Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat den Text ihrer Fachrichtlinie 4 zum technischen Zinssatz auf ihrer Website aufgeschaltet. Der Inhalt mit Formel zur Berechnung sowie das daraus folgende Resultat für das Jahr 2010 (und die vorausgehenden Jahre) hat Erstaunen ausgelöst.

Der technische Referenzzinssatz wird ausgehend vom arithmetischen Mittel
bestimmt, das zu 2/3 mit der durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre
und zu 1/3 mit der aktuellen Rendite 10-jähriger Bundesanleihen gewichtet wird;
das Ganze wird um 0.5% vermindert. Die Formel lautet damit:

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Daraus ergeben sich folgende Referenzgrössen für die Jahre seit 2005:

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Bemerkenswert sind nicht nur die grossen jährlichen Schwankungen um bis zu 0,5 Prozentpunkte von einem Jahr aufs nächste, sondern ist auch die absolute Höhe für das laufende Jahr, die deutlich über den sonst abgegebenen Empfehlungen der Kammer liegt. Abweichungen um 0,25% und mehr nach oben sind vom Experten schriftlich zu begründen.

In einem Gespräch mit der Schweizer Personalvorsorge hat Kammer-Präsident Olivier Vaccaro Stellung bezogen. “Natürlich ist der aktuelle Wert des Referenzzinses von 4.25 Prozent zu hoch. Doch in den nächsten Jahren wird er sich gegen 3 Prozent absenken. Was wäre gewesen, wenn wir einen Wert von 3 Prozent vorgeschrieben hätten? Viele Kassen müssten drastisch Beiträge erhöhen oder Leistungen kürzen.” Und weiter: “Die Formel ist nicht sehr wissenschaftlich, das räume ich ein, aber sie hat den Vorteil, dass sie der Entwicklung folgt und sich selber korrigiert.”

Fachrichtlinie / Website Kammer