Verwaltungsratspräsident und CEO Erich Walser tritt auf Ende August 2007 als CEO der Helvetia Gruppe zurück. Zu seinem Nachfolger ernennt der Verwaltungsrat Stefan Loacker, heutiger CEO der Helvetia Österreich. Roland Geissmann, CFO und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung Gruppe, tritt auf eigenen Wunsch per Mitte Jahr von seinen Funktionen zurück. Damit vollzieht die Helvetia einen von langer Hand geplanten Generationenwechsel auf oberster operativer Führungsebene.
Mitteilung Helvetia
pwirth
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Nestlé to streamline Group pension fund management
Nestlé S.A. has set up a new, wholly-owned subsidiary to manage the Group’s pension fund assets, which amounted to some CHF 25 billion at the end of 2005. From 1 January 2007, Nestlé Capital Advisers, the new Swiss-based company, will have a strategic advisory role and be a one-stop-shop for any services required by Nestlé pension funds around the world. Nestlé Capital Advisers‘ CEO will be Jean-Pierre Steiner, who will also continue as Nestlé’s corporate pension and risk director.
In addition, Nestlé Capital Advisers has established Nestlé Capital Management, an operational asset management arm based in London, fully authorised and regulated by the UK Financial Services Authority. Nestlé Capital Management will start operations from 1 January 2007, with 15 investment managers and a compliance officer.
Nestlé
PK Basel-Stadt: Strafverfahren bleibt einestellt
Das Strafverfahren gegen vier teils ehemalige Angestellte der Basler Finanzverwaltung wegen umstrittener Pensionskassentransaktionen bleibt eingestellt: Die Finanzkommission des Grossen Rats verzichtet auf einen Weiterzug.
Die Kommission hatte Strafanzeige eingereicht, als sie Milliardenverluste der Pensionskasse Basel-Stadt untersuchte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber ein, was auf einen Rekurs hin auch das Strafgericht bestätigte. Nun verzichtet die Kommission auf weitere Rechtsmittel, wie sie mitteilte.
Im Wesentlichen kommt die Rekurskammer zum Schluss, dass trotz einer zum Teil «disproportionalen Verteilung von Finanzmarktgewinnen eine systematische und böswillige Benachteiligung der PKBS» nicht ersichtlich ist. Sie gewinnt vielmehr – mit Verweis auf das Gutachten – teilweise den «Eindruck eines mangelnden Sensoriums und eines Informalismus». Dies zeigt der Finanzkommission einmal mehr, dass die Corporate Governance bei FIWA und PKBS damals ungenügend war.
Kanton Basel-Stadt: Medienmitteilungen
Teilrevision der Insiderstrafnorm
Der Bundesrat hat am 8.12.06 die Botschaft zur Revision der so genannten Insiderstrafnorm an das Parlament verabschiedet. Darin beantragt er die ersatzlose Streichung der Ziffer 3 des Artikels 161 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Bestimmung schränkt die Insidertatsache zu stark ein und hat sich deshalb als zu wenig griffig erwiesen. Nicht unter die Insider-Strafnorm fallen damit beispielsweise Wertschriftenverkäufe, die im Vorfeld einer Gewinnwarnung getätigt werden, um einen zu erwartenden Kursverlust abzufedern. Mit dieser Streichung wird das Verbot des Ausnützens vertraulicher Tatsachen auf jegliche kursrelevanten Insidertatsachen ausgedehnt.
EFD – Teilrevision der Insiderstrafnorm
Botschaft
Im Zusammenhang mit der unbestrittenen Teilrevision der Insiderstrafnorm wird zurzeit auch verschiedentlich eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs gefordert. Diese Fragen betreffen nicht nur das Strafrecht, sondern auch die Börsengesetzgebung. Eine solche grundsätzliche Überprüfung sowie die Ausarbeitung von weiteren Massnahmen sind jedoch komplex und bedingen einen grösseren Zeitaufwand. Deshalb hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement EFD am 29. September 2006 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD den Bedarf für eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs inklusive der Zuständigkeiten zu deren Verfolgung abzuklären.
Am 29. September 2006 hatte der Bundesrat entschieden, die Revision der Insiderstrafnorm aus der Vorlage zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei herauszulösen und beschleunigt zu behandeln. In der Vernehmlassung wurde die vorgeschlagene Aufhebung von Ziffer 3 des Artikels 161 StGB einhellig begrüsst. Die Massnahmen zur Umqualifizierung gewisser Insiderdelikte sowie der Kursmanipulation vom Vergehen zum Verbrechen (Vortat zur Geldwäscherei) sollen wie ursprünglich vorgesehen im Rahmen der GAFI-Vorlage umgesetzt werden. Diese Vorlage soll dem Parlament Mitte 2007 unterbreitet werden.
