Die OAK BV hat die variablen Aufsichtsabgaben für das Jahr 2014, die im Laufe dieses Jahres in Rechnung gestellt werden, im Vergleich zum Vorjahr deutlich tiefer ansetzen können. Die Abgaben für die Vorsorgeeinrichtungen betragen für das Jahr 2014 50 Rappen (Vorjahr : 80 Rappen ) pro versicherte Person und ausbezahlte Rente, was einer Senkung von 37,50% entspricht. Die Grundabgabe von 300 Franken für jede Vorsorgeeinrichtung bleibt unverändert. Auch die Abgaben der Anlagestiftungen, des Sicherheitsfonds und der Auffangeinrichtung kommen für das Jahr 2014 substantiell tiefer zu liegen. Es werden 70% des Tarifs erhoben (Vorjahr 100% ).
pwirth
Posts by :
First Swiss: Stiftungsräte haften
Die ehemaligen Stiftungsräte der BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» und weitere Verantwortliche haften für die rund 30 Millionen Franken an Vorsorgegeldern, die unter ihrer Ägide aus der Kasse verschwunden sind. Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen ein entsprechendes Urteil abgewiesen, schreibt der Bund.
Den Millionenbetrag hatte der Sicherheitsfonds BVG im Dezember 2010 eingeklagt. Er hatte die gesetzlichen Leistungen an die 744 Versicherten übernommen, wie es bei Insolvenzfällen jeweils vorgesehen ist.
Im September 2006 hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsbehörde alle Stiftungsräte des «First Swiss Pension Fund» ihres Amtes enthoben und die Liquidation der Sammelstiftung veranlasst.
Diese hatte trotz mehrmaliger Mahnungen nicht den Nachweis über das Vorsorgevermögen von rund 38 Millionen Franken erbracht. Das war auch nicht möglich, denn das Geld war zweckwidrig verschoben worden.
Die acht ehemaligen Stiftungsräte und vier weitere mitverantwortliche Personen haften nun für die über 33 Millionen Franken, die der Sicherheitsfonds vorgeschossen hat.
NZZ: “Negativzinsen als Gefahr für Sparer und Altersvorsorge”
Michael Ferber schreibt in der NZZ: “Mit dem «Franken-Schock» vom 15. Januar und als Folge der Negativzinsen sind die Renditen von Frankenobligationen in bisher nicht gekannte Tiefen gesunken. Bis in den Bereich mit längeren Laufzeiten hinein bringen Schweizer Staatsobligationen den Investoren nicht nur keinen Ertrag mehr – die Anleger bezahlen sogar dafür, dass sie der Eidgenossenschaft ihr Geld leihen «dürfen».
Diese Entwicklung tönt nicht nur verrückt, sie setzt auch die Pensionskassen, bei denen viele Bürger den grössten Teil ihrer Vermögen liegen haben, unter Druck. Einerseits dürften die Banken die Negativzinsen zunehmend auf die Vorsorgeeinrichtungen überwälzen. Zudem legen die Pensionskassen rund zwei Fünftel ihrer Gelder in Obligationen und in Liquidität an. Auf Sicht von mehreren Jahren drohen hier Renditen von im Durchschnitt rund null Prozent.
Es gilt hier aber die reale Verzinsung der Anlagen im Auge zu behalten. Würde die Deflation in der Schweiz in diesem Jahr, wie von manchen Wirtschaftsinstituten prognostiziert, 1,5 Prozent betragen, dann liesse sich mit den Obligationen wohl erneut eine positive Rendite erzielen. Trotzdem dürfte es für die Pensionskassen in der näheren Zukunft sehr schwierig werden, die für die Deckung ihrer Verpflichtungen nötigen Renditen zu erzielen. (…)
Ausserdem wird durch die Entwicklung ein für den Vermögensaufbau sehr wichtiger Faktor, der Zinseszinseffekt, weitgehend ausgeschaltet. Dadurch entsteht gerade langfristig orientierten Anlegern grosser Schaden, denn der Effekt kommt besonders bei langen Sparphasen stark zum Tragen. Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass Zuwächse aus Zinserträgen mit jeder neuen Zinsperiode immer grösser werden. Gerade Bürgern, die bereits in jungen Jahren mit dem Sparen beginnen, half er so in der Vergangenheit wesentlich bei der Vermögensbildung. Durch die extrem niedrigen oder neuerdings sogar negativen Zinsen profitieren Anleger und Sparer immer weniger von dieser Magie des Zinseszinseffekts.
