
Botschaft zur Senkung des Umwandlungssatzes verabschiedet
Der Bundesrat hat die Botschaft "Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es gilt, den auf längere Sicht deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge soll daher auf 6,4 Prozent per 1. Januar 2011 gesenkt werden.
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft stützt sich – wie schon
die Vernehmlassungsvorlage – auf die Empfehlungen der Eidgenössischen
Kommission für berufliche Vorsorge ab. Sie enthält im Wesentlichen
folgende Punkte:
- Der Mindestumwandlungssatz soll in vier Schritten ab 1. Januar 2008
bis zum Erreichen von 6,4% per 1. Januar 2011 gesenkt werden. Das
geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% per 1. Januar 2014 vor. - Das in der Verfassung vorgegebene Leistungsziel – BVG-Rente deckt
zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten
BVG-Lohns – kann auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht
werden. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, im Gesetz flankierende
Massnahmen vorzuschreiben. Es bleibt den Vorsorgeeinrichtungen jedoch
frei gestellt, kassenspezifische und ihrer Finanzlage angemessene
Lösungen zur Sicherstellung einer bestimmten Rentenhöhe zu ergreifen
und zu finanzieren. Genügende Reserven vorausgesetzt, ist auch die
Beibehaltung des bisherigen Umwandlungssatzes möglich. - Ein Bericht des Bundesrates ans Parlament im 5-Jahresrhythmus soll
es diesem ermöglichen, über die Höhe des Mindestumwandlungssatzes in
den Folgejahren zu entscheiden. Der Bericht wird sich insbesondere mit
der Entwicklung der wichtigsten Parameter des Umwandlungssatzes
befassen, nämlich mit dem technischen Zinssatz und der Lebenserwartung.
Er wird auch Angaben über die Einhaltung des Leistungsziels enthalten.
Der erste Bericht ist für 2009 geplant. - Das ordentliche Rentenalter in der beruflichen Vorsorge soll künftig automatisch an jenes in der AHV angepasst werden.
Die Gesetzesänderungen sollen auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten
Die Hälfte des Nettovermögens in der Beruflichen Vorsorge
Die finanziellen Forderungen der privaten Haushalte betrugen Ende 2004 1581 Mrd. Franken. Sie waren damit um 49 Mrd. Franken höher als im Vorjahr und übertrafen den bisherigen Höchstwert von Ende 2000 um 22 Mrd. Franken. Die Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensionskassen – rund drei Viertel davon stammen aus der zweiten Säule der Altersvorsorge – stiegen um 16 Mrd. auf 672 Mrd. Franken (Grafik). Die Einlagen bei Banken und bei PostFinance nahmen um 11 Mrd. Franken zu. Bei den Wertpapieren fällt die starke Zunahme der Anlagefondszertifikate auf (+23 Mrd. Franken). Auf Grund der Börsenentwicklung nahm auch der Wert der Aktien etwas zu. Bei den Schuldtiteln (Geld- und Kapitalmarktpapiere) setzte sich hingegen die rückläufige Tendenz fort.
baz.ch – Basler Zeitung Online
Mitteilung der SNB zur Finanzrechnung
UK life expectancy reaches record
UK life expectancy at 65 has reached its highest level ever for both men and women, the Office for National Statistics says. It said: “Men aged 65 could expect to live a further 16.6 years and women a further 19.4 years if mortality rates remained the same as they were in 2003-05.”
The ONS said: “The increase in life expectancy among older adults has been particularly dramatic in recent years. “Between 1980-82 and 2003-05 life expectancy at age 65 in the UK increased by 3.7 years for males and 2.5 years for females. Around one-third of this increase occurred over the last five years. In general the increases in life expectancy over the same period have been broadly similar for each country.
IPE
Zürcher BVG-Aufsicht: Keine Hinweise auf Gesetzesverstösse bei der Rieter-PK
Die Untersuchungen des Amtes für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich haben bei der Rieter Pensionskasse im Zusammenhang mit der Swissfirst Transaktion keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben. Das Amt wird jedoch im Rahmen der üblichen Aufsichtstätigkeit Gespräche mit der Rieter Pensionskasse führen, um die bei den Abklärungen aufgedeckten Optimierungsmöglichkeiten zu erörtern.
Mitteilung der Zürcher Aufsicht
Monster: Schweizer verdienen nicht mehr viel besser als Deutsche
Das Bruttojahreseinkommen (Medianwert) liegt 2006 in der Schweiz mit umgerechnet durchschnittlich knapp 42’000 Euro nicht mehr bedeutend höher als in Deutschland, wo es 39’000 Euro beträgt. Dies ergab der Monster Gehaltstest in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz. Gegenüber Österreich mit 28’000 Euro bleibt der Unterschied hingegen deutlich. Die Gründe für diese Annäherung sieht die FHNW bei der verstärkten Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte in den Schweizer Markt und zieht das Fazit, dass sich die Löhne in einigen Berufsfeldern, in denen der Arbeitsmarkt nicht reguliert ist, annähern.
