Ehemalige Regierungsrätin Fierz erhält keine Rente
Die frühere Zürcher Regierungsrätin Dorothée Fierz (FDP) erhält keine Rente. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies ihre Klage gegen den Kanton Zürich ab, wie «Radio 24» am Donnerstag meldete. Das Gericht begründet dies in seinem Urteil vom 13. August damit, dass Fierz zum Zeitpunkt ihres Rücktritts im Mai 2006 noch nicht 60 Jahre alt gewesen sei und keine acht Amtsjahre absolviert hatte. Den Rücktritt stufte das Gericht als freiwillig ein. Bei einem nicht freiwilligen Rücktritt wäre Fierz eine unbefristete Jahresrente von etwa 135’000 Franken zugestanden. Dazu wären nur vier Amtsjahre notwendig gewesen.
Fierz erhält keine Rente (Zürich , NZZ Online)
State Street: Trotz Subprime-Krise steigender Investor Confidence Index der Institutionellen in den USA
Das Vertrauen der Investoren stieg gemäss State Street Investor Confidence Index weltweit um 13 auf 99,3 Punkte. Massgeblich hierfür waren die nordamerikanischen institutionellen Investoren, deren Bereitschaft zu Aktienkäufen um ganze 21 Punkte auf 116,5 stieg. In Europa festigte sich dagegen die Rückzugstendenz, die bereits im letzten Monat sichtbar war: Der Index fiel um 4 auf 86,4 Punkte. Die asiatischen Investoren behielten ihre abwartende Haltung bei. Ihr Stimmungsniveau zeigte nur eine kleine Steigerung von 83,5 auf 84,1 Punkte.
ICI_August_German.pdf (application/pdf-Objekt)
How effective is pension fund morality?
Who wants to invest in terrorism? Certainly not Florida legislators and Gov. Charlie Crist. Earlier this year they made Florida the first state in the nation to ban its public pension fund from investing in companies doing business with Iran.
Business: How effective is pension fund morality?
Gérard Fischer zur Situation auf den Kapitalmärkten: «Die Ansteckungsgefahr ist geringer»
Gérard Fischer, CEO der Swisscanto-Gruppe, spricht in einem Interview mit der Handels-Zeitung über den gesunkenen Einfluss der USA auf die Weltwirtschaft, die Performance der Pensionskassen, das neue Rekordergebnis der Swisscanto, die soeben bewilligte erste Online-Plattform für Fondskurse und die Lehren aus der Sulzer-Affäre.
Zur Situation bei den Pensionskassen und der Möglichkeit von bösen Ueberrschungen meint Fischer: «Nicht aufgrund der Subprime-Krise. Die Zinsveränderungen haben einen stärkeren Einfluss. Vorsorgeeinrichtungen, die vor allem in Obligationen investiert waren, hatten bisher dieses Jahr eine schlechtere Performance, weil die Zinsen gestiegen waren. Andere Kassen mit einer hohen Aktienquote hatten ein sehr gutes 1. Halbjahr 2007. Bei sinkenden Zinsen und fallenden Aktienkursen ändert sich das Bild wieder. Insbesondere aktienlastige Vorsorgeeinrichtungen werden jetzt einen Teil der Performance wieder verlieren.»
Verlagsgruppe Handelszeitung
Franz Haldimann erhält Pensionskassengelder
Der Burgdorfer Gemeinderat zieht den Entscheid des Regierungsstatthalters zum Pensionskassenbeitrag an Stadtpräsident Franz Haldimann nicht weiter. Der strittige Punkt soll nun gemeinsam mit dem Stadtrat geklärt werden.
espace.ch – Franz Haldimann erhält Pensionskassengelder
Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz: Banken, Versicherungen und Pensionskassen
Das Eidg. Finanzdepartement hat die per August 2007 aktualisierten Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz publiziert. Erfasst wurden 331 Banken, 262 Versicherungen und 2770 Pensionskassen (2005). Ermittelt wurden Wertschöpfung, Beschäftigung, Vermögensverwaltung und Aussenwirtschaftsbeitrag. Ein spezieller Abschnitt befasst sich mit den Versicherungen und Pensionskassen als institutionelle Investoren. Erkennbar ist, dass die beiden Bereiche gemessen am Anlagevolumen praktisch gleichbedeutend sind. Die Kapitalanlagen der Versicherer betragen 546 Mrd. Fr., jene der Vorsorgeeinrichtungen 542 Mrd.
