Die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Schaffhausen soll auf den 1. Januar 2007 auf den Kanton Zürich übertragen werden. Die Regierungen der Kantone Schaffhausen und Zürich haben zu diesem Zweck eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Aufsicht über die klassischen Stiftungen verbleibt nach wie vor im Kanton Schaffhausen. Die Parlamente müssen der Vereinbarung noch zustimmen.
Im vergangenen Jahr hatten 78 Vorsorgeeinrichtungen ihren Sitz im Kanton Schaffhausen. Es werden die gleichen Gebühren wie für die Zürcher Vorsorgeeinrichtungen erhoben. Die Haftung für allfällige Schäden, die durch die Aufsichtsausübung entstehen, liegt ausschliesslich beim Kanton Zürich. Mit der Übertragung der Aufsichtsaufgaben will der Kanton Schaffhausen die Bestrebungen des Bundes um, die Aufsichtsstrukturen gesamtschweizerisch zu straffen und regionale Modelle anzustreben, unterstützen. Für Schaffhausen kamen sowohl das Projekt "BVG-Aufsicht Ostschweiz" als auch die Übertragung der Aufgabe an den Kanton Zürich in Frage. Für Schaffhausen überwiegen jedoch die Vorteile der Zürcher Lösung. Hauptvorteil sei die grössere Kundenfreundlichkeit.
Mitteilung SH

Der Bundesrat hat Monica Mächler, Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Zurich Financial Services, zur neuen Direktorin des Bundesamts für Privatversicherungen BPV ernannt. Sie folgt auf Herbert Lüthy, der auf Ende 2006 in den Ruhestand tritt. Monica Mächler wird ihr Amt am 1. Januar 2007 antreten. Dr. iur. Monica Mächler (Jahrgang 1956) ist bei der Zurich Financial Services als Group General Counsel und Leiterin des Verwaltungsratssekretariats tätig. In dieser Funktion ist sie Mitglied der erweiterten Konzernleitung (Group Management Board) des international ausgerichteten Finanzdienstleistungsunternehmens. Monica Mächler war Mitglied in verschiedenen Expertenkommissionen des Bundes, so in der Expertenkommission Zimmerli zur Umsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung, in der Expertenkommission Zufferey zur Finanzmarktaufsicht sowie in der Expertenkommission Schnyder zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes. An der Universität Zürich betreut sie im Rahmen des Nachdiplomstudiums für internationales Wirtschaftsrecht (LLM) zudem eine Lehrveranstaltung zu Verträgen des internationalen Versicherungsgeschäfts. Monica Mächler ist Autorin zahlreicher Publikationen zu aktuellen Fragen des Versicherungs- und Finanzmarktrechts.
Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende festhalten. Er hat einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altergutschriften gutgeheissen, der zum Schluss kommt, die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Dies weil eine Änderung eine lange Übergangfrist erfordere und der Wechsel auf ein anderes System mit hohen Übergangskosten verbunden wäre. Zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmer sollen andere Massnahmen ergriffen werden. Mit der nächsten BVG-Revision will der Bundesrat durchsetzen, dass der letzte gültige Lohn in der zweiten Säule weiter versichert werden kann, auch wenn das Salär wegen einer Verkürzung der Arbeitszeit oder wegen eines Funktionswechsels zurückgeht. Auch sollen die Altersgutschriften nach 65 akkumuliert werden können. Der Bericht wurde aufgrund zweier Postulate erstellt.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt gemäss Pressemitteilung die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr ’06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.
Der Bundesrat steht dem Vorschlag für eine Säule 3c grundsätzlich positiv gegenüber. Eine entsprechende Motion wurde von der FDP eingereicht. Dieses Modell setzt gemäss Einschätzung des Bunderates "die richtigen Anreize; es kann eine sinnvolle Ergänzung der Neuregelung der Pflegefinanzierung darstellen, wie sie zur Zeit vom Parlament diskutiert wird. Allerdings bedarf dieses Modell noch einer vertieften Abklärung, bevor der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten kann. Zuerst müssen also noch die Modalitäten dieses Modells und dessen Auswirkungen näher geprüft werden. Dabei wird auch zu klären sein, wie eine Säule 3c nicht nur einem kleinen Kreis der Bevölkerung, sondern einer möglichst grossen Anzahl von Personen zugänglich gemacht werden kann. Je nach Ergebnis dieser Prüfung wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen," heisst es in der Antwort des Bundesrates.