Der Chef der Finanzmarktaufsicht, Patrick Raaflaub, warnt in einem Interview mit der NZZ am Sonntag vor einer zu laschen Vergabe von Hypotheken. Raaflaub: “Die Situation ist seit Monaten auf dem Radar. Wir haben momentan in der Schweiz alle Zutaten für eine kräftige Immobilienblase: extrem tiefe Zinsen, den Glauben der Leute, Immobilien seien praktisch risikolose Anlagen, eine grosse Nachfrage und stark steigende Preise zumindest in einigen Regionen. Wir sind verpflichtet, genau hinzuschauen.
pwirth
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Vortrag zur Grenzgängerbesteuerung – ein “Beitrag zur Chaosforschung”
Vom 12. bis 17. Juli 2010 findet in Baden-Württemberg die "Woche der Justiz" statt, die Gerichte informieren über Ihre Arbeit und stehen für Fragen rund um die Justiz zur Verfügung. Seitens der “Interessengemeinschaft Pensionskasse” wird auf folgenden Vortrag hingewiesen: "Die Vorstellungen der deutschen Finanzverwaltung, der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der deutschen Steuergerichte zur Grenzgängerbesteuerung – Ein Beitrag zur Chaosforschung ". Referent ist Horst Willi Müller, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Baden Württemberg. Termin und Ort: Montag, 12. Juli 2010, 18.30 Uhr im Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstr. 4, Saal 1. Müller ist in Freiburg für das Thema Schweizer Pensionskasse und deren steuerliche Würdigung zuständig.
BZ: Interview mit RR Pulver zum Primatwechsel
Der grüne Regierungsrat Bernhard Pulver (Bild links) leitet neu die Arbeiten für den Primatwechsel der Berner Pensionskassen. Er sagt in einem Interview mit der Berner Zeitung, wieso er als Gegner dieses Projekts dessen Leitung übernimmt. Die Kosten stimmen ihn skeptisch.
Was spricht für den Wechsel?
Pulver: Immer mehr Beteiligte merken, dass das Beitragsprimat für die Arbeitnehmer nicht einfach nur schlecht und für die Arbeitgeber nicht einfach nur gut ist. Die Graustufen treten immer klarer hervor. Lehrpersonen zum Beispiel würden profitieren, weil sich häufig ändernde Pensen im Beitragsprimat besser und günstiger versichern lassen. Oder: Ältere Angestellte könnten ihr Pensum ein paar Jahre vor der Pensionierung reduzieren, ohne eine massive Rentenkürzung in Kauf nehmen zu müssen wie heute. Auf der anderen Seite wird das finanzielle Risiko für den Kanton nicht einfach verschwinden, wenn die Kassen ins Beitragsprimat wechseln. Bei Problemen wird er sich weiterhin beteiligen müssen.
Was spricht gegen den Wechsel?
Es schleckt keine Geiss weg, dass mit dem Primatwechsel das Risiko der Anlage auf die Arbeitnehmer übergeht. Ich frage mich, ob das personalpolitisch richtig ist. Allerdings darf man auch hier nicht schwarz-weiss malen: Es wäre völlig falsch, zu meinen, die Arbeitnehmer trügen heute kein Risiko. Die Lehrpersonen, die Sanierungsbeiträge an die BLVK zahlen müssen, können davon ein Lied singen. Das Risiko würde im Beitragsprimat aber stärker bei den Angestellten liegen.
Fachhochschule Nordwestschweiz kann starten
Ab 1. Januar 2011 werden alle Mitarbeitenden der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW in eine einheitliche Vorsorgelösung überführt. Das betriebliche Mitwirkungsorgan, die Personalverbände und der Fachhochschulrat haben ihr Einverständnis dazu erteilt.
Mit der neuen Lösung wechseln rund 1900 Versicherte aus sieben verschiedenen Pensionskassen ins neue Vorsorgewerk FHNW. Der letzte noch offene Teil der Anstellungsbedingungen für Mitarbeitende der Fachhochschule wird damit termingerecht nach Staatsvertrag FHNVV geregelt.