FT: Defined benefit pension schemes vulnerable to eurozone
Companies with underfunded defined-benefit pension schemes are particularly vulnerable to economic conditions in the eurozone, according to Standard & Poor’s. Defined schemes pay pensions tied to the final salary of their employees. The rating agency blames the sharp fall in long-term bond yields ahead of the imminent start of the European Central Bank’s €60bn-per-month asset-buying programme.
Such yields determine the “discount rate” that pension funds must use to calculate the present value of their liabilities: the lower the rate, the higher the liabilities.
S&P estimates that defined-benefit scheme liabilities will have increased 11-18 per cent, equivalent to €58bn- €92bn, in 2014, driven by the sharp fall in long-term corporate bond yields and only partly offset by the fall in long-term inflation expectations.
S&P analysed the funding of the top 50 European companies it rates that are most exposed, with defined-benefit pension plan deficits greater than 10 per cent of adjusted debt and with outstanding adjusted debt greater than €1bn. At the end of 2013 this group had pension fund liabilities totalling €527bn. Compared with plan assets of €356bn, this meant they had an average funding deficit of just over 30 per cent.
The agency expected companies to continue to manage their pension risk exposure by exploring options such as lowering pension benefits by freezing pensionable salaries, capping future pension increases, increasing the retirement age and closing plans to new and even existing members.
TA: Die Kosten der Negativzinsen für Krankenkassen und Pensionskassen
Der Tages-Anzeiger schreibt über die Folgen der Negativzinsen auf Krankenkassen und Pensionskassen. Beide halten sie grössere Bargeldbestände, die nun wegen der Nationalbankpolitik Kosten verursachen. Der TA schreibt:
“Neben den Krankenkassen sind auch Pensionskassen von den Negativzinsen betroffen. Sie bezahlen schon heute einen unbekannt hohen Betrag, Tendenz steigend. «Die Freibeträge der Banken für flüssige Mittel sinken laufend», bestätigt Lukas Riesen von PPCmetrics, der grössten Pensionskassenberatungsfirma der Schweiz. Eine mittelgrosse Pensionskasse mit einen Sparvermögen von 2 Milliarden Franken hält im Schnitt 40 bis 60 Millionen Franken liquide. Gilt der Negativzins langfristig, verliert sie pro Jahr 3 bis 4 Millionen Franken Sparvermögen.
Rechnet man diesen Verlust auf das Vermögen der 2. Säule hoch, werden den BVG-Versicherten bis Ende Jahr geschätzte 120 bis 180 Millionen Franken allein wegen der von der SNB verfügten Negativzinsen entgehen. Dieser Verlust entspricht fast der Hälfte der gesetzlichen BVG-Mindestverzinsung.
CVP-Fraktionschef Filippo Lombardi sagt, es dürfe nicht sein, dass dieses Zwangssparen durch die von der SNB eingeführten Negativzinsen zum Teil rückgängig gemacht wird. «Durch die Einführung der Negativzinsen entsteht eine Art Rentenklau”.
Weil die SNB keine negativzinsfreien Girokonti für die Pensionskassen einrichten will (Ausnahme Publica), hat der ASIP interveniert. Dazu heisst es im TA: “«Der Asip bedauert diesen Entscheid ausserordentlich», erklärt Verbandsdirektor und Rechtsanwalt Hanspeter Konrad. Er hält den Argumenten der SNB Folgendes dagegen: «Sämtliche Vorsorgeeinrichtungen gelten unseres Erachtens als ‹andere Inhaber von Girokonten in Schweizer Franken› gemäss Merkblatt der SNB, auf deren Guthaben in der Regel kein Negativzins erhoben wird.» Das Merkblatt schliesst in der Tat nicht aus, dass Krankenkassen und Pensionskassen ein zinsloses Girokonto führen können.
