China will issue two laws to regulate the management of its social security funds in the wake of a number of scandals in the sector, according to officials from the Ministry of Labour and Social Security.
China to draft laws on pension fund management
pwirth
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London tightens grip as European hedge funds boom
Less stellar returns over the past couple of years have done little to brake the enthusiasm of European hedge fund managers and their institutional investors, with both the number of new fund launches and the level of total fund assets run by European managers setting new records in the first half of 2006. And as the industry grows in size, London’s grip as the undisputed centre of the continent’s hedge fund management industry continues to tighten.
Hedge Fund News | HedgeWeek | HedgeMedia
Deuxième pilier menacé? La justification de Berne
Yves Rossier, directeur de l’Office fédéral des assurances sociales, revient sur la décision de baisser le taux de conversion des rentes du deuxième pilier.
24heures en ligne – www.24heures.ch – LPP OFAS 251106
Zusatzfinanzierung der IV. Nationalratskommission entscheidet im Januar
Die Zusatzfinanzierung der defizitären und hochverschuldeten Invalidenversicherung (IV) ist noch nicht spruchreif. Die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates wartet auf konkrete Anträge und will im Januar entscheiden.
Medienmitteilung
Keine Hinweise auf Gesetzeverstösse bei den PKs von Coop und Roche
Die Abklärungen der Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt im Zusammenhang mit der Swissfirst Transaktion haben keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben. Es konnten weder zeitgleiche Investitionen in Swissfirst Papiere noch unrechtmässige Vermögensvorteile nachgewiesen werden. Die aufsichtsrechtliche Untersuchung der baselstädtischen Aufsichtsbehörde der Vorgänge rund um die Swissfirst Transaktion wird daher abgeschlossen. Die kantonale Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht hatte die Untersuchung durchgeführt, da auch Vorsorgeeinrichtungen des Kantons Basel-Stadt von den Transaktionen betroffen sind.
Kanton Basel-Stadt: Medienmitteilungen
Aus Swissfirst wird Bellevue Group
Die Swissfirst schreibt in einer Pressemitteilung: «Die Swissfirst Gruppe hat die Eckpfeiler ihrer strategischen Neuausrichtung festgelegt. Sie wird sich inskünftig unter dem Namen Bellevue Group als an der SWX Swiss Exchange kotierte Publikumsgesellschaft auf Asset Management, Brokerage und Corporate Finance konzentrieren. Das Private Banking der Gruppe wird nach dem „Best Owner“-Prinzip veräussert. Trotz schwieriger Umstände hat die Swissfirst Gruppe auch im 3. Quartal 2006 ein ansprechendes Resultat erzielt.»
Mitteilung Swissfirst
NZZ online
Angestellte Schweiz gegen Anpassung des Umwandlungssatzes
Der Vorschlag des Bundesrates zur Anpassung des Umwandlungssatzes ist für den Verband der Angestellten Schweiz «so nicht akzeptabel. Sie teilen den Pessimismus des Bundesrates bezüglich der zu erwartenden Rendite auf dem Rentenkapital nicht und fragen sich, ob der Bundesrat nicht einmal mehr an die Wirtschaft im eigenen Lande glaubt. Es gibt für die Angestellten Schweiz keinen Grund, nur von einer langfristig erzielbaren Rendite von 2,5% auszugehen», heisst es in einer Pressemitteilung.
Presseportal.ch:
Ex-Manager der Pensionskasse von Siemens Schweiz angeklagt
Die Schmiergeldaffäre gegen den ehemaligen Pensionskassen-Manager von Siemens Schweiz weitet sich aus. Die Pensionskasse hat bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine weitere Strafanzeige gegen den inzwischen entlassenen Anlagechef eingereicht.
NZZ Online
New EU pensions portability draft text published
The Finnish presidency of the European Union has drafted a new text of the proposed directive on pensions portability, in a bid to meet some of the concerns expressed by Member States.
New EU pensions portability draft
Beobachter: PKs – Wissen die, was sie tun?
Stiftungsräte von Pensionskassen bilden sich weiter und fühlen sich nur selten überfordert. Dies zeigt eine Beobachter-Umfrage. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit, schreibt der Beobachter.
Wissen die, was sie tun?
Expertenbericht empfiehlt Revision des Arbeitslosen- versicherungsgesetzes

Eine Expertenkommission empfiehlt dem Bundesrat eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) mit Anpassungen auf der Beitrags- und der Leistungsseite.
Das AVIG verlangt, dass der Bundesrat innert Jahresfrist eine Gesetzesrevision vorlegt, wenn der Schuldenstand des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) Ende des Jahres die Darlehensobergrenze erreicht. Diese Schwelle liegt bei 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, was gegenwärtig 5,6 Milliarden Franken entspricht. Damit die Verschuldung bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision in Grenzen gehalten werden kann, erhöht der Bundesrat vorgängig den ordentlichen Beitragssatz von 2,0 Lohnprozenten um höchstens 0,5 Lohnprozente.
Damit die Mehrausgaben aufgefangen werden können, schlägt die Expertenkommission insbesondere vor, den ordentlichen Beitragssatz von 2,0 auf 2,3 Prozent zu erhöhen. Dies würde 690 Millionen Franken Mehreinnahmen generieren. Auf der Ausgabenseite empfiehlt sie verschiedene Massnahmen (z.B. dass arbeitsmarktliche Massnahmen keine Beitragszeit mehr für eine neue ALV-Entschädigung bewirken sollen), mit welchen jährlich zusätzlich 430 Millionen Franken eingespart werden könnten. Damit die aufgelaufenen Schulden von knapp 6 Milliarden Franken zurückbezahlt und ein Vermögen von 1 Milliarde Franken erwirtschaftet werden können, schlagen die Experten dem Bundesrat weiter vor, befristet den ordentlichen Beitragssatz auf mindestens 2,5 Prozent zu erhöhen und auf dem Einkommensteil von 106’800 bis 267’000 Franken den sogenannten Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent zu erheben.Die Meinungen in der Expertenkommission zu den einzelnen Vorschlägen sind geteilt; die Stossrichtung, insbesondere die Mischung von Massnahmen für Mehreinnahmen und Einsparungen wird jedoch von allen Mitgliedern mitgetragen.
Das EVD wird dem Bundesrat im Frühjahr 2007 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
www.news.admin.ch – Mitteilung
Expertenbericht
SGB: Bundesrat gibt Versicherern nach