Vorsorgeforum – BVG
Monster Pressebereich
Walliser Staatsangestellte gelangen wegen PK-Sanierung ans Bundesgericht
Der Verband der Walliser Staatsangestellten hat beim Bundesgericht den Sanierungsplan für die zwei staatlichen Pensionskassen angefochten. Das Staatspersonal muss aus Sicht des Personals zu grosse Opfer bringen.
zentralschweiz online
BPV zu den Vorwürfen der SP
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat in einer Mitteilung auf die Vorwürfe der SP an die Adresse der Versicherer sowie der Verwaltung reagiert und die Grundlagen der von ihm ermittelten Daten aufgezeigt. Das BPV schreibt: "Tatsächlich enthalten die vom BPV am 27. Oktober 2006 auf seiner Website publizierten Jahresrechnungen keine Angaben zu den BVG-Vermögen. Die Publikation einer separaten BVG-Betriebsrechnung auf den gleichen Zeitpunkt war nicht möglich, da der damit verbundene, erstmals für das Geschäftsjahr 2005 applizierte Prozess, dies nicht erlaubte.
Das BPV wird eine Gesamtdarstellung der entsprechenden Zahlen – die bereits von externen Revisionsfirmen auf ihre Richtigkeit überprüft sind – bis Ende Jahr liefern. Das Amt hat dazu ein Offenlegungsschema für jedes Versicherungsunternehmen definiert. Wie erwähnt, verfügen die Vorsorgeeinrichtungen aber bereits jetzt über die nötigen Angaben seitens der Versicherungsunternehmen und sind damit in der Lage, die geforderten Transparenzbestimmungen zu erfüllen."
BPV – BPV-Info
Dokument: Umsetzung der Transparenzvorschriften durch die Versicherer in der BV
Versicherer weisen Vorwürfe der SP zurück
Die SP Schweiz hat schwere Vorwürfe an die Adresse der Lebensversicherer gerichtet und die Branche des «Rentenklaus» bezichtigt. Die Pauschalangriffe entbehren jeglicher Grundlage, schreibt der Versicherungsverband in einer Mitteilung. Weiter heisst es: "Die Versicherer halten sich zweifelsfrei an die gesetzlichen Bestimmungen und haben gerade im Jahr 2005 insgesamt mehr als die gesetzlich vorgesehene Ausschüttungsquote von 90% der Erträge im BVG an die Versicherten weitergegeben.
Wie die Erträge aus der beruflichen Vorsorge auf Versicherte und Versicherer aufzuteilen sind, ist in der Aufsichtsverordnung klar geregelt. Die Lebensversicherer halten sich an diese gesetzlichen Grundlagen und werden dabei auch von der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Privatversicherungen) streng überwacht. Die Betriebsrechnungen werden zudem von Revisionsgesellschaften abgenommen."
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Tages-Anzeiger: Pensionskassen-Rating
Nach 2003 hat der Tages-Anzeiger erneut ein Pensionskassen-Rating durchgeführt. Die massgeblichen Kriterien sind: Deckungsgrad, Performance (1 und 5 Jahre), Volatilität, Verzinsung, Umwandlungssatz, Ehegattenrente, Kapitalbezug. Auf den ersten drei Plätzen rangieren: PK Sika, SR Technics, Swisscom.
tagesanzeiger.ch | Geld |
Interview mit Roland Schmid, Geschäftsführer von Hewitt Schweiz, zum PK-Rating.
Interview
Rätselraten über Rendite-Differenzen, wie sie in der Swisscanto-Studie erfasst wurden.
Artikel
Tabelle mit den Kriterien
Tabelle mit Rating
Prof. M. Ammann: Weniger Fesseln
In einem Interview mit der NZZ am Sonntag macht sich Prof. Manuell Ammann (Uni St. Gallen) stark für mehr Markt in der Vorsorge.
Weniger Fesseln für die 2. Säule
Finanzprofessor Manuel Ammann plädiert für
Good-Practice-Richtlinien beim Anlegen der Vorsorgegelder und mehr
Wahlfreiheit für die Versicherten
NZZ am Sonntag: Herr Professor Ammann, die Pensionskassen und
Verwalter sind in Verruf geraten. Was ist Ihre Einschätzung zu den
jüngsten Affären?
Manuel Ammann: Der Ruf der Pensionskassen hat tatsächlich
gelitten, in Einzelfällen wahrscheinlich zu Recht und in der grossen
Mehrheit sicher zu Unrecht. Die Gefahr ist, dass man sehr rasch nur
Fragen in eine Richtung stellt: Wo ist die Aufsicht, wo ist die
Regulierung?