Wie reagieren die Kassen? Laut dem Währungsspezialisten Wolfram Klingler von der Firma XTP investieren Pensionskassen ihre liquiden Mittel in kurzfristige Anlagen, die noch nicht in den negativen Bereich abgerutscht sind. Damit gehen sie aber höhere Risiken ein. «Entweder haben sie einen sicheren Verlust oder ein noch höheres Verlustrisiko. Das ist eine Wahl zwischen Pest und Cholera.»
AV2020 und die Frauen
Das BSV hat in einem neuen Papier die Konsequenzen zusammen gefasst und erläutert, die mit der Altersvorsorge 2020 für die Frauen verbunden sind. Begründet wird die Erhöhung des Frauenrentenalters und auf die Vorteile verwiesen, welche die Reform den Frauen bringt.
In der Mitteilung heisst es: “Tieferes Frauenrentenalter nicht mehr begründbar: Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 lag das AHV-Alter der Frauen gleich wie dasjenige der Männer bei 65 Jahren. Es wurde dann mit der 4. AHV-Revision 1957 auf 63 und mit der 6. AHV-Revision 1964 auf 62 Jahre gesenkt. Das tiefere Frauenrentenalter wurde einerseits physiologisch begründet. Es wurde argumentiert, die Körperkräfte der Frauen liessen im Alter früher nach als jene der Männer. Andererseits ging es darum, die unterschiedliche Behandlung der alleinstehenden gegenüber den verheirateten Frauen zu eliminieren. (…)
So stellt das tiefere Frauenrentenalter heute nicht mehr eine sozialpolitisch begründbare Differenzierung gegenüber den Männern dar, sondern ein geschlechtsspezifisches Privileg. Die Frauen müssen für die gleiche Rente ein Jahr weniger lang arbeiten als die Männer. Mit der Reform wird das korrigiert.
Witwenrenten für kinderlose Frauen sind ein Überbleibsel des gesellschaftlich überholten «Ernährermodells», bei dem der Mann erwerbstätig ist und für den finanziellen Unterhalt der Familie sorgt, die Frau hingegen die Erwerbsarbeit aufgibt und für den Haushalt sorgt. Heute kann den kinderlosen Frauen eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden. Wenn sie freiwillig darauf verzichten, soll darum nicht die Allgemeinheit ihr Risiko des «Ernährerausfalls» tragen müssen.
Die Eintrittsschwelle der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird um einen Drittel gesenkt, von heute rund 21’000 auf rund 14’000 Franken. Damit werden Personen mit kleinen Löhnen oder mit mehreren kleineren Arbeitspensen besser geschützt. Davon profitieren vor allem Frauen. Die Verbesserung erfüllt denn auch eine langjährige Forderung von Frauenorganisationen.
In der AHV findet eine Umverteilung von Männern zu Frauen statt. Trotz tieferen Einkommen sind die Altersrenten der Frauen im Durchschnitt etwa gleich hoch wie diejenigen der Männer. Das ist hauptsächlich auf das Splitting, die Erziehungsgutschriften und die Rentenformel zurückzuführen. Bei der Umverteilung spielt aber auch die längere Rentenbezugsdauer der Frauen eine grosse Rolle.”
Mitteilung zum SNB-Entscheid zu Girokonten
Durch die Medien konnte der ASIP erfahren, dass sein Antrag auf Einrichtung negativzinsfreier Girokonten für Pensionskassen durch die Nationalbank abgelehnt wurde. Jetzt hat sich der Pensionskassenverband dazu bei seinen Mitgliedern geäussert. In der Mitteilung heisst es:
“Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat mit Brief vom 20.2.2015 mitgeteilt, dass sie dem Antrag des ASIP, Girokonti für Pensionskassen mit einer Verzinsung von mind. 0% einzurichten, im Rahmen des Nationalbankgesetzes nicht stattgeben kann. Der ASIP bedauert diesen Entscheid ausserordentlich. Mit der Grenze für einzelne Banken, einen Teil der Einlagen ebenfalls zu 0% verzinst zu erhalten und erst den Negativzins von z.Zt. -0.75% auf Guthaben ab dieser Grenze zu bezahlen, wollte man ja primär den Retail-kunden vor negativen Zinsen (teilweise) schützen. Der grösste Teil des Vermögens von Privatpersonen liegt aber meist nicht auf Bankkonti, sondern in den Pensionskassen dieser Versicherten. Freigrenzen wie für die Banken wären für die Pensionskassen als Durchführungsstelle für eine Sozialversicherung aus unserer Sicht somit ebenfalls angezeigt gewesen.
