Die EU-Kommission hat Deutschland im Streit über Steuervorschriften für ausländische Pensionsfonds vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die ausländischen Anbieter kommen anders als deutsche Pensionsfonds und Pensionskassen nicht in den Genuss von steuerlichen Vorteilen bei Dividenden oder Zinszahlungen, die die Fonds von ihren Finanzanlagen erhalten. Dies sei eine Beschränkung des in der Europäischen Union garantierten freien Kapitalverkehrs, denn die ausländischen Fonds würden dadurch von Investitionen in deutsche Unternehmen abgehalten, erklärte die Kommission am Donnerstag. Nun müssen die europäische Richter entscheiden, ob Deutschland die Regeln ändern muss.
pwirth
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Strafuntersuchung gegen Kadermitglied der Zürcher BKV
Ein Kadermitglied der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) soll sich unrechtmässig bereichert haben. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren wegen Korruptionsvorwürfen eingeleitet, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Der Angeschuldigte wurde am 26. Mai verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Es bestehe der Verdacht, dass er aus seiner amtlichen Tätigkeit privat unrechtmässig Nutzen gezogen hat. Der Umfang sei noch unklar.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihren Ermittlungen auf einen Hinweis aus der Finanzdirektion. Derzeit werden gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich umfangreiche Unterlagen ausgewertet und Befragungen durchgeführt. Es gelte die Unschuldsvermutung, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.
Wie hoch kann das Rücktrittsalter gehen?
St.Gallen: Kein Erfolgshonorar für Vermögensverwaltung
Der Kanton St. Gallen hat Erfolgshonorare für die Verwaltung von Pensionskassengeldern eingesteckt. Rechtswidrig, beschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Regierung ruft Lausanne an, schreibt das St.Galler Tagblatt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Wochen eine Beschwerde des St. Galler Staatspersonals gutgeheissen und den Kanton verpflichtet, die Honorare zurückzuerstatten. Die Bezüge seien rechtswidrig gewesen – zwar nicht grundsätzlich, doch der Kanton dürfe Anlagegewinne der Versicherungskasse des Staatspersonals nur bis zur Deckung der Verwaltungskosten abschöpfen.
«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weist Widersprüchlichkeiten auf», begründet die St. Galler Regierung ihren Schritt. Es entziehe dem Kanton insbesondere auch die Grundlage, Erfolgshonorare für die Verwaltung der Vermögen der Gebäudeversicherungsanstalt zu erheben.
Die St. Galler Konferenz der Personalverbändespricht von 30 bis 40 Millionen Franken, die seit 1999 von der Regierung vereinnahmt worden seien. Dieser Betrag sei zu hoch gegriffen, meint die Regierung und weist daraufhin, dass das Reglement 2006 abgeändert wurde.
Parlamentarische Initiative Hutter: BVG-Einkäufe von Selbstständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe
Der Nationalrat hat der parlament. Initiative von Markus Hutter “BVG-Einkäufe von Selbstständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe” gegen den Antrag der Kommission mit 104 gegen 79 Stimmen folge geleistet. Gemäss Darstellung von Hutter im Parlament will “die Initiative die Vorsorgemöglichkeit von Erwerbstätigen nach deren definitiver Erwerbsaufgabe sicherstellen. Es geht also darum, auch Selbstständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe und Erreichen des Pensionierungsalters den Einkauf in die berufliche Vorsorge zu ermöglichen und damit ihr Altersrisiko zu versichern. Dies aber ist im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge heute nicht vorgesehen. Die Initiative bezweckt ausdrücklich keine weitere steuerliche Privilegierung der Sonderkategorie der Selbstständigerwerbenden.” Reto Wehrli erläuterte, weshalb die Initiative von der (knappen) Kommissionsmehrheit abgelehnt würde. Sie widerspreche dem Grundkonzept des BVG und würde Ungerechtigkeiten provozieren.
Mehr Flexibilität bei der Pensionierung
Gleitende Ruhestandslösungen bringen Bewegung in die berufliche Versorge. Bei den BVG-Lösungen der Axa Winterthur können sich die Arbeitnehmer in 20-Prozent-Schritten pensionieren lassen, schreibt Kurt Speck in der Schweizer Versicherung.
US pension fund eyes commodity investments
The US’s second-biggest public pension fund is poised to make its first investment in commodities as a hedge against the risk of rising inflation, in the latest sign of growing investor appetite for raw materials. The proposal by the California State Teachers’ Retirement System comes as US federal commodities regulators explore whether to impose limits on institutional investors’ exposure to raw material markets.
Gemini gibt Direktbesitz an Immobilien ab
Die Gemini Sammelstiftung überträgt ihr Portfolio an direkten Immobilienanlagen im Umfang von rund CHF 51 Millionen rückwirkend per 1. Januar 2010 in Form einer Sacheinlage an die Pensimo Anlagestiftung in Zürich. Gemini zeichnet mit der Transaktion im gleichen Umfang Anteilscheine. Die Organisation und Durchführung der Sacheinlage erfolgte durch Avadis, welche Gemini verwaltet.
