Herbert Brändli fragt in Stocks: “Wie schon im Oktober 2008 wiesen die Pensionskassen auch im Oktober 2009 im Mittel einen Deckungsgrad von über 100 Prozent aus. Sie befinden sich demnach auf ihrem langfristig vorgesehenen Entwicklungspfad. Zwischenzeitlich ist der Deckungsgrad kollektiv abgestürzt und hat einige Unruhe verursacht. Was ist tatsächlich geschehen?”
2009
AFIAA lanciert mit EuropCore zweite Anlagegruppe
AFIAA, eine Anlagestiftung von Schweizer Pensionskassen und für Schweizer Pensionskassen mit Fokus auf internationale Immobilien, hat mit EuropeCore eine zweite Anlagegruppe lanciert. Diese investiert in stabile Prime Assets und richtet den Fokus auf "ausgewählte Immobilien im europäischen Ausland".
Beobachter: “Pensionskassen zahlen zu viel”
Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den Rentnern den gewohnten Lebensstandard sichern. Das funktioniert schon heute nur auf Kosten der Jungen, schreibt der Beobachter. Weiter heisst es: “Vorsorgeexperte Martin Janssen sieht schwarz: «Unser Pensionskassensystem wird gegen die Wand fahren.» Die heute neu fixierten Renten seien im Schnitt einen Drittel zu hoch, sagt der Zürcher Finanzprofessor. «Die Pensionskassen versprechen Leistungen, die sie gar nicht mehr finanzieren können. Doch das will niemand hören.» Man schweige lieber und sitze das Problem aus – nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Warum das niemand zur Kenntnis nehmen will? Weil jene, die heute in Pension gehen, noch immer mit einer anständigen Rente rechnen können.
Der Beobachter-Vergleich bestätigt die Ergebnisse einer breitangelegten Studie von Swisscanto. Bei ihren Berechnungen ging die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken von einem Verdienst von 80’000 Franken aus. Ergebnis: 16 Prozent der Kassen zahlen heute weniger als 32’000 Franken BVG-Rente. Umgekehrt zahlen 29 Prozent der Kassen BVG-Renten zwischen 40’000 und 60’000 Franken. «Es gibt Kassen mit relativ bescheidenen, aber auch solche mit sehr grosszügigen Leistungen», folgert Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorge der Swisscanto-Gruppe. «Insgesamt ist unser Vorsorgesystem heute gut aufgestellt.»
Simeons Befund mag heute noch zutreffend sein. Doch gilt das auch für die Zukunft? Erhalten künftige Rentner genug, um ihren Lebensstandard zu halten? Vom Beobachter befragte Pensionskassenverantwortliche sind skeptisch – insbesondere für alle, die erst nach 2020 in Pension gehen. «Tendenziell werden ihre Renten tiefer sein. Weil die Lebenserwartung weiterhin steigt, werden bei gleichbleibenden Beiträgen und gleichen Kapitalerträgen die Leistungen niedriger ausfallen», prophezeit Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP). Das heisst: Die Leistungen bleiben nur gleich hoch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft höhere Beiträge zahlen.”
Beobachter: Finanzkrise und 2. Säule
Der Beobachter beantwortet eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Finanzkrise und ihren Folgen für die Pensionskassen.
Ascoop kündigt Hypotheken
Die Pensionskasse Ascoop zieht sich aus dem Hypothekengeschäft zurück. Sie hat alle bestehenden Hypotheken gekündet, laut einem Bericht im “Bund” mit Brief von Ende Oktober. Offenbar pressiert es: «Das gesamte Hypothekarportfolio der Pensionskasse der Ascoop soll schnellstmöglich aufgelöst werden», steht im Brief. Am liebsten wäre es der Pensionskasse, wenn die Besitzer von Eigenheimen oder Wohnungen sich bereits auf Ende Jahr eine neue Bank suchen, welche die Hypotheken übernimmt. «Wir bitten Sie, beide Kredite bis spätestens Ende 2009 zurückzuführen bzw. von einem anderen Unternehmen ablösen zu lassen», steht in einem der Briefe, der dem «Bund» vorliegt. Dass dies als Bitte formuliert ist, hat einen Grund: Die Kündigungsfrist für die variable Hypothek beträgt sechs Monate.