Wir werden uns auch in Zukunft für möglichst gute Lösungen für die Vorsorgeeinrichtungen in diesem schwierigen Umfeld einsetzen.
An der ASIP-Mitgliederversammlung vom 8. Mai 2015 in Zürich nimmt ein Mitglied der SNB Stellung zur aktuellen Geld-, Währungs- und Zinspolitik.”
Stiftungsrat: “Auf Arbeitnehmerseite sitzen oft Kader”
In den Stiftungsräten von Pensionskassen müssen die Arbeitgeberinnen und die Arbeitnehmer gleich stark vertreten sein. So will es das Gesetz. Doch was ein Arbeitnehmer ist, bestimmt jede Pensionskasse selber, schreibt der Tages-Anzeiger.
Wo erfolgt die Abgrenzung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden? Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge verlangt lediglich, dass im Stiftungsrat gleich viele Vertreter von Arbeitnehmern wie Arbeitgeberinnen sitzen müssen, definiert aber nicht, wer Arbeitnehmer ist und wer nicht. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen sind nach herrschender Lehre alle Angestellten, welche die Entscheide in einem Unternehmen wesentlich beeinflussen können, nicht als Arbeitnehmervertreter wählbar. Es sei aber Sache des Stiftungrates, dies konkret zu regeln.
Viele Vorsorgestiftungen schränken den Kreis der wählbaren Angestellten explizit ein. So können sich etwa beim Uhrenkonzern Swatch nur Versicherte als Arbeitnehmervertreter wählen lassen, die keine massgebende Stellung im Betrieb haben, bei dem sie beschäftigt sind. Auch die BVG-Sammelstiftung von Swiss Life lässt Angehörige der Direktion eines angeschlossenen Betriebs nicht als Arbeitnehmerdelegierte zu. Mitarbeiter mit Kaderfunktion sind aber ausdrücklich erwünscht. Ziel wäre ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Kader und Nichtkader, sagt Dajan Roman, Mediensprecher von Swiss Life. Das werde aber nicht immer erreicht, vor allem wenn zu wenige Arbeitnehmer ohne Kaderfunktion kandidierten. Das sei auch bei der letzten Wahl der Fall gewesen, weshalb im aktuellen Stiftungsrat mehrheitlich leitende Angestellte sässen.
Damit ist die BVG-Stiftung von Swiss Life keine Ausnahme. Wie die TA-Kurzumfrage zeigt, machen Kaderangestellte bei den Kassen von Manor und der Gemeindekasse Comunitas ebenfalls die Mehrheit der Arbeitnehmervertretung aus und sind auch bei anderen Kassen gut vertreten. Das liege unter anderem daran, dass Kaderangestellte eher über die nötigen Kenntnisse verfügten als Angestellte in tieferen Positionen, sagt Peter Graf, Arbeitnehmerdelegierter bei Swiss Life. Graf ist selber Kadermitarbeiter einer mittelgrossen Baufirma; als solcher habe er regelmässig Kontakt mit einfachen Angestellten und könne somit auch deren Interessen vertreten.
L’Agefi: Difficile recrutement de membres
La professionnalisation du fonctionnement de toutes les personnes impliquées dans la gestion d’une caisse de pension compte parmi les principaux objectifs de la réforme structurelle du deuxième pilier entrée en vigueur en 2011. Cela passe notamment par une extension des responsabilités des organes assurant le contrôle interne.
Le cahier des charges des Conseils de fondation a ainsi de fortes similitudes avec les conseils d’administration. Sauf qu’ils ne peuvent pas bénéficier d’une décharge. Le droit des fondations révisé entré en vigueur en 2006 avait déjà conféré aux fondations le pouvoir de se retourner contre les actions du Conseil de fondation. Les exigences vis-à-vis des membres d’un conseil de fondation ont ainsi considérablement augmenté.