NZZ: Verflixtes zweites Börsenhalbjahr
Die Börsen sind seit längerem auf Talfahrt. Die Unsicherheit ist gross. Ist der Pessimismus übertrieben, oder müsste man sich tatsächlich vermehrt Sorgen machen? Eine Umfrage bei Banken an der Zürcher Bahnhofstrasse zeigt: Die Meinungen liegen weit auseinander.
Zehn Fragen zum zweiten Börsenhalbjahr
1. Frage: Berichtssaison zweites Quartal?
2. Frage: Bewertungen und Gewinnerwartungen?
3. Frage: Welche Region ist am attraktivsten?
4. Frage: Wie wird das zweite Halbjahr?
5. Frage: Bullen oder Bären als Sieger?
6. Frage: Was gibt Auftrieb?
7. Frage: Was verursacht Abwärtsdruck?
8. Frage: Der «ideale» Einstiegszeitpunkt?
9. Frage: Wo lauern Schwarze Schwäne?
10. Frage: Wo liegt der SMI Ende Jahr?
Verzögerung bei Untersuchung des BVK-Falles
Die Oberstaatsanwaltschaft des Kt. Zürich teilt mit, dass sich Verzögerungen bei der Untersuchung der Bestechungsaffäre bei der BVK ergeben haben. Die für die laufende Woche angekündigte Mitteilung werde wahrscheinlich nächste Woche veröffentlicht. Mittlerweile hat sich auch die Politik eingeschaltet. Drei CVP-Kantonsräte wollen mittels Anfrage wissen, ob die Regierung seit dem Bestechungsfall um den Chefbeamten Raphael Huber Anfang der 90er-Jahre etwas gelernt habe.
Wer soll in die Oberaufsichts-Kommission?
Redaktor Werner Enz von der NZZ stellte mit Bezug auf die AWP-Tagung vom 1.7.10 Überlegungen zur beschlossenen Oberaufsichtskommission und der Kantonalisierung der Aufsicht an. Er schreibt u.a.: “Didier Burkhalter steht vor der Herausforderung, bei der Vorbereitung der Wahlgeschäfte zur Bestellung der BVG-Oberaufsichtskommission Klartext zu sprechen. Was sind die Qualifikationen, die in diesem Gremium vertreten werden sollen? An der AWP-Fachtagung herrschte die Meinung vor, es brauche integre Persönlichkeiten, die gleichzeitig profunde Kenner der Materie seien. Es ist wohl nicht ganzeinfach, erfahrene Praktiker mit Durchblick für diese Aufsichtstätigkeit zu gewinnen, wenn sie dafür in ihrem Beruf, der Beratung von Pensionskassen, zurückstecken müssen. Vor allem aber wird auf Bundesebene darauf zu achten sein, dass bunte Vögel, die auch in der Welt des Vorsorgesparens herumfliegen, nicht einfach auf Kantone mit laxer Aufsicht ausweichen. In der Sprache der Ökonomen wird ein derartiger Vorgang regulatorische Arbitrage genannt. Sie gilt es zu verhindern.
SGK-N: Knapp für SR-Lösung bei öffentlichen Kassen
Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80 Prozent erreichen. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) empfiehlt ihrem Rat knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diesen Vorschlag des Ständerats einzuschwenken. Wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer sagte, liegen zwei Minderheitsanträge vor, diese Zielgrössen auf 70 respektive 90 Prozent festzulegen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen innert 40 Jahren voll ausfinanziert werden müssen, diese Forderung dann aber reduziert. Laut Meyer werden die Kosten dieser Variante für Kantone und Gemeinden auf 10 Mrd. Franken geschätzt. Ist das Ziel ein Deckungsgrad von 70 Prozent, würde das 4.4 Mrd. Franken kosten. Bei 90 Prozent wären es 17 Mrd. und bei 100 Prozent 30 Mrd. Franken. In der Frage der Aufhebung der Staatsgarantie will die SGK höhere Anforderungen stellen als der Bundesrat. Dieser will sie bereits aufheben, wenn die Kassen voll ausfinanziert sind. Die SGK will die Staatsgarantie erst aufheben, wenn zusätzlich genügend Reserven gebildet worden sind. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die SGK ihrem Rat die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen zur Annahme.
