Wer bekommt Geld von Vorsorgeeinrichtungen, wenn jemand stirbt? Bei der AHV niemand. Bei der 2. Säule wird der Kreis der Begünstigten laufend erweitert, nicht zuletzt auch wegen angeblicher Härtefälle. Ein Fall aus Grenchen schaffte es in den «Kassensturz», schreibt die Solothurner Zeitung.

Der Kanton Solothurn ist mit der im Kassensturz kritisierten Regelung nicht der einzige. Die Pensionskasse des Kantons Bern müsste den Fall wohl analog regeln, so hart dies für die betroffenen erscheine, erklärt der stellvertretende Direktor Hans-Peter Wiedmer. Denn auch die bernische Pensionskasse kennt kein Todesfallkapital. Eine Einführung sei kurzfristig nicht vorgesehen, werde aber im Rahmen des Reformprojektes Futura diskutiert. Ebenso ist es bei der bernischen Lehrerversicherungskasse. Verwalter Luzius Heil erklärt, warum: «Bei einer Kasse mit Leistungsprimat hat die Solidarität einen hohen Stellenwert. Wenn berufliche Vorsorge mit erbrechtlichen Ansprüchen vermischt werden, ist diese Solidarität gefährdet.»

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