Zanella: Beunruhigende Folgen des SNB-Entscheids
Peter Zanella, Head of Retirement Solutions, Towers Watson Schweiz, befasst sich in Finanz und Wirtschaft mit den Folgen der Aufhebung des Euromindestkurses auf die Pensionskassen. Zanella hält fest: “Sollte sich herausstellen, dass die Situation Bestand hat, denken wir, dass Anlagestrategien mit einem Zeithorizont von bis zu zehn Jahren neu ausgerichtet werden sollten, und auch der Vorsorgeplan ist zu überdenken. Bei der Modellierung von optimalen Anlagestrategien stellen sich jedoch grosse Herausforderungen: In der Praxis gab es kaum je eine Periode, in der die risikofreie Bundesobligationenrendite negativ war. Auf diesem Parameter basieren jedoch die meisten Portfoliotheorien und Berechnungsmodelle. Der Druck, neue risikogerechte Renditequellen aufzuspüren, bleibt bestehen, und die Geldschwemme, die durch die Massnahmen der EZB ausgelöst wird, verschärft den Kampf um positiven Ertrag.” (…)
“Als weitere Folge der Notenbankentscheide werden sich die Pensionskassen-verpflichtungen substanziell um mehr als 5% erhöhen – und zwar sowohl für die Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen selbst wie auch aus Sicht der internationalen Rechnungslegung. Ferner ergeben sich einschneidende, vorwiegend negative Auswirkungen aus dem hohen Frankenkurs. So werden Unternehmen gezwungen sein, ihre Kostenstrukturen zu überprüfen und Restrukturierungsmassnahmen umzusetzen. Für Pensionskassen bedeutet dies einen beschleunigten Anstieg von Teilliquidationen, was eine Verschlechterung des Aktive-Rentner-Verhältnisses zur Folge hat.” (…)
“Schweizer Anleger und damit auch die Pensionskassen, ihre Versicherten und die angeschlossenen Arbeitgeber müssen als grosse Leidtragende der Notenbankentscheidungen angesehen werden. Sofern die in Gang gesetzte Deflationsspirale nicht gebremst werden kann, wird eine ungemütliche Zeit auf die Schweiz und besonders auf ihr Altersvorsorgesystem zukommen.”
«Il y a une vraie voie d’acceptation»
Alain Berset, conseiller fédéral, répond aux sceptiques qui pensent que le grand projet Prévoyance 2020 n’a aucune chance d’aboutir.
Prévoyance 2020 est une vaste réforme, il s’agit de retraites, de questions très sensibles qui ont plusieurs fois abouti à des impasses politiques. Le processus a commencé en 2012, après votre arrivée, avec une présentation au Parlement en fin d’année. Le timing de départ est-il encore réaliste?
Berset: Oui, mais le rythme dépendra évidemment des travaux parlementaires. Je suis optimiste, il y a une vraie conscience de l’importance du dossier. Prévoyance vieillesse 2020 est désormais sur la table du Parlement, et cette phase devrait durer environ deux ans. Il y aura ensuite un vote populaire, un processus qui prend aussi un certain temps. 2020 est un objectif général, il reste raisonnable et réaliste.
Il s’agit surtout de répondre au phénomène de vieillissement de la population. Un long et lent processus… Personne n’a de raisons de se presser.
L’augmentation de l’espérance de vie et des volumes de prestations versées qui en découlent font partie du problème, mais quelque chose de bien plus tangible se rapproche à grands pas: la retraite des baby-boomers. Celles et ceux qui sont nés en gros entre 1955 et 1965. Ce phénomène-là va commencer en 2020 précisément. Il s’agira de le financer, du côté de l’AVS en particulier.
Le Temps: “La double casquette de David Théoduloz”
David Théoduloz est économiste au Groupe Mutuel, député PDC au Grand Conseil et candidat au Conseil national. Mais il est aussi, depuis une semaine, le nouveau président de la CPVal, la caisse de pension de l’Etat du Valais. Il y représente l’employeur, soit le Conseil d’Etat. La CPVal gère 3,6 milliards de fortune pour 11’000 assurés.