Jubiläum der Konferenz der Aufsichtsbehörden
Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden konnte an ihrer diesjährigen Jahreskonferenz in Bern den 40. Geburtstag feiern. Neu in den Vorstand gewählt wurde Hansjörg Gurtner, Leiter der Aufsicht Bern. Der Vorstand der Konferenz setzt sich nun folgendermassen zusammen: Christina Ruggli-Wüest (BS), Präsidentin, Dominique Favre (VD), Andreas Fahrländer (BL), Markus Lustenberger (LU), Bernhard Kramer (SG), Erich Peter (ZH), Syl-vie Pétremand (FR), Jean Pirrotta (GE) und Hansjörg Gurtner (BE).
Demographie: Babyboomer gehen in Pension
Gemäss dem Referenzszenario der neuen Reihe von Szenarien, die das Bundesamt für Statistik (BFS) für den Zeitraum 2010-2060 erarbeitet hat, wird die Bevölkerung der Schweiz in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen. Die Zahl der Personen mit ständigem Aufenthalt in der Schweiz wird von 7,8 Millionen Ende 2009 auf 9 Millionen im Jahr 2060 ansteigen. Diese Entwicklung dürfte hauptsächlich der Migration zuzuschreiben sein. Der Anteil der Personen ab 65 Jahren an der ständigen Wohnbevölkerung, der gegenwärtig rund 17 Prozent beträgt, wird sich rasch erhöhen und am Ende des Betrachtungszeitraums bei über 28 Prozent liegen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Statistik zu den neusten Szenarien über die Bevölkerungsentwicklung in der Schweiz 2010-60..
Das Bevölkerungswachstum wird nicht in allen Altersklassen in gleichem Mass beeinflussen. Gemäss dem Referenzszenario wird die Zahl der 0- bis 19-Jährigen und der 20- bis 64-Jährigen am Beginn des Betrachtungszeitraums leicht ansteigen und anschliessend abnehmen. Die Zahl der Personen unter 20 Jahren wird zwischen 1,6 und 1,7 Millionen und jene der 20- bis 64-Jährigen zwischen 4,8 und 5,1 Millionen liegen. Bei den Personen ab 65 Jahren wird dagegen ein verhältnismässig starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen sein. Denn zwischen 2010 und 2035 werden die Babyboom-Jahrgänge kontinuierlich ins Rentenalter kommen. Infolge der grossen Zahl dieser Personen und ihrer hohen Lebenserwartung wird diese Altersgruppe in den nächsten fünf Jahrzehnten stark zunehmen – auf der Basis des Referenzszenarios um insgesamt 89 Prozent. Gemäss diesem Szenario wird die Schweiz bis 2060 2,5 Millionen Personen ab 65 Jahren zählen; beim «hohen» Szenario beträgt der entsprechende Wert 3,1 Millionen und beim «tiefen» Szenario 2,0 Millionen. Ende 2009 wurden 1,3 Millionen Personen ab 65 Jahren verzeichnet.
BE: Primatwechsel der Pensionskassen
Der Primatwechsel der Pensionskassen des Kantons Bern ist in vollem Gange: Die BPK (Verwaltungspersonal) und die BLVK (Lehrpersonen) sollen vom Leistungs- ins Beitragsprimat wechseln, schreibt die Berner Zeitung.
Am 1.7.2010 trat der technische Leiter des Projekts, Stephan Wyss von Swisscanto, erstmals öffentlich auf. Vor den Delegierten der BPK informierte er über den Projektstand und erfuhr am eigenen Leib, wie gross die Skepsis der Personalvertreter ist. Zur Sache sagte Wyss, die Arbeiten hätten gezeigt, dass der Wechsel gesamthaft leistungs- und kostenneutral umgesetzt werden könne. Grob gesagt: Arbeitgeber und -nehmer sollen gleich viel einzahlen wie bisher (Beiträge), die Arbeitnehmer sollen aber grundsätzlich auch so viel erhalten wie heute (Renten).
