Bilanz Arbeitgeber können ihre Beiträge in die eigene Pensionskasse und auch in Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen im Voraus bezahlen. Diese sogenannten Arbeitgeber-Beitragsreserven gelten als Geschäftsaufwand und sind vollständig von den Steuern absetzbar. Den Unternehmen wird es dadurch ermöglicht, ihr Jahresergebnis und ihre Steuerbelastung legal zu beeinflussen. Idealerweise zahlen sie bereits am Ende eines Jahres die Arbeitgeberprämie für das Folgejahr ein. Damit schaffen sie auch eine steuerwirksame Reserve für wirtschaftlich schwierige Zeiten, schreibt Martin Wechsler in der Bilanz.

Die Arbeitgeber-Beitragsreserve darf maximal die ­Höhe von fünf Jahresprämien erreichen und ist streng zweckgebunden. Sie wird in der Bilanz nicht ausgewiesen. Nur Unternehmen mit internationaler Rechnungslegung müssen sie als Vermögen ­aktivieren. Diese Vorschrift berücksichtigt die Besonderheiten des schweizerischen Pensionskassensystems leider nicht. So bilden grosse Firmen laufend weniger Arbeitgeber-Beitragsreserven und verlieren ein wichtiges Stabilisierungsinstrument für schwierige Phasen.

Zurzeit liegen nur sieben Milliarden Franken Arbeitgeber-Beitragsreserven in der beruflichen Vorsorge der Schweiz. Das erlaubte Maximum ist bei 100 Milliarden. Dies zeigt, in welchem Ausmass potenzielle Steuer­erspar­nisse brachliegen, meint Wechsler.

Bilanz / Publikationen von M.Wechsler