EFD – Finanzstandort Schweiz
BVG: Bei der Scheidung muss geteilt werden
Die Regel ist klar und einfach: Bei der Scheidung muss die während der Ehe erworbene BVG-Austrittsleistung hälftig geteilt werden. In der Realität sind die Ausnahmen gross, heisst es im Tages-Anzeiger.
tagesanzeiger.ch | Geld | Sozial + sicher
economiesuisse leuchtet fiskalische Umverteilung aus
Mit der Studie „Wer finanziert den Staat in der Schweiz?“ präsentiert economiesuisse den ersten Grundstein für eine Analyse der staatlichen Umverteilungsflüsse. Eines der Ergebnisse der Studie ist gemäss economiesuisse, dass «der Staat mehrheitlich von Minderheiten finanziert» wird. «Die Unternehmen und die 20 Prozent besser Situierten finanzieren den Staat zu rund 60 Prozent. Die übrigen 80 Prozent der Bevölkerung bezahlen etwas mehr als ein Drittel. Davon trägt der Mittelstand die Hauptlast. Der Rest wird vom Ausland und durch Neuverschuldung zulasten künftiger Generationen finanziert.»
In der Studie heisst es weiter: «Die Unternehmen leisten nicht zuletzt in ihrer Arbeitgeberrolle den grössten Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO und ALV). Damit leisten sie hohe Solidaritätsbeiträge für die soziale Sicherheit. Zusätzliche Soziallasten würden dem Standort Schweiz schaden.» Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, weist deshalb warnend darauf hin, dass die Schweiz bezüglich der Soziallastquote in einen kritischen Bereich vorgestossen ist.
Finanzierung der Staatsquote: Steuern, Sozialbeiträge und übrige Einanhmen nach Ueberwälzung, 170 Mrd. Fr.
Grobschätzung der Lastenverteilung nach «sozioökonomischen» Gruppen, in Prozent, 2003
medienmappe_umverteilung_20070820.pdf (application/pdf
Studie
Summary
Artikel economiesuise
Besteuerung der 2. Säule von Grenzgängern durch den deutschen Fiskus: Betroffene organisieren sich
Unsere Informaitonen über die Besteuerung der beruflichen Vorsorge von Grenzgängern durch den deutschen Fiskus (Kommentare Newsletter 102/103) haben ein breites Echo ausgelöst. Offenkundig besteht bei den Betroffenen erheblicher Unmut über das Vorgehen der Steuerbehörden, das als «dreist» bezeichnet wird. In der Region Basel, Lörrach, Freiburg haben sich gegen 300 in einer Interessengemeinschaft zusammen geschlossen. Aktiv mit regelmässigen Informationen ist auch der Angestelltenverband Roche. Offenbar bestehen die Probleme lediglich mit Deutschland; die anderen angrenzenden Länder anerkennen die berufliche Vorsorge als abzugsfähig. Die unten stehenden Links führen zu weiteren Informationen.
AVR – Angestelltenverband Roche
Steuerliche Einordnung der Schweizer Pensionskassen / S. Heitzler
Interessengemeinschaft Pensionskasse / Grenzgängerinfo Nr. 5
Swiss Institutional Survey: Diversifikation und alternative Anlagen
Der Swiss Institutional Survey hat die 9. Umfrage zu den Themen «Diversifikation und alternative Anlagen» gestartet. Stichtag ist der 30.6.07. Dauer der Umfrage bis 21.9. 2007.