Das Problem ist, dass heute die jüngeren Angestellten «Solidaritätsbeiträge» für die älteren Kollegen bezahlen. Diese fallen beim Wechsel weg. Deshalb müssten ältere Versicherte ab circa 45 Jahren entschädigt werden: Sie zahlten in der Vergangenheit Solidaritätsbeiträge, für sie würde aber jetzt niemand mehr zahlen. Für sie müssten die Kassen – faktisch sicher die Arbeitgeber – Einmaleinlagen auf dem Alterskonto vornehmen. Bisher hiess es, dieser Übergang werde bis zu 1,6 Milliarden Franken kosten. Wyss sagte dazu nichts Konkretes. Die Summe werde aber sicher unter dem Maximalbetrag liegen.
Beitragsreserven: Sparen dank Vorauszahlungen
Arbeitgeber können ihre Beiträge in die eigene Pensionskasse und auch in Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen im Voraus bezahlen. Diese sogenannten Arbeitgeber-Beitragsreserven gelten als Geschäftsaufwand und sind vollständig von den Steuern absetzbar. Den Unternehmen wird es dadurch ermöglicht, ihr Jahresergebnis und ihre Steuerbelastung legal zu beeinflussen. Idealerweise zahlen sie bereits am Ende eines Jahres die Arbeitgeberprämie für das Folgejahr ein. Damit schaffen sie auch eine steuerwirksame Reserve für wirtschaftlich schwierige Zeiten, schreibt Martin Wechsler in der Bilanz.
Die Arbeitgeber-Beitragsreserve darf maximal die Höhe von fünf Jahresprämien erreichen und ist streng zweckgebunden. Sie wird in der Bilanz nicht ausgewiesen. Nur Unternehmen mit internationaler Rechnungslegung müssen sie als Vermögen aktivieren. Diese Vorschrift berücksichtigt die Besonderheiten des schweizerischen Pensionskassensystems leider nicht. So bilden grosse Firmen laufend weniger Arbeitgeber-Beitragsreserven und verlieren ein wichtiges Stabilisierungsinstrument für schwierige Phasen.
Zurzeit liegen nur sieben Milliarden Franken Arbeitgeber-Beitragsreserven in der beruflichen Vorsorge der Schweiz. Das erlaubte Maximum ist bei 100 Milliarden. Dies zeigt, in welchem Ausmass potenzielle Steuerersparnisse brachliegen, meint Wechsler.
Pensionskassen liquidieren Griechen-Bonds
Die europäische Schuldenkrise trifft auch Schweizer Pensionskassen. Insbesondere Griechenland zwingt die Geldverwalter zum Handeln, nachdem Staatsanleihen hellenischen Republik von den Rating-Agenturen Moody’s und Standard&Poor’s vorletzte Woche auf «Ramsch»-Niveau zurückgestuft worden sind.
«Wir werden die Griechenland-Bonds im Rahmen unseres indexierten Mandates per Ende Juni verkaufen», sagt Markus Hübscher, Geschäftsführer der Pensionskasse der SBB. Mit dem «Ramsch»-Status haben Griechen-Bonds den «Investment grade» eingebüsst, weshalb sie aus den Bond-Indizes von Citigroup und Barclays gestrichen wurden, schreibt Cash.
Viele Pensionskassen nutzen die Citigroup- oder Barclays-Bond-Indizes als Messlatte zur passiven Verwaltung der Fremdwährungs-Obligationen. Das zwingt auch andere Pensionskassen ihre Bestände zu liquidieren. «Die meisten Pensionskassen verwenden globale Indizes als Messlatte», sagt Hanspeter Konrad, Direktor beim Pensionskassenverband ASIP.
Der Verkaufszwang kommt zu einem Zeitpunkt, wo griechische Anleihen deutlich unter pari gehandelt werden. Eine siebenjährige Anleihe mit einem Coupon von 4,3 Prozent wird derzeit etwa zu 68 Prozent vom Nominalwert gehandelt. SBB-PK-Geschäftsführer Hübscher schätzt, dass wegen der Krise die Pensionskassen rund 300 Millionen Franken eingebüsst haben.
Insgesamt betragen die Ausstände von Schweizer Pensionskassen gegenüber Griechenland schätzungsweise 1,2 Milliarden Franken. Die gesamten Ausstände gegenüber den Problemstaaten Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien (PIIGS-Staaten) schätzt ASIP auf 8,4 Milliarden Franken oder rund 1,4 Prozent der gesamten PK-Vermögen von 600 Milliarden Franken. «Wenn die Finanzmärkte weiter stottern, kommen wir wieder in eine Sanierungsdiskussion», sagt Publica-Direktor Werner Hertzog. «Wir sind froh, wenn wir den Deckungsgrad im laufenden Jahr halten können.»