BGer: Urteil zur Nullverzinsung, Polemik der Unia
Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat sich kürzlich in einer Medienmitteilung zur Frage der Nullverzinsung geäussert. Im Gegensatz zu Erich Peter, Chef der Zürcher BVG-Aufsicht, ist sie der Meinung, dass eine Nullverzinsung auch bei einer Deckung von mehr als Null möglich sein müsse. Peter hatte seine Ansicht in einem Artikel der Zeitschrift “Aktuelle juristische Praxis” dargelegt, der generell die Sanierungsmassnahmen behandelte.
Nun hatte sich das Bundesgericht in einem Fall mit diesem Thema zu befassen. Es war konkret die Frage zu beantworten, zu welchem Satz die bei einer Ehescheidung zu transferierende Austrittsleistung im Zeitraum zwischen Rechtskraft des Scheidungsurteils und Übertragung zu verzinsen ist. Das Gericht kam zum Schluss: Die Verzinsung des BVG-Guthabens entspricht grundsätzlich der BVG-Mindestverzinsung (es sei denn, der reglementarische Zinssatz sei höher), kann aber in Anwendung von Art. 65d Abs. 4 BVG auch tiefer liegen. Und weiter: Das überobligatorische Altersguthaben kann zum reglementarischen Zinssatz verzinst werden. Dieser kann null sein, darf aber ausserhalb einer Unterdeckung nicht negativ (Anrechnungsprinzip) sein. Im Falle einer Unterdeckung ist es dagegen möglich, in Anwendung des Anrechnungsprinzips die gesamte Austrittsleistung mit 0% zu verzinsen. Im Urteil wird aber auch festgehalten: es darf im Endeffekt bei Überdeckung keine Verzinsung unter dem BVG-Mindestzinssatz (also derzeit zwischen 0% und 2%) des überobligatorischen Teils erfolgen, da bei einer Verzinsung von beispielsweise 1.5% in der Betrachtungsweise des Bundesgerichts der überobligatorische Teil "geschmälert" werden könnte. Die Konsequenzen dieses Urteils sind möglicherweise weitreichend und derzeit noch schwer abzuschätzen. Zweifellos stellen sie eine Beschneidung der Kassensouveränität bei der Festlegung der Verzinsung dar.
Die Unia hat jetzt das Urteil aufgegriffen und sogleich polemisch gegen die Kammer geschossen. Der zurzeit gängige populistische Tenor der Gewerkschaft: die Kammer handelt gegen die Interessen der Versicherten, und das nicht nur in der Frage der Verzinsung sondern auch beim Umwandlungssatz. Allerdings muss die Unia dazu einen künstlichen Interessengegensatz zwischen den Interessen der Pensionskassen und jener der Versicherten unterstellen. Sie blendet völlig aus, dass die Verzinsung vom paritätischen Stiftungsrat festzulegen ist, und sie vermag offensichtlich nicht zu begreifen, dass die Interessen von Pensionskasse und Versicherten grundsätzlich identisch sind. Und dazu gehört die finanzielle Stabilität der Kasse.
Urteil Bger/ Artikel Peter / Stellungnahme Kammer / Mitteilung Unia /
PK-Statistik 2008: Wertschwankungsreserven eingebrochen
Die Finanzkrise blieb für die berufliche Vorsorge 2008 nicht ohne Folgen. Bei den Kapitalanlagen ergab sich im Berichtsjahr ein deutlicher Nettoverlust von insgesamt 76,2 Milliarden Franken, der vielerorts allerdings weitgehend buchmässig ausgefallen sein dürfte. Die Wertschwankungsreserven (Ende 2007: 51,5 Mrd. Fr.) beliefen sich per Jahresende auf 8,5 Milliarden Franken. Da diese bei vielen Einrichtungen nicht ausreichend dotiert waren, erhöhte sich die Unterdeckung ebenso spürbar auf 57,3 Milliarden Franken (2007: 17,8 Mrd. Fr.). Zudem mussten die freien Mittel von 9,4 Milliarden auf 1,3 Milliarden Franken abgebaut werden. Als Folge des Kurszerfalls auf den Anlagemärkten verminderte sich die Bilanzsumme auf 537 Milliarden Franken (-11,3%). Dies geht aus den vom Bundesamt für Statistik publizierten provisorischen und mittels Stichprobe ermittelten Ergebnissen der Statistik der beruflichen Vorsorge 2008 hervor.
