In den Stiftungsräten von Pensionskassen müssen die Arbeitgeberinnen und die Arbeitnehmer gleich stark vertreten sein. So will es das Gesetz. Doch was ein Arbeitnehmer ist, bestimmt jede Pensionskasse selber, schreibt der Tages-Anzeiger.

Wo erfolgt die Abgrenzung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden? Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge verlangt lediglich, dass im Stiftungsrat gleich viele Vertreter von Arbeitnehmern wie Arbeitgeberinnen sitzen müssen, definiert aber nicht, wer Arbeitnehmer ist und wer nicht. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen sind nach herrschender Lehre alle Angestellten, welche die Entscheide in einem Unternehmen wesentlich beeinflussen können, nicht als Arbeitnehmervertreter wählbar. Es sei aber Sache des Stiftungrates, dies konkret zu regeln.

Viele Vorsorgestiftungen schränken den Kreis der wählbaren Angestellten explizit ein. So können sich etwa beim Uhrenkonzern Swatch nur Versicherte als Arbeitnehmervertreter wählen lassen, die keine massgebende Stellung im Betrieb haben, bei dem sie beschäftigt sind. Auch die BVG-Sammelstiftung von Swiss Life lässt Angehörige der Direktion eines angeschlossenen Betriebs nicht als Arbeitnehmerdelegierte zu. Mitarbeiter mit Kaderfunktion sind aber ausdrücklich erwünscht. Ziel wäre ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Kader und Nichtkader, sagt Dajan Roman, Mediensprecher von Swiss Life. Das werde aber nicht immer erreicht, vor allem wenn zu wenige Arbeitnehmer ohne Kaderfunktion kandidierten. Das sei auch bei der letzten Wahl der Fall gewesen, weshalb im aktuellen Stiftungsrat mehrheitlich leitende Angestellte sässen.

Damit ist die BVG-Stiftung von Swiss Life keine Ausnahme. Wie die TA-Kurzumfrage zeigt, machen Kaderangestellte bei den Kassen von Manor und der Gemeindekasse Comunitas ebenfalls die Mehrheit der Arbeitnehmervertretung aus und sind auch bei anderen Kassen gut vertreten. Das liege unter anderem daran, dass Kaderangestellte eher über die nötigen Kenntnisse verfügten als Angestellte in tieferen Positionen, sagt Peter Graf, Arbeitnehmerdelegierter bei Swiss Life. Graf ist selber Kadermitarbeiter einer mittelgrossen Baufirma; als solcher habe er regelmässig Kontakt mit einfachen Angestellten und könne somit auch deren Interessen vertreten.

  TA