Swiss Institutional Survey
Erich Walser: "An den Grenzen der Politik"
In seiner Kolumne in der Schweizer Versicherung stellt SVV-Präsident Erich Walser fest, dass bei der Diskussion um die richtigen Bestimmungsgrössen in der beruflichen Vorsorge die Politik an ihre Grenzen stösst. Walser: «Die politische Bühne ist nicht der zweckmässige Bestimmungsort für versicherungstechnische Grössen. Das öffentliche Feilschen um Prozentpunkte löst nämlich die zugrundeliegenden Probleme nicht. Bleibt demnach nur die Hoffnung, dass der Nationalrat seine grosse Verantwortung wahrnimmt.»
Beitrag in der Handelszeitung
Global Pensions: Funds skeptical of 130 / 30 funds
The vast majority of pension funds have not invested in 130/30 (and similar) funds and have no plans to, found the results of the latest Global Pensions 100 Panel. Some 68.8% of respondents claimed they had no plans to invest in the strategies, which have been pushed for some time now by certain asset managers and consultants as a new investment paradigm.
Global Pensions
NAFP: Pension funds’ engagement is getting results
The 2007 Shareholder Engagement Survey, published by the National Association of Pension Funds (NAPF), shows that Britain’s largest pension funds (39 Funds with over £1bn in assets) are actively engaging with the companies in which they invest.
Some of the key findings were:
NAFP: Pension funds’ engagement is getting results.
Pension code Invitation to Comment
The CFA Institute Centre for Financial Market Integrity (the «CFA Institute Centre») seeks comment on the proposed Code of Conduct for Members of a Pension Scheme Governing Body (“the Code”) set forth below. Comments must be submitted in writing and be received by CFA Institute no later than 15 October 2007. CFA Institute will accept comments submitted by e-mail, regular mail, or fax. CFA Institute will consider all comments to be public unless the respondent specifically requests the comments be kept private. All public comments and replies will be posted on the CFA Institute website.
The participation of representatives from the following organizations gave the working group a widely divergent perspective:
- Council of Institutional Investors (U.S.)
- Organization for Economic Cooperation and Development
- National Association of Pension Funds (U.K.)
- Swiss Association of Pension Funds
- Hong Kong Retirement Schemes Association
- The Dutch Association of Industry-wide Pension Funds
Pension code Invitation to Comment
NZZaS: Die Verwirrung am Sonntag
Die NZZ am Sonntag spricht von Rentenkürzungen, Umwandlungssatz-Senkungen, 17’000 «verunsicherten Versicherten» und – natürlich – Rentenklau. Anlass ist eine Systemänderung der Swiss Life bei den angeschlossenen halbautonomen Stiftungen. Die Deckung des Umwandlungssatz-Risikos erfolgte bisher aus Stiftungsmitteln, was das BSV jedoch als nicht mehr zulässig erklärte. Neu müssen entweder Prämien entrichtet oder Reserven gebildet werden. Entsprechende Regelungen hat die Konkurrenz schon früher eingeführt. Die NZZaS suggeriert zu den Aenderungen bei der Swiss Life, dass der Umwandlungssatz im Obligatorium unter das gesetzliche Minimum gesenkt würde, was natürlich absurd ist. Eingeführt wurde ein umhüllender Satz, wobei der Kunde auch weiterhin am gesplitteten Umwandlungssatz festhalten kann. Dafür müssen auf Stufe Vorsorgewerk aber Reserven angelegt werden. Der dazu angefragte SGB durfte postwendend seine Standardansicht zur Assekuranz verlauten lassen und einen nicht weiter begründeten Verdacht auf Gesetzesverletzung äussern, und das VZ hat einen unentgeltlichen PR-Auftritt erhalten. Der Rest ist Verwirrung der verärgerten Leserschaft (oder umgekehrt).