Grenzgänger Information Nr. 11: neue Rechtsprechung, Aktivitäten
Die “IG-Pensionskasse”, welche die Interessen der deutschen Grenzgänger in der Schweiz hinsichtlich ihrer steuerlichen Interessen bei der 2. Säule vertritt, hat ein neues Informationsblatt publiziert. Berichtet wird über aktuelle Rechtsfälle, welche für die IG von Interesse sind und sie verweist auf einen Brief, der an Bundespräsident Merz geschickt wurde und in welchem um Berücksichtigung der Interessen der Grenzgänger beim neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gebeten wird. Schliesslich verweisen die Autoren der Information noch darauf, dass mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in Deutschland sich für diverse Personengruppen neue Konstellationen ergeben haben, für welche die Aktivitäten der IG-Pensionskassen von Bedeutung sein dürften.
Todesfallkapital: “Immer mehr Erben werden begünstigt”
Wer bekommt Geld von Vorsorgeeinrichtungen, wenn jemand stirbt? Bei der AHV niemand. Bei der 2. Säule wird der Kreis der Begünstigten laufend erweitert, nicht zuletzt auch wegen angeblicher Härtefälle. Ein Fall aus Grenchen schaffte es in den «Kassensturz», schreibt die Solothurner Zeitung.
Der Kanton Solothurn ist mit der im Kassensturz kritisierten Regelung nicht der einzige. Die Pensionskasse des Kantons Bern müsste den Fall wohl analog regeln, so hart dies für die betroffenen erscheine, erklärt der stellvertretende Direktor Hans-Peter Wiedmer. Denn auch die bernische Pensionskasse kennt kein Todesfallkapital. Eine Einführung sei kurzfristig nicht vorgesehen, werde aber im Rahmen des Reformprojektes Futura diskutiert. Ebenso ist es bei der bernischen Lehrerversicherungskasse. Verwalter Luzius Heil erklärt, warum: «Bei einer Kasse mit Leistungsprimat hat die Solidarität einen hohen Stellenwert. Wenn berufliche Vorsorge mit erbrechtlichen Ansprüchen vermischt werden, ist diese Solidarität gefährdet.»
Renten ABC – Im Wunderland der 2. Säule
Wir wissen es: die 2. Säule ist kompliziert und komplex und am besten überlässt man das Ganze sowieso den Fachleuten; schlimmstenfalls kauft man sich ein Buch, das wie jede Betriebsanleitung aber nur im absoluten Notfall konsultiert wird. Es geht aber auch anders: Martin Wechsler hat ein Online-Spiel über die Berufliche Vorsorge entwickelt, das höchst anschaulich und unterhaltsam (und erst noch gratis) den Benutzer oder die Benutzerin durch alle Vorfälle im Laufe einer Vorsorge-Karriere führt.
Anderthalb Jahre Vorbereitung haben der Basler PK-Experte und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Freizeit in das Projekt investiert und mit Hilfe einer auf Computerspiele spezialisierten Firma das Programm zusammen gestellt. Durchgespielt wird der ganze Vorsorgeablauf, vom Beginn des Sparprozesses bis zur Pensionierung, wobei die Teilnehmer persönliche Daten eingeben und den Ablauf unter verschiedenen Voraussetzungen verfolgen können. Weil sich dahinter eine eigentliche PK-Software verbirgt, sind auch die Ergebnisse wirklichkeitsgetreu und entsprechen nicht nur im Detail den gesetzlichen Vorgaben (beispielsweise beim Vorbezug für Wohneigentum), sondern auch den wirtschaftlichen und sozialen Realitäten (man beachte bspw. die Graffiti auf dem Gebäude der PK!).
