Eidg_15Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende festhalten. Er hat einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altergutschriften gutgeheissen, der zum Schluss kommt, die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Dies weil eine Änderung eine lange Übergangfrist erfordere und der Wechsel auf ein anderes System mit hohen Übergangskosten verbunden wäre. Zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmer sollen andere Massnahmen ergriffen werden. Mit der nächsten BVG-Revision will der Bundesrat durchsetzen, dass der letzte gültige Lohn in der zweiten Säule weiter versichert werden kann, auch wenn das Salär wegen einer Verkürzung der Arbeitszeit oder wegen eines Funktionswechsels zurückgeht. Auch sollen die Altersgutschriften nach 65 akkumuliert werden können. Der Bericht wurde aufgrund zweier Postulate erstellt.
Bundesrat verabschiedet Bericht
Text des Berichtes

Aufgrund zweier Postulate von Barbara Polla (BVG. Förderung von Arbeitsplätzen von über 55-Jährigen, 02.3208) und der CVP-Fraktion (ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften, 05.3651) hat das Bundesamt für Sozialversicherungen einen Bericht über mögliche alternative Altersgutschriftenmodelle und deren finanzielle Auswirkungen erstellt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das mit den beiden Postulaten angestrebte Ziel, die Beteiligung älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt zu erhöhen, mit einer anderen Staffelung der Altersgutschriften nicht erreicht werden kann. Dieses Ziel soll vielmehr durch entsprechende Anpassungen in der 2. Säule erreicht werden, mit welchen sich der längere Verbleib älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt lohnen soll. Die entsprechenden Änderungen werden im Rahmen der 11. AHV-Revision (flexibler Vorbezug der BVG-Altersrente und Rentenaufschub analog zur AHV; freie Wahl zwischen Altersrente und Freizügigkeit vor dem ordentlichen Rentenalter) und der nächsten BVG-Revision (Weiterversicherung des bisherigen Lohnes in der 2. Säule bei Reduktion des Salärs infolge Arbeitszeitreduktion oder Funktionswechsel, Akkumulation von Altersgutschriften nach 65) umgesetzt.