Womöglich wird das Volk das letzte Wort über die Revision der Bundespensionskasse Publica haben. Die Vertreter des Bundespersonals prüfen derzeit den Rückhalt für ein Referendum.
NZZ
pwirth
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Parlament schafft Klarheit beim Pensionskassenwechsel
Die Rentner sollen beim Wechsel der Pensionskasse nicht zwischen Stuhl und Bank fallen. Stillschweigend hat der Ständerat am Dienstag die letzte Differenz bei der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) ausgeräumt.
Die Gesetzesänderung schliesst eine Lücke: Ist vorgesehen, dass die Rentner die Vorsorgeeinrichtung bei der Auflösung des Anschlussvertrags verlassen, kann der Arbeitgeber diesen Vertrag auflösen, wenn die neue Einrichtung schriftlich bestätigt hat, dass sie die Rentner zusammen mit den aktiven Versicherten übernimmt.
Neu hält das Gesetz zudem fest, dass ein Arbeitgeber bei substanziellen Änderungen im Vertrag mit der Vorsorgeeinrichtung ein Kündigungsrecht hat. Damit zogen die Räte die Konsequenzen aus der heftigen Kontroverse, die das so genannte Winterthur-Modell 2003 ausgelöst hatte.
Als substanzielle Änderungen gelten namentlich die Erhöhung der Beiträge um mindestens 10 Prozent in drei Jahren sowie eine Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Renten, die für die Versicherten eine Reduktion der Altersleistung um mindestens 5 Prozent bewirkt.
Ratsprotokoll
Artikel über PK Pro hat bereits erste Auswirkungen
Der kürzlich angekündigte Pensionskassenwechsel des Kantonsspitals Graubünden sorgt für Unruhe in den Reihen des Personals. Und zwar weil das Zentrumsspital das Alterskapital der Versicherten der Schwyzer Pensionskasse Pro anvertrauen will. Diese war jüngst wegen ihrer angeblich hohen Risikobereitschaft in die Schlagzeilen geraten. Die Spitalverantwortlichen wollen deshalb mit der Unterzeichnung der Verträge noch zuwarten, schreibt die Südostschweiz.
Bilateral beschränkter Kapitalbezug
Wenn Arbeitnehmer die Schweiz verlassen, erhalten sie künftig nicht mehr ihr gesamtes Pensionskassengeld bar ausbezahlt. Martin Wechsler beschreibt in der Bilanz die Einschränkungen zum Bezug der Freizügigkeit beim Wegzug eines Versicherten aus der Schweiz in die EU. Die Vorschriften gelten ab dem 1.6.07.
Bilanz
Informationen des Sicherheitsfonds
Vertragsunterzeichnung zum Anschluss der Liechtensteiner PKs an den Sicherheitsfonds
Der liechtensteinische Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher traf am 19.12.06 mit Bundesrat Pascal Couchepin zusammen, um die Vereinbarung über den Anschluss Liechtensteins zum schweizerischen Sicherheitsfonds zu unterzeichnen. Das «Vaterland» hat dazu ein Interview mit Tschütscher geführt.
Liechtensteiner Vaterland
Mietzins ist nicht vom Hypothekarzinssatz abzukoppeln
In üblichen Mietverträgen darf der Mietzins nicht vom Hypothekarzinssatz abgekoppelt werden. Laut Bundesgericht verstossen entsprechende Vertragsklauseln gegen zwingendes Recht und sind nichtig. Zu beurteilen hatten die Lausanner Richter eine Bestimmung, die die Waadtländer Pensionskasse seit Jahren in den Mietverträgen für ihre Liegenschaften hat. Sie legt fest, dass «der Hypothekarzinssatz und seine Änderungen bei der Festlegung oder Anpassung des Mietzinses nicht in Betracht fallen.» Solche Klauseln sind laut Bundesgericht nichtig.
baz.ch – Basler Zeitung Online
PK Pro: Wachstum mit Risiken
Die Pensionskasse Pro wächst rasant, geht aber hohe Risiken ein. Die Kassenverwalter haben jetzt das brachliegende Hotel Vitznauerhof gekauft, schreibt die NZZ am Sonntag.
NZZ Online
Credit Suisse: Pension funds› health improved in ’05
The health of traditional pension plans at Standard & Poor’s 500 companies improved in 2006, according to a Credit Suisse report Monday. The funding levels for traditional pension plans at the companies improved for the fourth straight year, the report from Credit Suisse accounting analyst David Zion said.
Pension funds› health improved in ’05
Libre choix de la caisse de pension: hydre ou phénix?
Partisans et adversaires s’affrontent à coups de rapports techniques ou de comparaisons avec d’autres pays. Plus récemment, la saga des malversations, supposées ou avérées, de responsables de caisses a relancé ce débat. Graziano Lusenti, Le Temps.