Das Programm eignet sich nicht, um rasch Auskunft über diese oder jene Frage zur 2. Säule zu bekommen, sondern setzt beim Benutzer voraus, dass er sich Zeit nimmt und die einzelnen Schritte mit den möglichen Varianten aufmerksam verfolgt und auch versucht, die jeweiligen Konsequenzen zu verstehen. Das ist aber alles andere als trocken und belehrend, sondern dank modernster Animationstechniken auf Flash-Basis höchst unterhaltend. Ein grimmiger Kobold und eine freundliche Fee machen jeweils auf die Pros und Kontras aller Entscheide und Regelungen aufmerksam, wie sie in unserer Welt halt an jeder Ecke und auch bei den Pensionskassen anzutreffen sind.
Insgesamt ein hervorragender Beitrag auch mit Blick auf das bevorstehende 25 Jahre-Jubiläum des BVG. Wechsler hat mit seinem Programm all jenen, die sich nur zu gerne vor den Realitäten drücken, zumindest das Argument aus der Hand genommen, dass die Berufliche Vorsorge bloss etwas für Spezialisten sei und sich niemand die Mühe mache, sie den überforderten Versicherten anschaulich zu erklären. Nur klicken muss man noch selber.
BE: Beitragserhöhung und Senkung des technischen Zinses
Der Berner Regierungsrat unterstützt die Beschlüsse der Leitungsgremien der Berner Lehrerversicherungskasse (BLVK) und der Bernischen Pensionskasse (BPK), den technischen Zinssatz per 1. Januar 2010 auf jeweils 3,5 Prozent zu senken. Die Regierung stimmt einer Lösung zu, die finanzielle Lage der BPK mit Beiträgen von 2,2 Prozent von der versicherten Lohnsumme zu verbessern. Der Kanton beteiligt sich mit 1,4 Prozent, was Jahreskosten von 16 Mio. Franken verursacht. Die BPK-Versicherten zahlen die verbleibenden 0,8 Prozent. Bei der BLVK bleiben die Abzüge unverändert. Auch die Arbeiten für einen möglichen Primatwechsel laufen intensiv weiter. Ziel der Regierung ist es, bis im Dezember 2010 eine Gesetzesvorlage zum Projekt Futura zu Handen des Grossen Rates zu verabschieden.
Thomas Hohl: Nicht übermässig beunruhigt
In einem Interview mit der Handelszeitung gab Thomas Hohl, Chef der Migros-Pensionskasse, Auskunft über die aktuelle Verfassung seiner VE. Hohl sagte u.a.:
Mit der Finanzkrise sind die Vermögen der beruflichen Vorsorge so stark unter Druck gekommen wie nie zuvor. Entsprechend beunruhigt sind die Versicherten – auf welcher Höhe liegt ihr Sorgenbarometer?
Thomas Hohl: Die Krise an den Märkten konnte uns nicht übermässig beunruhigen – fairerweise muss ich dazu sagen, dass wir mit der Migros einen soliden Arbeitgeber hinter uns wissen und wir auch keine Kasse mit einem Überhang an Rentnern sind. Zudem bleiben wir bei den Anlagen konservativ aufgestellt. Dies alles hat uns dazu bewogen, die Verwerfungen auch als Chance anzusehen.
Wie das?
Hohl: Ende letzten November haben wir uns vorgenommen, Woche für Woche 10 Mio Fr. in Aktien zu investieren – unabhängig von der momentanen Marktlage. Heute können wir sagen: Dieser Beschluss war nicht schlecht.
Was tun Sie also?
Hohl: Wir führen nebst dem jährlichen versicherungstechnischen Gutachten alle vier Jahre eine Asset & Liability-Studie durch, um zu sehen, wie sich der Trend entwickelt. Die neuesten Ergebnisse sagen: Die für die Verpflichtungen notwendige Rendite auf den Vorsorgevermögen liegt bei rund 4,3%. Die erwartete Rendite liegt aber bei der gegebenen Risikofähigkeit und Risikobereitschaft nur bei 4,4% – zu wenig, um die nötigen Wertschwankungsreserven aufzubauen. Anlageseitig bleibt keine Manövrierfähigkeit mehr.
Das heisst konkret?
Hohl: Das bedeutet, dass wir in der nächsten Zeit den Leistungskatalog überarbeiten wollen, um das finanzielle Gleichgewicht der Kasse für die Zukunft zu sichern.