Ebenso wie der Versicherungsverband kritisiert auch der Gewerkschaftsbund die Botschaft zum Umwandlungssatz. Allerdings aus entgegen gesetzten Gründen. Der SGB lehnt die Botschaft ab, weil nach seiner Meinung eine Senkung des Umwandlungssatzes nicht nötig sei. "Der SGB lehnt eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes im gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung beruht auf pessimistischen Renditeerwartungen, die sich bisher nicht bewahrheitet haben. Angesichts der grossen sozialpolitischen Bedeutung des Mindestumwandlungssatzes BVG – dieser und der Mindestzinssatz BVG sind für die Versicherten die einzigen Garantien für ein Mindestleistungsniveau in der obligatorischen beruflichen Vorsorge – ist ein überhastetes Vorgehen inakzeptabel.", schreibt der SGB.
Mitteilung SGB
Versicherungsverband kritisiert Botschaft zum Umwandlungssatz
Die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent bis 2011 geht nach Ansicht des Schweiz. Versicherungsverbands SVV zu wenig weit. Die steigende Lebenserwartung und die gesunkenen langfristigen Renditeerwartungen an den Finanzmärkten verlangen nach seiner Ansicht eine Reduktion auf 6,0 Prozent. Nur so könnedie systemfremde Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern gestoppt und die Stabilität der zweiten Säule gewährleistet werden.
Finanzökonomisch und biometrisch betrachtet müsste laut SVV der Umwandlungssatz sogar unter 6 Prozent liegen. Mit der steigenden Lebenserwartung muss einerseits das angesparte Kapital für eine immer längere Zeit ausreichen. Andererseits sind die langfristigen Renditeaussichten an den Finanzmärkten gesunken, womit auch die Erträge auf dem angesparten Alterskapital tiefer ausfallen. Der SVV geht von einem technischen Zinssatz von 3,35 Prozent aus.
Botschaft zur Senkung des Umwandlungssatzes verabschiedet

Der Bundesrat hat die Botschaft "Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es gilt, den auf längere Sicht deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge soll daher auf 6,4 Prozent per 1. Januar 2011 gesenkt werden.
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft stützt sich – wie schon
die Vernehmlassungsvorlage – auf die Empfehlungen der Eidgenössischen
Kommission für berufliche Vorsorge ab. Sie enthält im Wesentlichen
folgende Punkte:
- Der Mindestumwandlungssatz soll in vier Schritten ab 1. Januar 2008
bis zum Erreichen von 6,4% per 1. Januar 2011 gesenkt werden. Das
geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% per 1. Januar 2014 vor. - Das in der Verfassung vorgegebene Leistungsziel – BVG-Rente deckt
zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten
BVG-Lohns – kann auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht
werden. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, im Gesetz flankierende
Massnahmen vorzuschreiben. Es bleibt den Vorsorgeeinrichtungen jedoch
frei gestellt, kassenspezifische und ihrer Finanzlage angemessene
Lösungen zur Sicherstellung einer bestimmten Rentenhöhe zu ergreifen
und zu finanzieren. Genügende Reserven vorausgesetzt, ist auch die
Beibehaltung des bisherigen Umwandlungssatzes möglich. - Ein Bericht des Bundesrates ans Parlament im 5-Jahresrhythmus soll
es diesem ermöglichen, über die Höhe des Mindestumwandlungssatzes in
den Folgejahren zu entscheiden. Der Bericht wird sich insbesondere mit
der Entwicklung der wichtigsten Parameter des Umwandlungssatzes
befassen, nämlich mit dem technischen Zinssatz und der Lebenserwartung.
Er wird auch Angaben über die Einhaltung des Leistungsziels enthalten.
Der erste Bericht ist für 2009 geplant. - Das ordentliche Rentenalter in der beruflichen Vorsorge soll künftig automatisch an jenes in der AHV angepasst werden.
Die Gesetzesänderungen sollen auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten
Die Hälfte des Nettovermögens in der Beruflichen Vorsorge

Die finanziellen Forderungen der privaten Haushalte betrugen Ende 2004 1581 Mrd. Franken. Sie waren damit um 49 Mrd. Franken höher als im Vorjahr und übertrafen den bisherigen Höchstwert von Ende 2000 um 22 Mrd. Franken. Die Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensionskassen – rund drei Viertel davon stammen aus der zweiten Säule der Altersvorsorge – stiegen um 16 Mrd. auf 672 Mrd. Franken (Grafik). Die Einlagen bei Banken und bei PostFinance nahmen um 11 Mrd. Franken zu. Bei den Wertpapieren fällt die starke Zunahme der Anlagefondszertifikate auf (+23 Mrd. Franken). Auf Grund der Börsenentwicklung nahm auch der Wert der Aktien etwas zu. Bei den Schuldtiteln (Geld- und Kapitalmarktpapiere) setzte sich hingegen die rückläufige Tendenz fort.
baz.ch – Basler Zeitung Online
Mitteilung der SNB zur Finanzrechnung