Klagen gegen die UBS, Bund soll Prozessrisiko tragen
Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat haben in ihrem Bericht zur UBS-Rettung zahlreiche Empfehlungen formuliert. Um die Rolle der UBS in der ganzen Geschichte zu klären, schlagen die GPK-Mitglieder vor, dass «die Eidgenossenschaft beziehungsweise Organe des Bundes mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit als Aktionäre oder andere Aktionärsgruppen in die Lage versetzt werden, straf- beziehungsweise zivilrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Verwaltungsräte, die Mitglieder der Konzernleitung und allenfalls die Revisionsstelle in die Wege zu leiten». Die Eidgenossenschaft würde im Falle einer Klage das Prozessrisiko und die Verfahrenskosten tragen. «Das grosse öffentliche Interesse an einer Aufarbeitung, rechtfertigt dies», erklärte CVP-Nationalrat und GPK-Mitglied Ruedi Lustenberger (LU) gestern diese Empfehlung. Laut dem Politiker «könnte zum Beispiel die Publica eine Klage deponieren», schreibt die Berner Zeitung.
ZH-Regierung billigt Stellungnahme zum UWS
Im Kanton Zürich beschäftigte die abgelehnte Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge noch einmal die Verwaltung. Zwei Kantonsrätinnen hatten sich beschwert, dass der Chef der Zürcher Beamtenversicherungskasse (BVK), Thomas Schönbächler, im BVK-Organ «Kontext» die Ja-Parole für den Urnengang vom7. März 2010 publiziert hatte. In seiner Antwort auf eine Anfrage erklärt der Regierungsrat nun, dass Schönbächlers Stellungnahme nachvollziehbar und im langfristigen Interesse der Versicherten gewesen sei. Seine Äusserungen seien sachlich begründet gewesen und hätten die Pflicht zur objektiven behördlichen Stellungnahme nicht verletzt, schreibt die NZZ.
NZZ: Rundum betreute Pensionskassen
Viele niederländische Pensionsfonds setzen bei der Verwaltung ihrer Gelder auf eine Rundum-Betreuung durch Finanzdienstleister – im Gegensatz zu den Schweizer Kassen. Hierzulande wird Kritik am Konzept des «Fiduciary Management» laut, schreibt die NZZ.
Beim «Fiduciary Management» kommt all dies aus der Hand eines Finanzdienstleisters. Dies soll die Qualität der Vermögensverwaltung verbessern und diese professioneller und effizienter machen. Ein Repräsentant der Gesellschaft Van Nunen & Partners erklärte an dem Anlass, beim traditionellen Vermögensverwaltungsmodell, das auch die Schweizer Pensionskassenpraktizieren, seien die Zuständigkeiten zwischen Aktuaren, Vermögensverwaltern und Beratern unklar verteilt. In den Niederlanden hätten sich die meisten Vorsorgewerke für «Fiduciary Management» entschieden. Ende 2009 seien 77% der niederländischen Altersvorsorgegelder nach dieser Art verwaltet worden. Gemäss Sven Ebeling von Mercer hat sich das Konzept auch in angelsächsischen Ländern durchgesetzt. Banken, Beratungsfirmen und Asset-Management-Gesellschaften böten Pensionskassen mittlerweile solche ganzheitlichen Konzepte an.
Viele kleine Pensionskassen haben weite Teile der genannten Dienstleistungen outgesourct. In diesen Fällen werde aber oft bemängelt, dass es an der nötigen Transparenz fehle, sagt der Pensionskassenberater Graziano Lusenti. Deshalb stelle sich die Frage, weshalb man in der Schweiz nun denselben Weg für die grösseren Kasseneinschlagen solle.
Vera Kupper verlässt PKZH
Ethos und Proxinvest beschliessen Zusammenarbeit
Die Ethos Stiftung in Genf und die Gesellschaft Proxinvest in Paris arbeiten künftig verstärkt zusammen und vereinen ihre Erfahrung im Bereich der Abstimmungsberatung für Investoren. Zu diesem Zweck hat Ethos eine Beteiligung von zwanzig Prozent am Aktienkapital von Proxinvest erworben. Das Zusammengehen erlaubt den beiden Institutionen, ihre Marktposition im Bereich der Analyse der Generalversammlungs-Traktandenlisten kotierter Aktiengesellschaften auf dem schweizerischen und dem französischen Markt zu verstärken.
AHV-Statistik Dezember 2009
Die Ausgaben der Altersversicherung beliefen sich im Jahr 2009 auf 35.8 Mrd. Franken. Die Renten machten mit 34.9 Mrd. Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (467 Mio. Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (102 Mio.). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 27.3 Mrd. Franken oder 68.8 % der gesamten Einnahmen (39.7 Mia. Franken) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7 Mrd. Franken (17.8 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2.1 Mrd, Fanken (5.4 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
IV-Statistik Dezember 2009
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2009 an insgesamt 460’000 Personen Leistungen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 6.1 Mia. Franken. Die Eingliederungsmassnahmen schlugen mit 1.4 Mia. Franken zu Buche. Diese und viele weitere Informationen liefert die neue Ausgabe der IV-Statistik. Sie besteht aus Text- und Tabellenteil und gibt einen deskriptiven Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche der IV. Der Schwerpunkt liegt auf der Struktur der Leistungsbezüger.