Aon launches insurance for UK pension funds
Brokerage and risk management consultant Aon Ltd said it has launched a insurance deal for UK pension funds to pay out cash if a sponsor firm goes bust, part of a trend in the retirement industry.
Reuters.com
Nestlé strafft Verwaltung ihrer Pensionskassen
Die Nestlé SA, Vevey, gründet eine Tochtergesellschaft zur Verwaltung der Pensionskassengelder der Gruppe. Die in der Schweiz ansässige Gesellschaft Nestle Capital Advisers soll ab 1. Januar 2007 eine strategische Beraterrolle übernehmen, teilte das Unternehmen mit. Zudem sei sie Anlaufstelle für alle von Nestlé-Pensionskassen weltweit benötigten Dienstleistungen. Ende 2005 beliefen sich die Pensionskassengelder auf rund 25 Mrd CHF.
Unternehmensmeldungen FAZ.NET
CS: Licht und Schatten der Pensionskassen
Die schweizerischen Pensionskassen sind dieses Jahr zum grossen Medienthema geworden. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass nicht über sie berichtet wird. Nach einem medial hitzigen Sommer beleuchtet eine Studie die Stärken und Schwächen der hiesigen Pensionskassen. An einer Podiumsdiskussion liess die Credit Suisse Experten zu Wort kommen.
Credit Suisse emagazine
CS-Studie: Rentenalter – Ein Tabu auf dem Prüfstand
Die Schweiz steht vor einer alten Herausforderung: die langfristige Finanzierung unserer Altersvorsorge. Nebst Massnahmen auf der Finanzierungsseite gehören dazu Reformen bei den Leistungen. Obwohl es um das Thema "Rentenalter" in letzter Zeit ruhiger geworden ist, beurteilt das Economic Research der Credit Suisse in einer Studie verschiedene Lösungen.
Das Economic Research schreibt dazu: "Wir müssen von der Vorstellung Abschied nehmen, dass die Arbeit bis zur Pensionierung nur im angestammten Beruf, in der gleichen Funktion und beim gleichen Arbeitgeber erfolgen kann." Im Gegenzug müssten Arbeitgeber Anreize setzen, um die ältere Bevölkerungsgruppe für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu erhalten. Die Studie kommt zum Schluss: "Das offizielle Rentenalter erhöhen respektive die Lebensarbeitszeit verlängern bleibt ein wichtiges Thema."
Credit Suisse emagazine
NR: Publica ohne Rentnerkasse
Die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse zur Sicherung der Pensionskasse des Bundes, Publica, ist definitiv gescheitert. Der Nationalrat lehnte den Vorschlag des Bundesrats trotz heftigem Widerstand der Linken mit 96 gegen 60 Stimmen ab und sprach sich für eine Einmaleinlage von ungefähr 900 Millionen Franken zur Finanzierung des fehlenden Deckungskapitals aus.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz bedauerte diesen Entscheid. Die Rentnerkasse wäre die finanz- und sozialpolitisch bessere Lösung als der Beschluss des Ständerates, das fehlende Deckungskapital der Rentner mit einer Einmaleinlage von 900 Millionen Franken zu finanzieren. Doch werde der Ständerat nicht umzustimmen sein.
Die Rentnerkasse sei ein personalpolitisches Meisterstück, von dem die Aktiven und die Rentner profitieren würden, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde der Bund die 900 Millionen nie einschiessen müssen. Der Nationalrat solle daher bei seinem befürwortenden Entscheid bleiben. Kurt Fluri (FDP/SO) entgegnete, mit der Rentnerkasse werde die gesetzlich verlangte Solidarität zwischen Aktiven und Rentnern verletzt. Es entstünde zudem ein gefährliches politisches Präjudiz für die Pensionskassen von SBB, PTT oder Ascoop. Mit 96 zu 60 Stimmen folgte der Nationalrat dem Ständerat.
Nichts zu reden gab das Kernstück der Revision – der Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat: Statt 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes entspricht die Rente künftig dem individuell angesparten und verzinsten Kapital aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen.
Amtliches Bulletin (Internet export)
Interpellation Forster (SR) zur Aufsicht: Bestehende Vorschriften genügen
Der Ständerat hat am 5.12. die Interpellation Forster (Aufsicht) mit der Antwort des Bundesrates behandelt. Erika Forster erwähnte das Hearing, das die Kommission des SR zur Frage einer Verschärfung der Aufsichtsvorschriften (Offenlegungspflicht) durchführte und betonte, dass die Teilnehmer (Sozialpartner, ASIP, Aufsicht, Banken) in "seltener Einmütigkeit" die Notwendigkeit neuer Vorschriften verneinten. Es gehe lediglich darum, die bestehenden Gesetze auch wirklich anzuwenden. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die Interpellation hingegen neue und verschärfte Vorschriften in Aussicht gestellt.