Der Schweizerische Versicherungsverband hat diese Woche
verlauten lassen, die 2. Säule brauche eine starke unabhängige
Aufsicht. Was ist daran falsch?
Mit zusätzlicher Regulierung und stärkerer Aufsicht würden
Pensionskassen, die ohnehin schon überreglementiert sind, noch stärker
eingeschränkt. Es wäre gefährlich, zu sagen, eine Pensionskasse dürfe
nicht mehr aktiv anlegen, also von Börsen-Indizes abweichen, oder dürfe
nur noch eine bestimmte Standardaufteilung der Anlagen haben. Zu
glauben, mit solchen Regulierungen würde das System besser, ist
illusorisch.
Es kann doch nicht angehen, dass Verwalter nach ihrem Gusto einen hohen Anteil illiquider Titel à la Mystery-Park kaufen?
Nein. Die PK-Anlagerichtlinien, wo man festlegt, wie viel Aktien
eine Kasse halten kann, bringen diesbezüglich nicht viel. Ich plädiere
für sogenannte Good-Practice-Richtlinien, welche grundsätzliche Regeln
für die Anlagetätigkeit erlassen. Dass Verwalter gegen anerkannte
Anlagegrundsätze verstossen, hat aber auch mit der gewachsenen Struktur
der Pensionskassen zu tun. Aus meiner Erfahrung ist das System der
paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte problematisch. Es braucht
mehr Professionalisierung in den Pensionskassen und nicht noch mehr
staatliche Kontrollen und Einschränkungen.
Professionalisierung darf aber wohl nicht heissen noch mehr
Pensionskassenberater, die selber Produkte und Dienstleistungen aus dem
Asset Management verkaufen?
Da gibt es tatsächlich Interessenkonflikte. Pensionskassen
sollten der Unabhängigkeit der Berater eine grössere Bedeutung
zumessen. Dass Pensionskassen so stark auf Berater angewiesen sind, ist
ein Teil des Problems.
Sind nicht die Anreize, dass PK-Verwalter beim Einsatz
bestimmter Titel oder Produkte und bei der Vergabe von Mandaten selber
kassieren, sehr hoch?
Die Strukturen im Markt – das betrifft nicht nur Pensionskassen,
sondern zum Beispiel auch den Fonds-Vertrieb der Banken – sind so, dass
Produkte mit höheren Margen mehr Vertriebsentschädigung zahlen und
somit lieber verkauft werden. Wem die Vermittlungsprovisionen in der
2. Säule gehören, ist aber eindeutig: den Kassen und nicht den
Verwaltern. Aus akademischer Sicht sollten Beratungs- oder
Verkaufsdienstleistungen transparent und direkt, nicht versteckt über
Produkt- und Transaktionspreise abgegolten werden.
Was schlagen Sie vor, damit unsere Pensionskassengelder effizienter angelegt werden?
Wir müssen versuchen, den Markt als Regulator einzusetzen – in
der einen oder anderen Form. Man muss mehr Wettbewerb in das Geschäft
bringen. Ein solcher Ansatz wäre längerfristig vielversprechender als
noch mehr Regulierungen.
Sie meinen, eine vom Arbeitgeber unabhängige Kasse wählen zu können?
Das ist eine von verschiedenen Möglichkeiten, den Markt stärker
spielen zu lassen. Sie stösst bei uns bis hinauf zum Bundesrat auf sehr
viel Widerstand. Wichtig für das Funktionieren der freien
Pensionskassenwahl wäre die volle Freizügigkeit, welche auch
Kursschwankungsreserven einschliessen müsste. Dafür könnte man auf die
Mindestzinssätze verzichten.
Sehen Sie denn eine andere, politisch weniger blockierte Massnahme für mehr Wettbewerb im PK-System?
Man muss weiterdenken: Ist es wirklich Aufgabe des Staates,
Leuten, die einige 100 000 Fr. im Jahr verdienen, die Sicherung ihres
hohen Lebensstandards mit Kollektivlösungen aufzuzwingen? Ich meine,
man müsste die Sicherung der Existenz in der 2. Säule gewährleisten, im
Umfang des BVG-Obligatoriums oder mehr, sagen wir bis 100 000 Fr.
Und den überobligatorischen Teil in der 2. Säule sollte man freigeben?
Richtig. Da geht es ja nicht mehr um Existenzsicherung. Man wäre
frei, könnte mit dem überobligatorischen Geld bei einer Pensionskasse
verbleiben oder gleichermassen steuerlich begünstigt irgendwo ein
gebundenes Konto oder Wertschriftendepot eröffnen und die Gelder selber
managen oder verwalten lassen. Die Versicherungsleistungen für
Invalidität und andere Risiken könnte man nach Bedarf selber einkaufen.
