, war offenbar bestrebt, diesen Verdacht zu zerstreuen. Christen kritisierte eine Reihe von Punkten bei den Verordnungsentwürfen mit einigen unmissverständlichen Bemerkungen. Dass etwa die Revisionsstelle beim Thema Loyalität quasi geschäftsführende Funktionen übernehmen solle, bezeichnete er als systematisch falsch und die Bestimmungen in der Verordnung als nicht gesetzeskonform. Insgesamt kommen mit der Reform drei neue Elemente auf die Revisionsstellen zu. Es sind dies Ueberschussbeteiligung, Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden und das Meldewesen der VE. Der letztgenannte Teil war für Christen schon im Gesetz kaum nachvollziehbar, die Ausführungsbestimmungen seien noch schwerer verständlich und er drohte den Kassen monatliche Prüfungen an, um den Vorschriften genüge zu tun. Weniger auf der humoristischen Schiene befürchtet er, dass mit dem wachsenden Administrativaufwand patronale Stiftungen bald der Geschichte angehören könnten. Und wenig Freude hat er auch an der Aufnahme der IKS in die BVV2, für Christen ein “Damoklesschwert”. Insgesamt, so Christen, würden wohl an Gesetz und Verordnung Erwartungen geknüpft, die sich kaum erfüllen dürften, da sei ein “Gap” zu erkennen. Der Abbau der Eigenverantwortlichkeit bei den VE werde von der Treuhand-Kammer keinesfalls begrüsst.
Martin Kaiser, Vizedirektor des BSV, hat sich in Zürich zu aktuellen Fragen der Beruflichen Vorsorge geäussert. Wie es seine Aufgabe war, hat er den Verordnungsentwurf gegen die diversen Angriffe verteidigt, dabei allerdings nicht erkennen lassen, dass man in Bern die Vorbehalte ernst nimmt. Zu den Befürchtungen Christens bezüglich der Aufnahme der IKS in die BVV2 bemerkte er, dass eine gutes IKS die Revisionskosten markant verringern könne. Womit scheinbar die wahren Motive der Treuhand-Kammer offengelegt sind.