Or, les collectivités publiques peuvent choisir de déléguer tout ou partie de la gestion de leur caisse de pension à un assureur privé comme le Groupe Mutuel. «Nous considérons que ces deux fonctions ne constituent pas un conflit d’intérêts», explique Paul Rabaglia, directeur du Groupe Mutuel. «Nous avons défini, avec le cadre concerné, un processus de récusation s’il devait traiter d’aspects liés à la caisse publique de l’Etat.»
Et si la CPVal décidait de déléguer certaines activités au Groupe Mutuel? «Alors il devrait se récuser auprès de la caisse publique», répond Paul Rabaglia.
Frankenkurs: “Absicherung jetzt noch wichtiger”
Marc Brütsch und Stephan Thaler (Swiss Life) gehen in ihrem Beitrag in der Schweizer Personalvorsorge auf die Themen Kursabsicherung nach dem SNB-Entscheid sowie die Konjunkturaussichten ein. Sie schreiben: “Der SNB-Kurswechsel hat das Thema der Fremdwährungsabsicherung wieder zuoberst auf die Agenda gebracht. Unsere Meinung bleibt unverändert: Währungsrisiken werden vom Markt nie adäquat entschädigt. Anlagen in Fremdwährungsobligationen sollten zwecks Schonung des Risikobudgets mit einer strategischen Absicherung der Währungsrisiken gekoppelt werden.
Und nicht nur das, Anlageverantwortliche müssen abklären, in welchem Umfang die eingesetzten Kollektivanlagen oder erteilten Mandate an Vermögensverwalter tatsächlich abgesichert sind. Denn eine hundertprozentige Absicherung ist aus operationellen Gründen – im Unterschied zu einer währungsgesicherten Benchmark- Performance – kaum je umsetzbar.”
Migros Pensionskasse: DG über Sollbedarf
Die MPK erzielte dank freundlichen Aktienmärkten und positiven Bewertungseffekten bei den Obligationenanlagen eine solide Performance von 7.0 %. Mit ihrem Ergebnis blieb die MPK jedoch unter der Performance des vergleichbaren Pictet BVG-25-Index (9.4 %). Ohne die teilweise Absicherung der Fremdwährungsrisiken wäre das Ergebnis besser ausgefallen.
Das Geschäftsjahr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 806.0 Mio. Hiervon wurden CHF 0.4 Mrd. für die Aufstockung der Wertschwankungsreserve auf die Zielgrösse von CHF 3.2 Mrd. verwendet und CHF 0.4 Mrd. flossen den freien Mitteln zu.
Die Vorsorgekapitalien sind mit den technischen Grundlagen BVG 2010 unter Verwendung des Generationenkonzeptes für die Sterblichkeit mit einem technischen Zinssatz von unverändert 2.5 % gerechnet worden. Der Deckungsgrad erhöhte sich auf 121.5 % (Vorjahr 116.9 %) und überschreitet den Sollbedarf von 119.0 % um 2.5 Prozentpunkte.
Die Kapitalanlagen der Kasse belaufen sich auf CHF 20.9 Mrd. (CHF 19.8 Mrd.) Hiervon entfallen CHF 8.6 Mrd. (41.3 %) auf die Nominalwertanlagen und CHF 6.5 Mrd. bzw. CHF 5.8 Mrd. (31.2 % bzw. 27.5 %) auf die Aktien und Immobilienanlagen.
Der Versichertenbestand der nach dem Leistungsprimat aufgebauten Kasse betrug Ende 2014 81’600 Personen (83‘200), davon waren 29’200 Rentner (27’400). Rund 55 % des Vermögens der MPK ist den Rentnern zuzuordnen.
Performancebericht per 31.12.2014
KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen) hat ihren Performancebericht per Ende 2014 publiziert. Versammelt sind in der Konferenz 21 Anlagestiftungen und 10 Immobilien-Anlagestiftungen. Das Gesamtvermögen der Anlagestiftungen stieg im vergangenen Jahr netto um 8,8% auf 85 Mrd. Franken. Den Spitzenplatz gemessen an den gesamten Assets belegt die CSA mit 18,3 Mrd. vor Swisscanto mit 18,1 Mrd. Franken.
(Update nach freundlichen Präzisierungen der KGAST).