Laurence Uttinger: Recht in der beruflichen Vorsorge 2009
Laurence Uttinger von der Universität Zürich hat im Rahmen der Reihe njus.ch die Entwicklung der Rechtsprechung in der Beruflichen Vorsorge 2009 verfolgt und dargestellt. Dabei liegt der Fokus auf der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Neben der Rechtsprechung wird auch den Rechtsetzungsanstrengungen Rechnung getragen sowie die neue Literatur vorgestellt. Die Publikation soll den Lesern erlauben, rasch auf den neusten Stand in diesem Rechtsgebiet zu gelangen.
Wir haben Laurence Uttinger nach ihren Eindrücken bezüglich der Gesetzgebung in der 2. Säule gefragt. Ihre Antwort: “Wenn ich die Entwicklung der beruflichen Vorsorge betrachte, finde ich die zunehmende Regelungsdichte auffällig, welche die weitergehende Vorsorge immer mehr der obligatorischen Vorsorge angleicht. In diesem Zusammenhang ist auch die stiefmütterliche gesetzgeberische Behandlung der Wohlfahrtseinrichtungen zu monieren – man hat das Gefühl, sie würden im Gesetzgebungsprozess oft völlig vergessen. Dies mit dem Resultat, dass sich Investitionen in solche Einrichtungen immer weniger lohnen. Ich glaube nicht, dass sich der Gesetzgeber der möglichen Auswirkungen dieser Entwicklung – von freiheitlicher hin zu reglementierter Vorsorge und der damit verbundenen Anreizsetzung – bewusst ist.”
Und wie beurteilt sie die Arbeit der Gerichte? “Die sehr dynamische Rechtsentwicklung in der
beruflichen Vorsorge führt immer wieder zu Unsicherheiten, welche der Klärung durch Gerichte – vor allem natürlich durch das Bundesgericht – bedürfen. In einem Rechtsgebiet, in dem sich Parteien mit unterschiedlichen Machtverhältnissen gegenüberstehen, ist sich das Bundesgericht seiner Rolle als ausgleichende Kraft sehr bewusst und rügt auch mal das Vorgehen einer allzu formalistischen Vorinstanz. Das Bundesgericht leistet in der beruflichen Vorsorge enorm wertvolle Arbeit, indem es massgeblich zur Rechtssicherheit beiträgt. So hat es unzählige Zweifelsfälle einer klaren Lösung zugeführt und wenn man auch mit dem Resultat nicht immer einverstanden ist, so kann man dem Gericht angesichts der eingehenden Begründungen in heiklen Fällen doch nie vorwerfen, es würde es sich leicht machen.”
WAK-N: Will Klarheit zur WEF
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich an ihrer Sitzung vom 29.6.10 u.a. mit der Bauspar-Initiative auseinander gesetzt. Die WAK-S hatte dazu in der Sitzung vom 22.6. einen Gegenentwurf gefordert. Die WAK-N hat sich mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für diese parlamentarische Initiative ausgesprochen. Sie befürwortete schon bei der Behandlung der beiden Volksinitiativen das Prinzip des Bausparens und teilt die Auffassung der ständerätlichen Kommission, dass der Initiativinhalt auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe zu regeln ist. Mit einem indirekten Gegenentwurf könnten die Initianten auch bewogen werden, ihre Volksinitiativen zurückzuziehen.
Schliesslich fordert die Kommission die Verwaltung auf, einen Bericht zu verfassen über die nach geltendem Recht bestehende Möglichkeit, für den Erwerb von Wohneigentum Mittel aus der 2. Säule zu verwenden. Die Kommission will in Erfahrung bringen, ob das Bausparen oder andere Modelle wie Genossenschaftswohnungen oder gemeinnützige Wohnungen sich nicht besser für die Wohneigentumsförderung eignen als die Verwendung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule, welche Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen bei der Pensionierung in ernsthafte finanzielle Verlegenheit bringen könnte.
Medienmitteilung der WAK
