Durch die Medien konnte der ASIP erfahren, dass sein Antrag auf Einrichtung negativzinsfreier Girokonten für Pensionskassen durch die Nationalbank abgelehnt wurde. Jetzt hat sich der Pensionskassenverband dazu bei seinen Mitgliedern geäussert. In der Mitteilung heisst es:
“Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat mit Brief vom 20.2.2015 mitgeteilt, dass sie dem Antrag des ASIP, Girokonti für Pensionskassen mit einer Verzinsung von mind. 0% einzurichten, im Rahmen des Nationalbankgesetzes nicht stattgeben kann. Der ASIP bedauert diesen Entscheid ausserordentlich. Mit der Grenze für einzelne Banken, einen Teil der Einlagen ebenfalls zu 0% verzinst zu erhalten und erst den Negativzins von z.Zt. -0.75% auf Guthaben ab dieser Grenze zu bezahlen, wollte man ja primär den Retail-kunden vor negativen Zinsen (teilweise) schützen. Der grösste Teil des Vermögens von Privatpersonen liegt aber meist nicht auf Bankkonti, sondern in den Pensionskassen dieser Versicherten. Freigrenzen wie für die Banken wären für die Pensionskassen als Durchführungsstelle für eine Sozialversicherung aus unserer Sicht somit ebenfalls angezeigt gewesen.
Wir werden uns auch in Zukunft für möglichst gute Lösungen für die Vorsorgeeinrichtungen in diesem schwierigen Umfeld einsetzen.
An der ASIP-Mitgliederversammlung vom 8. Mai 2015 in Zürich nimmt ein Mitglied der SNB Stellung zur aktuellen Geld-, Währungs- und Zinspolitik.”