Le Temps – Finance
UK: Splitting pension fund could give BT £3bn lift
The trustees of the BT’s final salary scheme are considering the break-up of Britain’s biggest pension fund, relieving the telecoms giant of the need to spend almost £3 billion over the next decade.
Announcing the results of the latest three-yearly actuarial valuation, BT said that at December 31, 2005, its main pension fund had a £3.4 billion deficit on liabilities of just over £40 billion. BT promised yesterday to contribute £2.8 billion to the fund over ten years to cover the shortfall.
Industry sectors – Times Online
Doch Anfechtung des Vera / Pevos Entscheids?
Die Einstellung des Prozesses zum Debakel der Pensionskasse Vera/Pevos ist noch nicht vom Tisch. Die Oberstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass Beschwerde gegen den Entscheid erhoben wird.
ZOFINGER TAGBLATT
Watson Wyatt Pensions News Flash
This Pensions News Flash covers the UK’s Government’s White Paper announcing further details as to how its new pensions initiative will operate.
Watson Wyatt Worldwide, Pensions News Flash
Verfahren im Fall Vera / Pevos eingestellt – „rabenschwarzer Tag für die BV“
Die Anklageschrift des Staatsanwalts im Fall Vera/Pevos ist für das Amtsgericht Olten-Gösgen ungenügend. Die Umschreibung des strafbaren Verhaltens entspreche nicht dem Minimalstandard. Das Verfahren gegen sechs Beschuldigte wurde noch im Vorstadium eingestellt. Der Entscheid kann innert zehn Tagen angefochten werden. Ob dies geschieht, ist offen. Gemäss NZZ hätte das Gericht bei erfolgreicher Beschwerde aufgrund der bestehenden Anklageschrift zu entscheiden und käme dann wohl zu einem Freispruch der Angeklagten.
Das Amtsgericht stellte gravierende Mängel in der Anklageschrift fest. Ein Sachurteil, das auf die vorliegende Anklageschrift abstelle, verletze die verfassungsmässigen Verteidigungsrechte. Aufgrund der fehlenden Konkretisierung von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen in Bezug auf einzelne Personen sei nicht klar, «welchem Beschuldigten welches konkrete Fehlverhalten vorgeworfen wird», schreibt das Gericht.
Der Basler Anwalt Christoph Degen, einer der drei vom Bundesamt für Sozialversicherung eingesetzten Liquidatoren der Sammelstiftungen, bezeichnet den Entscheid des Amtsgerichts als „Skandal“. Er wirft dem Amtsgericht insbesondere vor, schon seit 2004 von den Einwänden der Verteidigung gewusst und diese aber erst jetzt – zweieinhalb Jahre nach der Anklageerhebung – behandelt zu haben. Damit sei wertvolle Zeit verloren gegangen. Für ihn ist unverständlich, dass das Gericht sich soviel Zeit genommen hat, nur um dann tel quel im Sinne der Verteidigung zu entscheiden.
Laut Degen ist „nicht einsehbar“, weshalb die Anklageschrift ungenügend sein soll. Die Straftatbestände seien klar herausgearbeitet worden. „Das ist ein rabenschwarzer Tag für die Berufliche Vorsorge“, führte Degen gegenüber dem Vorsorgeforum weiter aus. Man habe die Chance verpasst aufzuzeigen, was beim Umgang mit Vorsorgegeldern rechtens sei und was nicht.
Chile to Allow Pension Funds to Invest Up to 80 Percent Abroad
Chile plans to lift restrictions on pension funds that require them to invest most of their portfolios in local stocks and bonds.
Bloomberg.com: Latin America
NZZ aS: Interview mit Eugen Haltiner, EBK
Die NZZ am Sonntag interviewte Eugen Haltiner, Präsident der EBK. Dabei kam die Sprache auch auf die Pensionskassen.
NZZaS: Es ist doch einmalig, dass zwei Konzernchefs von börsenkotierten Banken, Swissfirst und OZ, den Hut nehmen mussten – nicht zuletzt wegen Geschäften mit Pensionskassenverwaltern.
Haltiner: Über die Situation bei den Pensionskassen wird zu Recht in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Aufsicht über diese Strukturen muss weiterentwickelt werden. Da besteht zweifellos Handlungsbedarf.
Was sagen Sie zur Forderung, man sollte die Aufsicht über die Pensionskassen der EBK übertragen, weil sie für die nötige Professionalität bürgt?
Die Professionalität der EBK betrifft jene Bereiche, die wir heute beaufsichtigen. Kämen die Pensionskassen dazu, wäre das Wissen bei uns nicht genügend vorhanden und erst aufzubauen. Wir sollten zuerst das Projekt Finma ins Ziel bringen, bevor man über neue Aufgaben spricht.
NZZ Online