Also Leistungsabbau. Wo setzen Sie an?
Hohl: Da wir als Leistungsprimat-Kasse eine Leistung abhängig von der Anzahl Versicherungsjahren, der Höhe des Rentensatzes und des versicherten Lohns versprechen, ist unsere Leistung unabhängig von der am Anlagemarkt erzielten Rendite zu erbringen. Dies ist unser Risiko, das es umsichtig zu bewirtschaften gilt.
Studie zum Anlageverhalten der Schweizer PKs, Zins und Umwandlungssatz
In einer neuen Studie untersuchten die Ökonomen der Credit Suisse das Anlageverhalten von Schweizer Pensionskassen. Dabei zeigte sich, dass der Deckungsgrad die Anlagestrategien der Pensionskassen wesentlich beeinflusst. Die Studie kommt zudem zum Schluss, dass die Pensionskassen ihr Vorsorgekapital im Allgemeinen “relativ effizient” investieren. Dennoch bestehe bei der Allokation der Anlagen Verbesserungspotenzial, denn die vorhandenen Diversifikationsmöglichkeiten könnten noch besser genutzt werden.
Die Studie zeigt des Weiteren mittels Modellrechnungen auf, wie stark sich Veränderungen in den Lebens- und Renditeerwartungen auf die Höhe des Umwandlungssatzes auswirken. Dabei wird bestätigt, dass Veränderungen beim technischen Zinssatz die Höhe des Umwandlungssatzes sehr stark beeinflussen: Eine Veränderung des technischen Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte beeinflusst den Umwandlungssatz um etwa 0,3 Prozentpunkte. Die Annahmen über zukünftig auf dem Anlagekapital der Pensionskassen erzielbaren Renditen werden deshalb die Bestimmung des Umwandlungssatzes entscheidend prägen.
Die Publikation "Swiss Issues Branchen – Anlageverhalten der Pensionskassen, Fakten und Trends" finden Sie im Internet in Deutsch, Französisch und Italienisch unter: www.credit-suisse.com/research (Schweizer Wirtschaft / Branchen).
Blick: Welche PK muss die Invalidenrente bezahlen?
“Mein Mann (39) arbeitete 10 Jahre für den gleichen Arbeitgeber, 2005 wurde ihm gekündigt: «Weil er die Leistung nicht mehr bringe». Kurz darauf verlor er ein zweites Mal die Stelle. Anfang 2006 wurde bei ihm prompt eine sogenannte progressive Paralyse diagnostiziert. Jetzt bekommt mein Mann eine halbe IV-Rente. Die Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers behauptet jedoch, sie müsse keine Invalidenrente zahlen. Stimmt das?”
Fehlmann: “auf gleicher Augenhöhe”
Ulrich Fehlmann wagt einen neuen Schritt: “Über die Zeit hinweg ist bei mir der Entscheid gereift, nach über 9 erfolgreichen Jahren mehrheitlich als Managing Partner bei Ray & Berndtson (heute Odgers Berndtson) den Schritt in die Unabhängigkeit und Selbständigkeit zu machen. Ich freue mich sehr auf viele neue Herausforderungen und spannende Projekte!” heisst es in einer Mitteilung und weiter: “Je nach Aufgabenstellung offerieren wir die passende Dienstleistung: Mit fehlmann executive search bieten wir massgeschneiderte Lösungen bei der Besetzung von Geschäftsleitungsfunktionen. Es wird von Unternehmer zu Unternehmer auf gleicher Augenhöhe kommuniziert.”
Ulrich Fehlmann blickt auf eine langjährige Top Management-Karriere zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich startete er seine Karriere in der Finanzdienstleistungsbranche. Fehlmann übernahm 1991 im Rahmen der Geschäftsleitung die Verantwortung für das internationale Lebensgeschäft und wurde 1994 zum CEO der Zürich Leben Schweiz berufen. Im Jahr 2000 kam er zu Odgers Berndtson und leitete von 2003 bis 2008 als Managing Partners das Unternehmen. Ulrich Fehlmann ist Verwaltungsratspräsident verschiedener Unternehmen in der Financial Services-Branche und langjähriges Mitglied im Vorstand des Vorsorgeforums.
