Die Regel ist klar und einfach: Bei der Scheidung muss die während der Ehe erworbene BVG-Austrittsleistung hälftig geteilt werden. In der Realität sind die Ausnahmen gross, heisst es im Tages-Anzeiger.
Die Regel ist klar und einfach: Bei der Scheidung muss die während der Ehe erworbene BVG-Austrittsleistung hälftig geteilt werden. In der Realität sind die Ausnahmen gross, heisst es im Tages-Anzeiger.