Das brächte sehr viel Dynamik in den Markt.
Auch im heutigen System können doch die meisten Leute Kapital statt Rente beziehen und das Risiko selber tragen.
Das ist für mich eine grosse Inkonsistenz im heutigen System.
Einerseits wird der Versicherte bevormundet und in ein ganz auf
Sicherheit ausgerichtetes, kollektives System gezwungen, damit sein
Alterskapital nicht verlorengehen kann. Andererseits erlaubt man ihm,
über sein Kapital zu verfügen, wenn er sich selbständig macht, ins
Ausland geht oder pensioniert wird. Ob er es dann verjubelt, verspielt
oder verspekuliert, ist plötzlich nicht mehr von Belang.
Warum haben wir bei der steuerlich begünstigten Säule 3a zwar Wahlfreiheit und doch keine marktkonformen Konditionen?
Der Markt spielt bei der Säule 3a nicht wirklich. Wir haben einen
besonders regulierten Spezialmarkt mit Eintrittshürden geschaffen. Für
kleine Anbieter lohnen sich Fondsprodukte in diesem Spezialsegment
nicht. Und die grossen tun sich stillschweigend nicht weh.
Wird nicht bei tiefen Renditen der Kostenfaktor entscheidend?
Richtig. Die Kosten sind dann entscheidend, wenn man einen
langfristigen Horizont hat, weil sich die Kosten über Jahre kumulieren.
Kosten sind ein wesentlicher Performance-Treiber – im negativen Sinn.
Interview: Fritz Pfiffner
SP fordert Verzicht auf Reduktion des Umwandlungssatzes, Vorwürfe an Versicherer und BPV
Die SP fordert den Bundesrat auf, "das neue Versicherungsaufsichtsgesetz endlich korrekt umzusetzen, die zu unrecht einbehaltenen Gewinne der Lebensversicherungen den Versicherten gutzuschreiben und auf eine weitere Herabsetzung des Umwandlungssatzes zu verzichten." Weiter heisst es in der Mitteilung der SP: "Bei den Lebensversicherungen ist die Transparenz nicht gegeben. Der gesetzlich vorgeschriebene Ausweis getrennter Bilanzen und Erfolgsrechnungen für das BVG-Vermögen, die saubere Trennung der Verwaltungskosten und die Weitergabe von 90% der Überschüsse wie in Versicherungsaufsichtsgesetz, Artikel 37, vorgeschrieben, werden keineswegs umgesetzt."
SP fordert Verzicht auf weitere Reduktion des Umwandlungssatzes
Artikel R. Rechsteiner
Medienmappe SP
Are pension funds good for sustainable development?
Prof. Lucas Bretschger und Dr. Karen Pittel von der ETH Zürich (CCRS – Center for Corporate Responsibility and Sustainability) zeigen auf, dass Pensionskassen positiv zur Nachhaltigkeit beitragen können, vorausgesetzt, dass Individuen eine Präferenz für eigene Ersparnisse haben.
Bericht
IPE: Nestlé pension management firm names CEO
Peter Tait, formerly investment manager of Nestlé UK Pension Trust, has been named as the head of the confectionery company’s new pension asset management company.He will be both chief executive and chief investment officer of the UK-based Nestlé Capital Management as CEO and CIO. The UK-based company will be in charge of the asset management for Nestlé Group pension schemes as of January 2007.
In June, Jean-Pierre Steiner, director of corporate pension and risk services at the Swiss food group, had told IPE about the creation of a new company with an asset management subsidiary. “We’ve just created a new company, Nestlé Capital Advisors, to provide services to all our pension funds around the world,” said Steiner.
Nestlé pension management firm names CEO
Rechsteiner: Keine Senkung des Umwandlungssatzes
NR Rechsteiner (BS) beklagt, die BVG-Revision werde von der Bundesverwaltung und den Lebensversicherungen hintertrieben. Eine Senkung des Umwandlungssatzes sei nicht nötig.
Rudolf Rechsteiner, Nationalrat, SP, Basel
Watson Wyatt: Auswirkungen des Partnerschaftgesetzes auf die berufliche Vorsorge
Das im letzten Jahr vom Stimmvolk angenommene Partnerschaftsgesetz wird per 1. Januar 2007 in Kraft treten. Das Gesetz bietet gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihre Beziehung als «eingetragene Partnerschaft» ins Zivilstandsregister eintragen zu lassen. Eine solche Eintragung führt rechtlich zu einer weitgehenden Gleichstellung mit Ehepaaren und hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Watson Wyatt hat auf ihrer Website eine Aufstellung der betroffenen Bereiche publiziert.
Watson Wyatt Switzerland – News Briefs