Eidg_14Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt gemäss Pressemitteilung die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr ’06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes insbesondere auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.7%. Ausserdem berücksichtigt er die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen. Diese waren im ersten Halbjahr 2006 ungenügend. Der Pictet BVG-Index 93, welcher einen Aktienanteil von rund 25% besitzt, weist in diesem Zeitraum eine Performance von minus 1.85% auf. Diese eher negative Entwicklung wird auch im Performancevergleich von Watson Wyatt sichtbar, welcher von einer Performance der Vorsorgeeinrichtungen von minus 0.3% im ersten Halbjahr ’06 ausgeht.

Der Bundesrat hat laut Mitteilung bei seiner Entscheidung die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge mitberücksichtigt, welche an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2006 mit einer Mehrheit von 13 zu 6 Stimmen beschlossen hatte, dem Bundesrat die Beibehaltung des bisherigen Mindestzinssatzes von 2.5% zu empfehlen.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2.5 %