BR Couchepin führte im SR aus, dass der Bundesrat im Sommer unter dem Eindruck der "schockierenden" Presseberichte gestanden sei. Er werde jedoch mit seinen Vorschlägen, welche im Rahmen der Strukturreform behandelt werden sollen, nicht weiter gehen als nötig. Dass aber trotz der Ergebnisse der Untersuchungen bei den involvierten Pensionskassen neue Vorschriften in Vorbereitung sind, lässt sich aus dem abschliessenden Satz von Couchepin ableiten, in welchem er etwas kryptisch bemerkte: "Nous n’irons pas plus loin que nécessaire, mais je crois quand même qu’il est souhaitable que l’on renforce ces dispositions, qui se sont montrées inefficaces dans ce sens que les institutions elles-mêmes n’ont pas été en mesure de faire suffisamment pression sur leurs gérants, de leur imposer assez de règles pour que les apparences de mauvaise séparation des intérêts privé et public soient sauvegardées."
Amtliches Bulletin (Internet export)
Interpellation SVP: Sollen Arbeitgeber künftig für patronale Wohlfahrtsfonds büssen?
In der von der SVP eingereichten Interpellation heisst es: «Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat eine Jahrzehnte alte Praxis umgestossen, indem es patronale Wohlfahrtsstiftung mit reinen Ermessensleistungen nicht länger als Einrichtungen der beruflichen Vorsorge betrachtet. In der Folge unterstellt es Leistungen aus solchen Stiftungen der AHV-Beitragspflicht. Das BSV fordert die Ausgleichskassen sogar auf, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge auf diesen Leistungen nicht bei den Fonds, sondern bei den Arbeitgeberfirmen zu erheben. Die Praxisänderung wird zudem rückwirkend angewandt.» Die SVP wendet sich gegen die Praxis und fragt den Bundesrat nach seiner Meinung und die aus der neuen Situation sich ergebenden Konsequenzen.
Interpellation SVP
Motion SVP: Anpassung der Zwangsabgabenquote an die OECD-Standards
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Definition der Zwangsabgabenquote und Staatsquote an die in der OECD-Standards anzupassen. Sämtliche Zwangsabgaben an den Staat sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.3590
Höheres Rentenalter für Aargauer Staatspersonal
Der Grosse Rat hat zur Revision des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (APK) erste Entscheide im Sinne der Regierung und der vorberatenden Kommission gefällt. Das Rentenalter für die Staatsangestellten und die Lehrpersonen steigt von 63 auf 65 Jahre; dies beschloss der Rat mit 93 gegen 63 Stimmen. Als einzige Partei votierte die SP für die bisherige Alterslimite, und sie scheiterte auch mit dem Antrag für 64 Jahre.
NZZ Online
UK: Membership of defined benefit pension schemes continues to fall
Membership of employer-sponsored defined benefit pension schemes fell from 39 per cent to 35 per cent of employees between 2004 and 2005, according to data released today by the Office for National Statistics. In 1997, when records began, the figure was 46 per cent.
News Release
Parlamentarische Initiative SGK-NR: Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
Wechselt ein Arbeitgeber die Pensionskasse, muss vorher klar sein, wo die Rentner weiter versichert sein werden. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Revision der Beruflichen Vorsorge (BVG) unterstützt. Mit der Bestimmung soll verhindert werden, dass Rentnerinnen und Rentner zwischen Stuhl und Bank fallen. Die Schliessung der Gesetzeslücke ist in beiden Räten unbestritten. In der laufenden Legislatur hatten Ständerat wie auch Nationalrat die Vorlage im Grundsatz bereits gutgeheissen. In der Debatte vom Dienstag ging es um kleinere, zum Teil redaktionelle Differenzen mit dem Nationalrat, die aber nicht ausgeräumt werden konnten.
Weiter war in den Räten bereits beschlossen worden, dass ein Arbeitgeber bei substanziellen Änderungen im Vertrag mit der Pensionskasse neu über ein Recht auf Kündigung verfügt. Dies ist eine Reaktion auf das so genannte Winterthur-Modell, das 2003 zu heftigen Kontroversen geführt hatte.
Als substanzielle Änderungen gelten namentlich die Erhöhung der Beiträge um mindestens 10 Prozent in drei Jahren und eine Senkung des Umwandlungssatzes, die für die Versicherten zu einer Senkung der Altersleistung um mindestens 5 Prozent führt.
Amtliches Bulletin (Internet export)
