Arbeitgeber_3Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt den Entscheid des Bundesrats, der die Entwicklung der Rendite marktgängiger Anlagen – insbesondere der Bundesobligationen – sowie der Aktienanleihen und Liegenschaften in vorsichtiger Weise berücksichtigt. Damit ermöglicht es die Landesregierung denjenigen Vorsorgeeinrichtungen, die sich in einer angespannten finanziellen Lage befinden, wieder nötige Reserven zu bilden. Gut gehende Vorsorgeeinrichtungen können die Altersguthaben ihrer Versicherten zu einem  Satz von über 2,5 % verzinsen; die entsprechenden Entscheide liegen in der Verantwortung der paritätischen Stiftungsräte, heisst es in einer Mitteilung des Schweiz. Arbeitgeberverbandes.
Schweizerischer Arbeitgeberverband