Die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Schaffhausen soll auf den 1. Januar 2007 auf den Kanton Zürich übertragen werden. Die Regierungen der Kantone Schaffhausen und Zürich haben zu diesem Zweck eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Aufsicht über die klassischen Stiftungen verbleibt nach wie vor im Kanton Schaffhausen. Die Parlamente müssen der Vereinbarung noch zustimmen.

Im vergangenen Jahr hatten 78 Vorsorgeeinrichtungen ihren Sitz im Kanton Schaffhausen. Es werden die gleichen Gebühren wie für die Zürcher Vorsorgeeinrichtungen erhoben. Die Haftung für allfällige Schäden, die durch die Aufsichtsausübung entstehen, liegt ausschliesslich beim Kanton Zürich. Mit der Übertragung der Aufsichtsaufgaben will der Kanton Schaffhausen die Bestrebungen des Bundes um, die Aufsichtsstrukturen gesamtschweizerisch zu straffen und regionale Modelle anzustreben, unterstützen. Für Schaffhausen kamen sowohl das Projekt "BVG-Aufsicht Ostschweiz" als auch die Übertragung der Aufgabe an den Kanton Zürich in Frage. Für Schaffhausen überwiegen jedoch die Vorteile der Zürcher Lösung. Hauptvorteil sei die grössere Kundenfreundlichkeit.
Mitteilung SH